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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Klimaschutzgesetz soll Wärmewende flankieren– Minister Habeck legt dem Landtag Eckpunkte vor

Letzte Aktualisierung: 22.01.2015

KIEL. Mit einem Klimaschutzgesetz will Energiewendeminister Robert Habeck die Anstrengungen des Landes zur CO2-Reduktion festschreiben und die Energiewende im Wärmebereich weiter vorantreiben. Erste Eckpunkte für die weitere Diskussion hat er dem Landtag vorgelegt. "Aus dem Anspruch Schleswig-Holsteins als Energiewendeland folgt die Pflicht, sich mit einem Klimaschutzgesetz ehrgeizige Ziele zu stecken. Klimaschutz ist keine Verbotspolitik, sondern eine Chance für die Energiewende, für technische, nachhaltige Innovation und damit für Wertschöpfung", sagte Habeck heute (22. Januar 2015) anlässlich der Landtagssitzung.

Die Eckpunkte sollen nun mit dem Landtag, den Kommunen, der Wohnungswirtschaft und dem Energiewendebeirat diskutiert werden. Sie werden auf Basis der Beratungsergebnisse in einen Gesetzentwurf münden, der nach Kabinettsbefassungen und Anhörung Ende des Jahres dem Landtag zugeleitet werden soll.

"Ein Schwerpunkt ist die Energiewende in der Wärmeversorgung. Hier sollen den Eckpunkten zufolge die Kommunen als entscheidende Akteure unterstützt werden, um die Wärmewende voranzutreiben. Etwa die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland geht auf das Konto der Wärmeversorgung. Hier ist enormes Potenzial verborgen", sagte Habeck. "Wir verfolgen einen strategischen Wechsel weg von Einzelfeuerungsanlagen hin zu Wärmenetzen. Diese sollen sich nach und nach aus verschiedenen erneuerbaren Quellen speisen. Deshalb wollen wir die Kommunen bei der Wärmeplanung stärken." Das Klimaschutzgesetz flankiert die Ende 2014 gestartete Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI), bei der die Investitionsbank/Energieagentur eine kostenlose Initialberatung für kommunale Akteure für unterschiedliche Fragestellungen rund um die Themen "Energiewende und Klimaschutz" mit Schwerpunkt Wärmewende anbietet.

Mit dem Klimaschutzgesetz soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit Dritte – etwa Energieversorger oder Wohnungswirtschaft – zur Bereitstellung von Daten für kommunale Wärmeplanungen verpflichtet werden können. Damit können Kommunen möglichst genaue Informationen zum aktuellen Wärmeverbrauch der einzelnen Objekte und der ganzen Kommune als Grundlage für die Wärmeplanung erhalten. "Vorbild für die Wärmewende ist Dänemark, die schon heute 45 Prozent Erneuerbarer Energien in diesem Bereich haben und auf bis zu 80 Prozent kommen wollen. Das Wetter in Dänemark ist aber auch nicht besser als bei uns. Was die können, sollten wir wollen."

In einem Klimaschutzgesetz sollten den Eckpunkten zufolge auch Reduktionsziele festgeschrieben werden. Für den Wärmemarkt bedeutet dies, dass bis 2025 die Erneuerbaren Energien mindestens 22 Prozent des Endenergieverbrauchs im Wärmemarkt decken sollen. "2012 standen wir bei 12 Prozent. Der Ausbaupfad ist unserer Einschätzung nach ambitioniert, aber erreichbar." Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40 Prozent sinken, bis 2050 um 95 Prozent – das ist der obere Rand des Zielkorridors der Bundesregierung.

"Dabei muss das Land selbst Vorbild sein. Bis 2050 sollten Landesliegenschaften komplett klimaneutral sein", sagte Habeck. Die wichtigsten Handlungsfelder seien Baumaßnahmen und Bewirtschaftung in Landesliegenschaften, sowie Energieeffizienz und Klimaschutz bei der Beschaffung. Zudem soll Green IT - also Energieeinsparung bei Beschaffung und Nutzung der Informationstechnik – gestärkt werden.

Habeck betonte: "Ich lade alle Beteiligten ein, Ihre Ideen in den weiteren Prozess einzubringen. Ziel sollte sein, am Ende gemeinsam Klimaschutzziele zu formulieren und an ihrer Umsetzung zu arbeiten."

Die Eckpunkte finden Sie im Internet unter


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