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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Solaranlagen und Denkmalschutz

Checkliste und Leitlinien des Landesamtes für eine denkmalgerechte Errichtung

Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Die fachliche Bewertung der Verträglichkeit einer Solaranlage auf bzw. an einem Kulturdenkmal, in einem Denkmalbereich oder innerhalb des Wirkungsraums erfolgt - wie bei jedem Genehmigungsverfahren gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) – anhand einer Vielzahl denkmalrechtlich relevanter Aspekte und Parameter. Diese fließen in die Abwägungsentscheidung der zuständigen Denkmalschutzbehörde ein. Der Weg zu der immer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung kann aber nicht etwa wie eine mathematische Formel aufgezeigt werden, die zu einem zwingenden Ergebnis führt. Vielmehr gilt es, die zahlreichen Abwägungsgegenstände sachgerecht zu gewichten und in Beantwortung aller relevanten Fragen, auf erörterndem Wege, zu einer qualifizierten und rechtssicheren Entscheidung zu kommen.

Gemeinsames Ziel aller an Antrag und Prüfung Beteiligten soll es sein, eine sach- und denkmalgerechte Lösung für die Errichtung von Solaranlagen herbeizuführen.

Hierfür sollen die nachfolgenden Unterlagen des Landesamtes als Hilfestellung dienen:

Checkliste denkmalfachliche Bewertung von Solaranlagen (PDF, 371KB, Datei ist barrierefrei)

Leitlinien Solaranlagen und Denkmalschutz (PDF, 445KB, Datei ist barrierefrei)

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