Mehrstufenmodell der DaZ-Sprachbildung
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sollen in Schulen aller Schularten im Rahmen einer durchgängigen Sprachbildung so gefördert werden, dass sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen können und lernen, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Zusätzlich zum Unterricht können die Schülerinnen und Schüler an ergänzenden Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen teilnehmen, zum Beispiel am Nachmittag und in den Ferien. So sollen den Schülerinnen und Schülern Bildungserfolge und der jeweils für sie oder ihn höchstmögliche Bildungsabschluss eröffnet werden - das ist die Grundlage für eine gleichberechtigte schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe.
Mehrstufiges Modell
Die DaZ-Sprachbildung erfolgt nach einem Mehrstufenmodell:
Die Kinder und Jugendlichen starten in der Regel in der Basisstufe eines DaZ-Zentrums. Die derzeit landesweit rund 330 DaZ-Zentren sind Bestandteil einer allgemein bildenden Schule und zuständig für die Sprachbildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in einem definierten Einzugsbereich. Das heißt: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne oder mit äußerst geringen Deutschkenntnissen werden an einem zentralen Ort zusammen unterrichtet - von eigens ausgebildeten und dafür qualifizierten Lehrkräften. Dort erhalten sie in der Regel 20 bis 25 Wochenstunden DaZ-Unterricht, mindestens jedoch 15 Wochenstunden. In der verbleibenden Schulzeit sollen sie in den Regelunterricht der anderen Klassen integriert werden. Diese Teilintegration erfolgt abhängig von der jeweiligen Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler sukzessive in immer mehr Unterrichtsstunden und Fächern. Wie lange die Schülerinnen und Schüler den Unterricht in der Basisstufe besuchen, hängt ebenfalls von der Sprachentwicklung ab. Die Basisstufenschülerinnen und -schüler erhalten nach jedem Halbjahr und nach Abschluss der Basisstufe einen Sprachentwicklungsbericht („DaZ-Zeugnis“), der die Beschreibung der Sprachentwicklung sowie Beobachtungen zum allgemeinen Lern -und Sozialverhalten enthält. In der Regel dauert der Besuch der Basisstufe ein Jahr. In Ausnahmefällen sind bis zu drei Jahre möglich.
Danach geht es in die Aufbaustufe. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler besuchen die DaZ-Basisstufe und besuchen den Regelunterricht in vollem Umfang. Zusätzlich werden die Kinder zwei bis sechs Stunden von DaZ-Lehrkräften unterrichtet, um die Sprachbildung intensiv fortzusetzen und die zentralen Kompetenzen weiter aufzubauen. Dieser Prozess kann bis zu sechs Jahre dauern und orientiert sich bei Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe an der Erreichung des Sprachstandes nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (B2-Sprachniveau). Während und nach dieser Phase werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen durchgängiger Sprachbildung durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern und in allen Schularten darin unterstützt, Deutsch als Bildungssprache möglichst gut zu beherrschen.
Ausgebildetes Fachpersonal
In den Basisstufen und in den Aufbaustufen der allgemein bildenden Schulen unterrichten grundsätzlich Lehrkräfte mit einer Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache, die sie entweder im Rahmen ihres Studiums, während ihres Referendariats oder am Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitut IQSH erworben haben.
Für Lehramtsstudierende gilt, dass im Lehrkräftebildungsgesetz die durchgängige Sprachbildung als Pflichtelement in allen entsprechenden Studiengängen verankert worden ist. In der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung ist Deutsch als Zweitsprache integraler Bestandteil der Ausbildung im Fach Deutsch. Darüber hinaus erhalten alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eine Einführung in das Konzept des Landes zur durchgängigen Sprachbildung.
Junge Lehrkräfte im Referendariat können ein DaZ-Zertifikat erwerben, das die Hausarbeit im Rahmen der Staatsprüfung ersetzt. Dieses DaZ-Zertifikat erhält, wer an dem Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ teilnimmt und diesen mit einer benoteten Abschlussklausur beendet.
Auch Lehrkräfte, die bereits an Schulen unterrichten, können sich im DaZ-Bereich fort- und weiterbilden und entsprechende Zertifikate erwerben.
Weitere Informationen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im DaZ-Bereich erhalten Sie auf dem DaZ-Fachportal des IQSH.
Rund 10.000 DaZ-Schülerinnen und
-Schüler in der Basisstufe
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Basisstufe lag im September 2023 bei rund 10.100 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kamen die rund 24.700 Schülerinnen und Schüler in der Aufbaustufe.
An den Berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren lag die Zahl im September 2023 bei insgesamt rund 9.400 DaZ-Schülerinnen und -Schülern. Sie erhalten ein Angebot an Berufsorientierung und Deutschunterricht vor allem in den „Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweitsprache“ (BIK-DaZ) und in der "Ausbildungsvorbereitung AV-SH". Die BIK-DaZ dauert in der Regel ein Schuljahr (Vollzeitunterricht), bei Bedarf werden auch im laufenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler aufgenommen.
Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen
Weil die Lehrkräfte in den Schulen immer häufiger mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, die in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Krieg und Gewalt erlebt haben, brauchen sie Grundkenntnisse und Basisstrategien im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen. Deshalb gibt es entsprechende Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und weitere im Rahmen multiprofessioneller Teams Beschäftigte. Sie vermitteln vertiefte Kenntnisse im Umgang mit traumatisierten Kindern, aber auch Hinweise auf Angebote und Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Einrichtungen (Jugendamt, Ausländerbehörde, Migrationsfachdienste), auch um vor Ort Netzwerke bilden zu können
Einsatz von Dolmetschern / Kulturmittlern
Elternarbeit ist von großer Bedeutung: Um die Kommunikation zwischen Schule und nicht deutschsprechenden Eltern gewährleisten zu können, stellt das Bildungsministerium Finanzmittel für den Einsatz von Dolmetschern zur Verfügung, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten an Schule auch als Kulturmittler/in fungieren.
Deutsches Sprachdiplom der KMK (DSD-I und DSD-Pro)
Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der KMK unterstützt als schulische Prüfung die sprachliche Erstintegration von Schülerinnen und Schüler, die ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland gekommen sind. Es stärkt die Chancen auf Teilhabe, fördert ihren schulischen Erfolg und erhöht die Chancen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf. In Schleswig-Holstein können Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2015/16 die DSD-Prüfung ablegen. Damit werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen. In den vergangenen Jahren haben jeweils bis zu 1.100 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein an den Prüfungen teilgenommen.
DaZ