Das Arbeitszeitrecht dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten sowie dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Es regelt, wie lange und zu welchen Zeiten gearbeitet werden darf und schafft damit einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Allgemeinheit.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Diese Tage haben in Deutschland – und damit auch in Schleswig-Holstein – einen hohen gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Stellenwert als Zeiten der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. Das Arbeitszeitrecht stellt daher klar, dass Arbeiten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten sind und nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig sein können. Wo solche Ausnahmen greifen, sorgen die Regelungen dafür, dass Ersatzruhetage gewährt und die Belastungen für die Beschäftigten begrenzt werden.
Darüber hinaus trägt das Arbeitszeitrecht wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Insbesondere durch Vorschriften zur Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zu ausreichenden Ruhepausen soll verhindert werden, dass Übermüdung zu einer Gefahr für Beschäftigte und andere Verkehrsteilnehmende wird. Diese Regelungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung und zur allgemeinen Verkehrssicherheit.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Für Güterbeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und für Personenbeförderungen mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgestattet sind, gelten die EG-Sozialvorschriften mehr lesen
Weiterführende Links
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Bundesamt für Güterverkehr
Transportrecht
Rechtliches im Internet
Kraftfahrt-Bundesamt