KIEL. Höhere Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Anhebung von Einstiegsämtern, rückwirkende Wiedereinführung der Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum, Zuschlag für die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit u.a.: Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Nun beginnt das formelle Beteiligungsverfahren. Die gesetzlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zuvor müssen noch Kabinett und Landtag zustimmen. Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf 4,5 Mio. Euro. Davon fallen 3 Mio. Euro jährlich und 1,5 Mio. Euro einmalig für die rückwirkende Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum an. Verbesserungen ergeben sich zudem im Bereich der Beihilfe. Die jährlichen Kosten betragen ebenfalls 3 Mio. Euro.
„Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land wird mit dem vorliegenden Paket weiter gesteigert
“ sagte Finanzministerin Monika Heinold: „Damit knüpfen wir an Verbesserungen im Dienstrecht an, die für dieses Jahr bereits geregelt wurden
.“ Die Landesregierung hatte zuvor die Erhöhung der Außendienstzulage für die Steuerverwaltung, die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizei, Justizvollzug, Fischereiaufsicht und Feuerwehren sowie eine verbesserte Arbeitszeitregelung für Wechselschichtdienste beschlossen.
Monika Heinold: „Klar ist, dass wir weitere Schritte brauchen, um den Landesdienst noch attraktiver zu gestalten. Deshalb haben wir uns vorgenommen, die Gehalts- und Besoldungsstruktur zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Dafür werden wir 2019 ein Konzept vorlegen
.“
Die Maßnahmen im Bereich der Besoldung im Überblick:
- Fortentwicklung bzw. strukturelle Erhöhung der Anwärterbezüge und der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
- Anhebung von Einstiegsämtern im Justizwachtmeisterdienst von A 3 nach A 4
sowie in der Laufbahngruppe 1 im 2. Einstiegsamt von A 6 nach A 7 (allg. Dienste, Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten und für den Laufbahnzweig Fischereiverwaltung in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste)
- Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofes in die Amtszulage gemäß Fußnote 15 zu Besoldungsgruppe A 13 (LG 2.1),
- Wegfall der bis 31.12.2019 vorgesehenen Befristung des Zuschlags bei Weiterarbeit über die Altersgrenze im Vollzeitbeschäftigungsverhältnis
- Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit
- rückwirkende Wiedereinführung einer Zuwendung bei einer Jubiläumsdienstzeit von 25 Jahren
Im Bereich der Beihilfe ergeben sich folgende Änderungen:
Die Beihilfeverordnung wird infolge der Pflegereform angepasst. Zudem werden leistungseinschränkende oder leistungsausschließende Sachverhalte, wie z.B. Heilpraktikerleistungen und Heilmittellaufwendungen aus den Verwaltungsvorschriften herausgelöst und direkt in der Beihilfeverordnung geregelt. Sie werden damit für Beihilfeempfänger deutlich transparenter. Im Bereich der Heilmittelaufwendungen werden Leistungen künftig durchschnittlich um rund 20 Prozent höher erstattet. Dies betrifft u.a. Krankengymnastik. Neu als beihilfefähige Leistung sind Ernährungsberatungen künftig erstattungsfähig.
Medieninformation vom 13.03.2018 zum Herunterladen.
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