GEESTHACHT/KIEL. Im Kernkraftwerk Krümmel stand am vergangenen Donnerstag (10. Mai) vorübergehend ein Notstromdiesel nicht zur Verfügung. Ursache war ein Defekt in einer Baugruppe der Drehzahlüberwachung. Dadurch hätte in einem Anforderungsfall der Notstromdiesel nicht genutzt werden können. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (15. Mai) in Kiel mit.
Nach dem Auswechseln der defekten Baugruppe gegen ein Reserveteil stand der Notstromdiesel noch am selben Tag wieder zur Verfügung. Die erforderliche Mindestreserve für die Notstromversorgung (zwei Notstromdiesel) war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Insgesamt sind im Kernkraftwerk Krümmel sechs Notstromdiesel vorhanden.
Die Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde die Feststellungen als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N („Normal“) gemeldet. Die Atomaufsichtsbehörde hat eine Untersuchung der festgestellten Mängel eingeleitet. Mit der Begutachtung wurden Sachverständige des TÜV NORD aus Hamburg beauftragt. Zunächst soll die Fehlerursache geklärt und anschließend sollen Maßnahmen gegen eine Wiederholung getroffen werden.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hatte zuletzt am 20. April über den vorübergehenden Ausfall eines Notstromdiesels im Kernkraftwerk Krümmel berichtet.
Hintergrund:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
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