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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors in Geesthacht nach einem Tag beendet

Letzte Aktualisierung: 22.03.2017

KIEL/GEESTHACHT. Die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde – das schleswig-holsteinische Energiewendeministerium – hat gestern (21. März 2017) in Reinbek mit den Beteiligten die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage Geesthacht erörtert. An dem Erörterungstermin nahmen insgesamt 13 Einwender und Sachbeistände sowie ca. 30 Gäste teil. Die vorgetragenen Hinweise und Anregungen werden im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden.

Die Einwender bedankten sich zunächst bei der Antragstellerin – das Helmholtz-Zentrum Geesthacht - Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) – für den langjährigen Dialogprozess, in dem sie auch schon vor dem Erörterungstermin viele Belange in das Verfahren einbringen konnten. Zentrale Punkte der Erörterung waren der Umfang der Unterlagen, auf deren Basis der Erörterungstermin durchgeführt wurde, die Minimierung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung und das Personal des Betreibers, insbesondere unter den Aspekten der zulässigen Abgabe radioaktiver Stoffe aus der Anlage sowie der Anzahl und Planung von Radioaktivtransporten. Darüber hinaus stand die Entsorgung der Abfälle aus dem Abbau im Fokus. Das betrifft sowohl die radioaktiven Stoffe, die zunächst am Standort zwischenzulagern sind, als auch die konventionelle Entsorgung von Abfällen, die der Strahlenschutzverordnung entsprechend nicht radioaktiv sind und freigegeben werden können.

In einem Fazit hoben die Einwender positiv hervor, dass auch Themen besprochen werden konnten, die nicht konkreter Gegenstand der Anträge seien, gleichwohl aber mit den Verfahren in Zusammenhang stünden. Alle Beteiligten betonten den offenen und zielführenden Austausch.

"Dank reger und konstruktiver Mitwirkung aller Beteiligten konnten im Erörterungstermin viele Fragen geklärt und die Einwendungen fachlich vertieft werden. Der Behörde wurde deutlich, wo die Bedenken gesehen werden. Das können wir nun im weiteren Verfahren berücksichtigten. Damit hat sich der Zweck des Erörterungstermins erfüllt. Ungeachtet dessen werden wir das Verfahren auch in Zukunft bestmöglich transparent gestalten", sagte der Leiter der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, Dr. Dr. Jan Backmann, der die Verhandlung leitete.

Über den Antrag wird die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde voraussichtlich nächstes Jahr entscheiden. Nach Genehmigungserteilung plant die Betreiberin sieben Jahre für den Rückbau der Forschungsreaktoranlage und die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn ein.

Hintergrund

Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht - Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) hat den Antrag auf Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn gestellt. Die Betreiberin hat außerdem die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle beantragt. Diese Genehmigung wird benötigt, um in der Halle die radioaktiven Abfälle, die bei dem Abbau der Forschungsreaktoranlage anfallen, so lange zu lagern, bis sie an ein Endlager abgeliefert werden können.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
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