Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest-Virus weiter in Schleswig-Holstein aktiv – Neue Befunde bei Wildvögeln und Restriktionsgebiete in Dithmarschen

Letzte Aktualisierung: 29.12.2016

KIEL. Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv. Das zeigen neue Nachweise bei Wildvögeln. So wurde der Geflügelpesterreger bei drei Wildvögeln im Kreis Dithmarschen festgestellt. Hier bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, Fälle bei einer Eule in Krempel, einer Möwe in Marne und einer Nonnengans in Brunsbüttel. Die jeweils eingerichteten Restriktionsgebiete erstrecken sich auch auf die Nachbarkreise Nordfriesland und Steinburg. Zu den betroffen Wildvogelarten in Schleswig-Holstein zählen u.a. Reiher-, Stock-, Eiderente, Säger, Gans, Möwe, Schwan, Seeadler, Bussard und neuerdings Eule.

Insgesamt sind damit nahezu alle Kreise und kreisfreien Städte betroffen, bundesweit sind es 15 Bundesländer. Zuletzt brach die Tierseuche in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in größeren Hausgeflügelbeständen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Auch in Europa grassiert der Erreger – in Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Auch gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch Wildvögel mit H5N8 gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise von H5N8 mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden. So konnten in einigen Orten Sperrbezirke in Beobachtungsgebiete umgewandelt werden, so dass dort etwa keine Verbringungsverbote von Geflügel mehr gelten. Das ist aber bislang nur punktuell möglich.

Hintergrund

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Der Erreger ist hochaggressiv, das FLI geht von einer Pandemie aus, da er inzwischen weltweit aktiv ist.

Das vom Land eingerichtete Bürgertelefon ist nicht mehr besetzt. Informationen zu den Maßnahmen vor Ort sind bei den zuständigen Kreisveterinärämtern zu erhalten.

Themenseite zur Geflügelpest

Umfangreiche weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite zur Geflügelpest.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen