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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kernkraftwerk Brunsbüttel: Erneuter Rostschaden an einer Rohrleitung

Letzte Aktualisierung: 21.12.2016

BRUNSBÜTTEL/KIEL. An einer Abwasserleitung des Kernkraftwerks Brunsbüttel, an der bereits im vergangenen Monat eine Leckage aufgetreten war, hat es einen weiteren Korrosionsschaden gegeben. Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (21. Dezember) in Kiel mit. Nachdem die im November gemeldete Leitungsbeschädigung abgedichtet worden war, hatte die Vattenfall-Betreibergesellschaft die Leitung einer Druckprobe unterzogen. Dadurch wurde an einer anderen Stelle der Leitung eine weitere Durchrostung erkennbar.

Die Atomaufsichtsbehörde hat außerdem festgestellt, dass es sich bei den Durchrostungen, die zuletzt an Nebenkühlwasserleitungen aufgetreten waren, um systematische Korrosionsschäden handelt.

Die Atomaufsichtsbehörde hat die Betreibergesellschaft aufgefordert, ein Reparatur- oder Austauschkonzept vorzulegen, das über die Schadensbehebung im Einzelfall hinausgeht, damit nicht laufend weitere Durchrostungen auftreten. Die Atomaufsicht hat außerdem Sachverständige zur Überprüfung der nunmehr geplanten umfangreichen Inspektions- und Reparaturmaßnahmen eingeschaltet.

Beide Ereignisse sind atomrechtlich meldepflichtig. Die Betreibergesellschaft hat die jeweiligen Meldungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in die Kategorie N (Normal) eingeordnet und der Atomaufsichtsbehörde fristgemäß gemeldet.

Hintergrund
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet. Aufgrund der lang andauernden Standzeit kommt es verstärkt zu Korrosionsschäden. Soweit die betroffenen Rohrleitungsstränge noch längerfristig, d.h. nach Stilllegung, verwendet werden müssen, drängt die Reaktorsicherheitsbehörde auf einen zügigen Austausch.


Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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