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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Weiterentwicklung der ländlichen Gebiete auf den Erkenntnissen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum

Letzte Aktualisierung: 06.12.2016

ASCHEFFEL. Das schleswig-holsteinische "Zukunftsprogramm Ländlicher Raum – Investition in Ihre Zukunft 2007-2013" (ZPLR) wurde 2015 mit dem Ende der Förderfähigkeit von Ausgaben erfolgreich abgeschlossen. Die vorliegenden Ergebnisse der Evaluierung des ZPLR durch das Braunschweiger Thünen-Institut fließen nun in die laufende EU-Förderperiode 2014-2020 ein und dienen zugleich zur Positionierung der Handelnden innerhalb des beginnenden Prozesses der Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027.

Über 78,1 Prozent der schleswig-holsteinischen Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten, die 97,1 Prozent der Fläche Schleswig-Holsteins ausmachen. Daher ist und bleibt die ländliche Entwicklung ein politisches Schwergewicht mit besonderen Herausforderungen. Das abgeschlossene ZPLR und das laufende Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) sind wichtige Instrumente der Landespolitik, die im Kontext zu den Zielen der Europäischen Union stehen und fortlaufend weiterentwickelt werden.

Als zentrale Herausforderung für den ländlichen Raum stellte Staatssekretärin Schneider den demografischen Wandel heraus. "Abnehmende Einwohnerzahlen und weniger Kinder und Jugendliche bei gleichzeitig mehr älteren Menschen werden Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der Daseinsvorsorge haben. Angefangen von der lokalen Verkehrsinfrastruktur über eine hochwertige Breitbandversorgung bis hin zu der Gesundheitsversorgung sowie alternativen Formen der Mobilität." Um den strukturellen ländlichen Wandel aktiv zu gestalten, sei es wichtig, die künftigen regionalen und lokalen Entwicklungen konkret zu analysieren, spezifische Anpassungsstrategien zu entwickeln und zukunftsfähige Lösungskonzepte gemeinsam umzusetzen.

Die für den ZPLR-Förderzeitraum 2007-2015 bereitgestellten öffentlichen Mittel in Höhe von rund 543 Mio. Euro sind fast vollständig ausgegeben worden. Bis einschließlich 2015 wurden Maßnahmen und Projekte mit rund 539,6 Mio. Euro gefördert. Davon wurden rund 300,4 Mio. Euro von der Europäischen Kommission bereitgestellt, 91,5 Mio. Euro von der Landesregierung, 82,0 Mio. Euro vom Bundeslandwirtschaftsministerium und 65,7 Mio. Euro von Kommunen und sonstigen Trägern der Kofinanzierung. "Der hohe Grad der Ausschöpfung der Mittel (rund 99 Prozent) verdeutlicht die Akzeptanz des ZPLR im Lande und konnte nur durch das außerordentliche Engagement aller für die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte Beteiligten erreicht werden", lobte Staatssekretärin Schneider.

Ein Förderschwerpunkt war die Verbesserung des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein. Hier wurden rund 131 Mio. Euro eingesetzt, um dem Klimawandel und dem damit einhergehenden Anstieg des Meeresspiegels sowie verstärkter Sturmintensität entgegenzutreten. Dies entspricht rund 24,5 Prozent am Gesamtetat des ZPLR. Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der Förderung zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit rund 22 Mio. Euro. Hier ist insbesondere die Förderung der verarbeitenden Milchwirtschaft zu nennen. So konnte beispielsweise mit Mitteln aus dem ZPLR eine Erhöhung der Bio-Marktanteile in Schleswig-Holstein für Frischmilch- und Milcherzeugnisse erreicht werden, die gleichzeitig eine Signalwirkung auf umstellungsinteressierte Landwirte hatte.

Bei den landwirtschaftlichen Flächenmaßnahmen entfiel der größte Anteil mit 118 Mio. Euro auf die Agrarumweltmaßnahmen einschließlich Ökolandbau, Vertragsnaturschutz und Forst. Als Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung des geförderten Vertragsmusters "Ackerlebensräume" sei hier die Bereitschaft von 250 landwirtschaftlichen Betrieben zu nennen, die auf einer Fläche von 2.750 Hektar durch Verzicht von temporärer Flächenbewirtschaftung bzw. durch Aussaat von Blühmischungen die Biodiversität gestärkt haben.

Unter der Zielsetzung der Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und der Steigerung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft wurden rund 110,6 Mio. Euro der ZPLR-Mittel eingesetzt. Damit wurde die Attraktivität des Wohnumfeldes und des sozialen Lebens in den ländlichen Regionen gefördert. Davon entfielen rund 60 Mio. Euro auf Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Wiedervernässung von Niedermooren. Die Grundversorgung auf dem Lande, die mit 39 Mio. Euro gefördert wurde, trug dazu bei, dass sich zum Beispiel mit der Breitbandversorgung oder der Dorferneuerung und –entwicklung die Lebensqualität und die Lebensverhältnisse zwischen städtischen und ländlichen Regionen langsam angleichen.

Die Umsetzung des Leader-Konzeptes wurde mit rund 97,3 Mio. Euro gefördert und führte dazu, dass für Schleswig-Holstein ein nahezu flächendeckendes Netz von LAG AktivRegionen aufgebaut werden konnte. Umsetzungsschwerpunkte der AktivRegionen waren überwiegend Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. So wurden zum Beispiel Freizeitinfrastrukturen sowie soziale Infrastrukturen in Form von Dorfgemeinschaftshäusern, Mehrgenerationentreffs oder Einrichtungen zur Betreuung von Senioren oder Jugendlichen gefördert. Stellvertretend sei hier das Projekt der Hohenwestedter Werkstatt, einer Einrichtung des Diakonischen Hilfswerks Schleswig-Holstein, zu nennen, die auf dem Quellgelände in Nindorf (Naturpark Aukrug) eine Station zur Mineralwasserabfüllung errichtet haben. Das Besondere an diesem unternehmerischen Projekt ist, dass in den Arbeitsprozess Menschen mit geistigen oder psychischen mit Behinderungen integriert werden.

"Die nun vorliegende Bewertung des ZPLR zeigt uns, was gut gelaufen ist und wo wir noch besser werden müssen." konstatierte Schneider. Ausdrücklich lobte sie die Empfehlung des Thünen-Instituts, die agrarbezogenen Förderung des ländlichen Raumes künftig stärker auf öffentliche Güter auszurichten, deren Bereitstellung nicht allein durch Marktmechanismen gesichert werden kann, wie zum Beispiel Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz. "Damit laufen Sie bei uns offene Türen ein. Wir werden in der aktuell angelaufenen Diskussion über die Modernisierung der EU-Agrarpolitik ein Modell vorschlagen, welches wegführt von dem bisherigen Gießkannenprinzip der landwirtschaftlichen Betriebsprämien und stattdessen vorrangig diejenigen Landwirtinnen und Landwirte honoriert, die ihre Betriebsführung stärker auf die Berücksichtigung öffentlicher Güter ausrichten", sagte Staatssekretärin Silke Schneider.

Die Diskussionen auf europäischer, Bundes- und Landesebene zur Ausrichtung der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 beinhalten immer stärker die landwirtschaftliche Produktion von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen. Der Fokus der landwirtschaftlichen Förderung lag bisher traditionell in der Erzeugung von Lebensmitteln und der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung und verschiebt sich aufgrund gesellschaftspolitischer Diskussionen zunehmend auf die Erbringung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen. Damit einhergehend wird sich die Ausgestaltung der Einkommenserzielung der Landwirtschaft durch Mittel aus der ersten und zweiten Säule der Agrarförderung verändern. Fachleute aus der Land- und Ernährungswirtschaft, aus Umwelt- und Naturschutzverbänden und den Verwaltungen tauschen sich zurzeit aus, wie öffentlichen Güter und Dienstleistungen finanziell zu entlohnen sind und wie diese in die künftige EU-Agrarpolitik integriert werden können, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu gefährden.

Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum hat bewiesen, dass es insbesondere auf regionaler Ebene die Biodiversität verbessert und ein starkes Instrument ist, um Anpassungen an die Folgen der Klimaveränderung entgegenzutreten und gute Erfolge erzielt hat, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern.

Damit wird auch die Förderstrategie des neuen Landesprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 bestätigt, die in starker Kontinuität zum Vorgängerprogramm steht. Gleichwohl gibt der Evaluierungsbericht wichtige Hinweise, in welchen Bereichen die Förderung des ländlichen Raums zielgerichteter und wirkungsvoller gestaltet werden kann.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

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