KIEL. Der Reaktordruckbehälter im Kernkraftwerk Brunsbüttel wird geleert. Wie die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (25. November 2016) mitteilte, hat der Betreiber Vattenfall damit begonnen, hochradioaktive, abgebrannte Brennelemente in einen ersten CASTOR-Behälter zu verladen. Dieser Behälter wird dann in das Kernbrennstoffzwischenlager am Standort transportiert und in dem Gebäude für eine spätere Zwischenlagerung bereitgestellt. Die erforderliche Zustimmung hatte die Atomaufsicht gestern erteilt. Weitere CASTOR-Behälter sollen folgen.
Nach Überzeugung der Atomaufsicht wird mit der Räumung des Reaktordruckbehälters für zusätzliche Sicherheit gesorgt. Die abgebrannten Brennelemente werden in den CASTOR-Behältern in einer solchen Weise zusammengestellt, dass keine aktive Kühlung erforderlich ist. Zudem bietet die trockene Bereitstellung der bestrahlten Brennelemente weitergehende Sicherheit, weil sie zusätzlich durch die CASTOR-Behälter umschlossen sind. Der Sicherheitsgewinn bezieht sich auch auf den Schutz des Gebäudes gegen Einwirkungen von außen (Angriffe von außen, terroristisch herbeigeführter Flugzeugabsturz). Dieser Sicherheitsgewinn ist auch in einem Gutachten bestätigt worden.
Für jeden weiteren CASTOR-Behälter wird erneut die Zustimmung im Einzelfall durch die Atomaufsicht einzuholen sein. Vattenfall hat den Nachweis erbracht, dass genügend CASTOR-Behälter für alle Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter vorhanden sind. Voraussichtlich werden insgesamt 11 CASTOR-Behälter benötigt, in denen die 517 abgebrannten Brennelemente aufgenommen werden. Es muss nach behördlicher Vorgabe sichergestellt sein, dass die Behälter in ihrer konkreten Beladung später auch zwischengelagert werden können und nicht mehr geöffnet werden müssen. Entsprechend musste Vattenfall nachweisen, dass auch jetzt bereits die Anforderungen an eine spätere Zwischenlagerung eingehalten werden. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass in allen Fällen die Radioaktivität gegenüber der Umwelt zurückgehalten wird.
Hintergrund
Der Kernkraftwerksbetreiber Vattenfall hatte Ende Mai 2016 der Atomaufsicht mitgeteilt, dass er die abgebrannten Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernen und auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel an einem anderen geeigneten Ort für die spätere Zwischenlagerung bereitstellen will. Die Atomaufsicht hatte dieses Vorhaben unter anderem in einem Rechts- und einem Sicherheitsgutachten prüfen lassen. Die Gutachten hatten grundsätzlich weder juristische noch technische Bedenken gegen das Vorhaben ergeben. Daraufhin war die Atomaufsicht zu dem Ergebnis gekommen, dass unter den am Standort vorhandenen Gegebenheiten die Bereitstellung im Standortzwischenlager als bestmögliche Schadensvorsorge im Sinne des Atomgesetzes anzusehen ist.
Das Standortzwischenlager in Brunsbüttel verfügt gegenwärtig über keine atomrechtliche Genehmigung. Die Genehmigung des seinerzeit noch zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist im Januar 2015 rechtskräftig gerichtlich aufgehoben worden. Die Gerichte hatten dabei nicht entschieden, dass das Lager unsicher ist. Vielmehr bemängelten sie, dass der Terrorschutz in einzelnen Aspekten nicht ausreichend nachgewiesen sei. Seitdem werden die neun CASTOR-Behälter (mit insgesamt 468 Brennelementen), die sich bereits im Standortzwischenlager befinden, durch eine Verfügung der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde vorübergehend geduldet. Auf Antrag Vattenfalls läuft inzwischen beim BfE ein erneutes Genehmigungsverfahren.
Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht geht davon aus, dass die Nachweisdefizite in dem neuen Verfahren ausgeräumt werden. Hilfsweise, falls eine Neugenehmigung für das bestehende Zwischenlager in Brunsbüttel nicht erteilt wird, käme ein Transport zu einem anderen genehmigten Standortzwischenlager in Frage, wofür auch dort dann allerdings zunächst eine Genehmigung beantragt , geprüft und erteilt werden müsste. Für beide Möglichkeiten ist die Beladung der CASTOR-Behälter, ihre Trocknung und Bereitstellung im Gebäude des Standortzwischenlagers eine sinnvolle Vorbereitung.
Insgesamt werden sich in dem für 80 CASTOR-Behälter konzipierten Standortzwischenlager nach der Räumung des Reaktordruckbehälters voraussichtlich 20 Behälter befinden. Der Zeitbedarf für das Umlagerungsvorhaben lässt sich noch nicht abschätzen.
Das Genehmigungsverfahren des BfE für das Zwischenlager ist von der jetzt geplanten Bereitstellung der CASTOR-Behälter unabhängig. Die Umlagerung der Brennelemente und die anschließende Bereitstellung werden im Rahmen der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks erfolgen. Dort geregelt ist die Befugnis zur Handhabung von Kernbrennstoffen auf dem Betriebsgelände.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich seitdem im Stillstandsbetrieb. Die Betreibergesellschaft beantragte 2012 die Stilllegung und den Abbau. Im Antrag ist unter anderem die Brennelementfreiheit des Kernkraftwerks als Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen genannt. Auch nach Auffassung der Behörde ist das vorzugswürdig gegenüber einem Abbau des Kernkraftwerks "um die Brennelemente herum".
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