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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Gesetzentwurf zur Finanzierung des Atomausstiegs – Energiewendeminister Habeck fordert Atomkonzerne zur Klagerücknahme auf

Letzte Aktualisierung: 25.11.2016

KIEL/BERLIN. Schleswigs-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat die Atomkonzerne aufgefordert, ihre Klagen wegen des Atomausstiegs zurückzunehmen. "Der gefundene Kompromiss zur Finanzierung des Atomausstiegs ist im Kern ein Interessensausgleich, vom dem die Atomkonzerne profitieren. Daher wäre es nur selbstverständlich, dass sie ihre Klagen zurückziehen. Es ist fatal, wenn jetzt der Eindruck entsteht, die Unternehmen hätten den Kompromiss mitgetragen, würden sich insgeheim aber doch vorbehalten, danach erneut Forderungen gegenüber dem Staat zu erheben", sagte Habeck heute (25. November 2016) in Berlin, wo der Bundesrat in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beriet.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung in der Hand des Staates liegen; die dafür gebildeten Rückstellungen zuzüglich eines Risikoaufschlags sollen die Betreiberunternehmen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen. Die Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung des radioaktiven Abfalls verbleiben dem Entwurf zufolge bei den Unternehmen. Grundlage des Entwurfs sind die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs", auch "KFK" genannt.

Minister Habeck begrüßte insgesamt den Gesetzentwurf. "Damit werden weitere Konsequenzen aus dem gesetzlich beschlossenen Atomausstieg in Deutschland gezogen. Der Kompromiss ist zwar nicht die reine Lehre, aber ohne ihn ist das Risiko ungleich höher, dass die Last eines Tages ganz bei den Steuerzahlern liegt." Zum Kompromiss gehört der lange von vielen Fachleuten und auch vom Bundesrat auf Initiative von Schleswig-Holstein und weiteren Ländern geforderte Finanzierungsfonds. "Ob jedoch die gleich einzuzahlenden gut 17 Milliarden Euro sowie die gut sechs Milliarden Euro Risikozuschlag am Ende ausreichen werden, alle Kosten zu decken, weiß niemand. Es handelt sich um ein Jahrhundertprojekt – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn es gibt Experten, die der Meinung sind, dass tatsächlich noch 100 Jahre vergehen werden, bis der letzte CASTOR im Endlager verschwunden sein wird", sagte Habeck.

Positiv bewertete der Minister auch, dass, der Empfehlung der Kommission folgend, der unverzügliche Rückbau der Atommeiler gesetzlich festgelegt werden soll. Dem sogenannten sicheren Einschluss ganzer Atomkraftwerke dagegen wird ein Riegel vorgeschoben. "Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist dieser nur noch ausnahmsweise für einzelne Anlagenteile möglich und auch diese müssen später zurückgebaut werden. Das ist grundsätzlich gut so. Mit dem Einmotten von Atommeilern ist nichts gewonnen. Vielmehr heißt es, sich vor der Verantwortung zu drücken. Zudem fehlt in Jahrzehnten das kompetente Personal", sagte Habeck.

Er forderte zugleich, die noch vorgesehene Ausnahmeregelung zu verschärfen. Der sichere Einschluss einzelner Anlagenteile dürfe nur dann zugelassen werden, wenn er aus Gründen des Strahlenschutzes tatsächlich erforderlich ist, sagte Habeck. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen müssen lediglich Gründe des Strahlenschutzes gegeben sein. "Das ist zu wenig", sagte Habeck. Einem entsprechenden Änderungsantrag Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs hat der Bundesrat heute zugestimmt.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
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