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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu Aufsuchung und Förderung von Erdöl in der dänischen Nordsee – Deutsche Öffentlichkeit kann sich beteiligen

Letzte Aktualisierung: 16.10.2015

KIEL: Die Firma Maersk Oil beabsichtigt in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zu Deutschland umfangreiche aufsuchungs- und fördertechnische Maßnahmen. Ziel ist es, die bisherige Förderung von Erdöl fortzuführen, zu optimieren und möglicherweise neue Kohlenwasserstoffe zu erschließen. Im Rahmen dieser Pläne wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, bei der sich die Öffentlichkeit in Deutschland beteiligen kann. Die Unterlagen werden in Schleswig-Holstein ausgelegt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Dienstsitz in Clausthal Zellerfeld hat dafür folgende Bekanntmachung herausgegeben:

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG)

Das dänische Umweltministerium

Ministry of Environment and Food
Nature Agency
Haraldsgade 53
DK-2100 Copenhagen
Denmark

hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Datum vom 3. September 2015 im Rahmen einer von dänischer Seite durchgeführten Umweltprüfung beteiligt.

Die Firma Maersk Oil beabsichtigt zur Zukunftssicherung ihres seit 1981 produzierenden "Gorm" Feldes bis ins Jahr 2042 umfangreiche aufsuchungs- und fördertechnische Maßnahmen durchzuführen.

Das "Gorm" Projektgebiet liegt in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zum deutschen Entenschnabel.

Gemäß § 9 b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) macht das LBEG als zuständige deutsche Behörde das Vorhaben hiermit der Öffentlichkeit bekannt.

Die vom dänischen Umweltministerium erhaltene Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (ESIA-16) liegt zur Einsichtnahme für die Dauer von 1 Monat beim

Kreis Nordfriesland
Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt
4. Stock, Zimmer 426
Marktstraße 6
25813 Husum

montags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
aber nicht feiertags

sowie

im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein
Pförtnerei
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

montags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
aber nicht feiertags aus.

Die Auslegungsfrist beginnt am 26. Oktober 2015 und endet mit Ablauf des 25. November 2015.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 23.12. 2015 schriftlich oder zur Niederschrift beim dänischen Umweltministerium, Ministry of Environment and Food, Nature Agency, Haraldsgade 53, DK-2100 Copenhagen, Denmark, eingereicht werden. Die Unterlagen sind auch auf den Internetseiten des LBEG abrufbar:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/grenzueberschreitende-beteiligung-fuer-manahmen-im-daenischen-gorm-feld-in-der-nordsee-137576.html

Hinweis: Das Verfahren richtet sich nach dänischen Recht. Es muss damit gerechnet werden, dass die in dem Verfahren eingehenden Stellungnahmen auch veröffentlicht werden. Darauf hat das MELUR keinen Einfluss.


Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7068 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

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