KIEL. Schleswig-Holstein hat ein neues Naturschutzgebiet. Die "Obere Treenelandschaft" im Kreis Schleswig-Flensburg mit 1674 Hektar ist künftig geschützt. Eine entsprechende Verordnung hat Umweltminister Robert Habeck unterzeichnet, wie das Ministerium heute (3. Juli 2015) mitteilte.
Das Naturschutzgebiet hat herausragende Bedeutung als Lebensraum für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören Fischotter, mehrere Neunaugenarten, Steinbeißer, Rapfen, Kleine Flussmuschel, Kammmolch, Laubfrosch, Knoblauchkröte, diverse Fledermausarten und Große Moosjungfer. Prägend sind die besonders großflächigen Binnendünen, Heiden, Magerrasen, Hoch- und Niedermoore, Grünlandniederungen, naturnahe Wälder, der Treßsee und der weitgehend intakte, naturnahe Lauf der Treene. Es soll weiterhin als Erholungslandschaft zugänglich sein.
Die "Obere Treenelandschaft" liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Oeversee, Freienwill, Großsolt, Tarp, Sieverstedt, Eggebek und Jerrishoe . Es ist zu großen Teilen auch Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Gebiet und gehört damit zum europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000. In dem Gebiet aufgegangen sind die beiden bestehenden Naturschutzgebiete "Fröruper Berge" und "Naturschutzgebiet am Treßsee", deren Verordnungen bereits 1936 und 1937 erlassen wurden.
Das neue Naturschutzgebiet befindet sich überwiegend im Eigentum der Schrobach-Stiftung und der Stiftung Naturschutz. Weitere Flächen gehören dem Kreis Schleswig-Flensburg, den Gemeinden sowie mehreren privaten Eigentümern. Der Naturschutzverein "Obere Treenelandschaft", der bereits das Naturschutzgroßprojekt des Bundes (Schutz deutschlandweit bedeutsamer repräsentativer Landschaften) von Beginn an betreute, hat auch beim Rechtsetzungsverfahren mit seiner Kompetenz die Ausweisung durch fachliche Beratung unterstützt.
Das Gebiet umfasst einen vergleichsweise naturnahen Landschaftsausschnitt südlich von Flensburg im Übergangsbereich zwischen der weichseleiszeitlichen Endmoränenlandschaft und der flachen Sandergeest.
Die Abgrenzung des NSG und Inhalte der Verordnung sind während des Beteiligungsverfahrens, in dem viele Gespräche mit Beteiligten stattfanden, angepasst und verändert worden. Hierbei konnten viele der Stellungnahmen und Anregungen berücksichtigt und im Rahmen der Abwägung Kompromisse zwischen den Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen getroffen werden.
Um artenreiche Grünlandflächen zu erhalten, soll auf den Ankaufsflächen der Stiftungen die extensive Beweidung weiterhin zulässig bleiben; auf den Waldflächen wird nach dem Umbau der Nadelbaumwälder zu naturnahen Laubwäldern keine forstwirtschaftliche Bodennutzung mehr stattfinden.
Auf den wenigen noch in Privathand befindlichen Acker- und Grünlandflächen ist weiterhin die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung durchführbar.
Das neue Naturschutzgebiet wird nicht nur die vielfältige Natur im Norden von Schleswig-Holstein schützen, sondern auch eine attraktive Erholungslandschaft weiterentwickeln, deren Entwicklung bereits im Rahmen des ausgelaufenen Bundesprojektes begonnen wurde und für den Fremdenverkehr im Binnenland eine wichtige Basis darstellt. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes kann weiterhin von zahlreichen Wegen und Aussichten erlebt werden. Ein besonderes Erlebnis bildet hier die Erlaubnis zum Betreten und Lagern auf der ehemaligen Kiesabbaufläche östlich Frörup zum Zwecke des Naturerlebens. Auch den Wald- und Naturkindergärten sowie den Pfadfindern und der Waldjugend konnte im Naturschutzgebiet ein entsprechender Raum zugestanden werden.
Der Kreis Schleswig-Flensburg erhält mit der "Oberen Treenelandschaft" sein bisher größtes Naturschutzgebiet. Durch die Auflösung der bisherigen Verordnungen für die "Fröruper Berge" und dem "NSG Treßsee" hat der Kreis zwar ein Naturschutzgebiet weniger, jedoch erhöht sich die Naturschutzgebietsfläche des Kreises nunmehr auf rund 5.207 ha. (1,9 Prozent der Kreisfläche; Landesdurchschnitt: 3,18 Prozent)
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
pressestelle@mekun.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter |