KIEL. Nach Untersuchung von insgesamt mehr als 70 Proben gibt es bislang weiterhin keine Verdachtsfälle auf Rotz in Schleswig-Holstein. Die Analysen der Proben ergaben keine Nachweise auf Antikörper gegen die bakterielle Infektionskrankheit. Den Ergebnissen entsprechend wurde die Sperre für zwei Betriebe aufgehoben. Dies teilte das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium heute (4. Februar 2015) in Kiel mit.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, steht bei zwei Proben der abschließende Befund allerdings noch aus. Ein Betrieb bleibt entsprechend noch bis zur Vorlage der endgültigen Ergebnisse gesperrt, bei einem weiteren Betrieb waren die Proben allein aus Vorsorgegründen genommen worden, obwohl es keinen Kontakt zwischen den Tieren gab.
Hintergrund zur Infektionskrankheit Rotz
Die bakterielle Infektionskrankheit "Rotz" (Burkholderia Mallei) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie tritt vornehmlich bei Einhufern (Pferden, Eseln, Maultieren, Zebras) auf und wird durch Körpersekrete übertragen. Die Erkrankung kann in Form knotiger und geschwüriger Entzündungen in der Haut (Hautrotz), der Nasenschleimhaut (Nasenrotz) und der Lunge (Lungenrotz) auftreten. Bei Pferden dominiert die chronische oder latente Verlaufsform, wodurch sich die Krankheit manchmal auch unerkannt verbreiten kann. Die Krankheit kann auf Menschen übertragen werden, aber Ansteckungen waren bislang sehr selten, selbst dann, wenn die Erkrankung in der Pferdepopulation häufig auftrat.
Rotz war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weltweit verbreitet, wurde aber in Westeuropa und Nordamerika in den fünfziger Jahren weitgehend ausgerottet.
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