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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Nach Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung Brunsbüttel: Energiewendeminister Habeck ordnet vorübergehende Duldung der Einlagerung an

Letzte Aktualisierung: 16.01.2015

KIEL. Der im Jahre 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigungsbescheid für das Kernbrennstoff-Zwischenlager in Brunsbüttel ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2013 bestätigt. Über den Beschluss wurde das für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeministerium heute (16. Januar 2015) durch das Bundesumweltministerium informiert.

Als Konsequenz hat der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen. "Es ist eine schwierige Situation, dass der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes rechtswidrig ist. Eine genehmigte Lagerstätte, an welcher der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden kann als im Zwischenlager Brunsbüttel, gibt es aber nicht. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat die dortige Lagerung deshalb angeordnet und duldet sie. Dies ist notwendig, damit es keinen rechtslosen Raum gibt", sagte Habeck. Im Zwischenlager lagern derzeit neun Castoren.

Minister Habeck betonte: "Sicherheit hat für die schleswig-holsteinische Landesregierung oberste Priorität. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat gegenwärtig keine Erkenntnisse, dass das Lager unsicher wäre. Wir begrüßen es aber, die diese Punkte jetzt explizit untersucht werden."

Die heutige Gerichtsentscheidung hat zunächst keinen Einfluss auf die übrigen Kernbrennstoff-Zwischenlager, etwa in Krümmel und Brokdorf, die auch vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt worden sind. Minister Habeck sieht allerdings den Bund in der Pflicht, für jeden Standort aktuelle Untersuchungen zum Risiko von Flugzeugabsturz oder Terroreinwirkungen in die Wege zu leiten.

Hintergrund
Das OVG Schleswig hatte die Entscheidung seinerzeit mit der fehlenden Ermittlung der Folgen des Absturzes eines Airbus A 380 auf das Zwischenlager begründet und zudem bemängelt, dass das BfS bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ältere Waffentypen berücksichtigt habe. Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr festgestellt, dass die Begründung des OVG zum Einsatz panzerbrechender Waffen nicht zu beanstanden sei.


Verantwortlich für diesen Pressetext:

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