Zweck und Ziel der Förderung:
Gewährleistung der Hochwassersicherheit ländlich genutzter Bereiche durch Neu- und Aus-bau von Hochwasserschutzanlagen und anderen Maßnahmen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)
Dieses Merkblatt dient ausschließlich als Kurzinformation. Weitere bzw. detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie, die unter der u.g. Adresse erhältlich ist.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Schutz ländlicher Räume vor Hochwasser, die Bestandteil eines Hochwasserschutzkonzeptes und mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert worden sind wie der Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen und die Rückverlegung und Rückbau von Deichen.
Wo wird gefördert?
Land Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?/ Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des MELUND weitere Träger
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Fördervoraussetzungen können der o.g. Richtlinie entnommen werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Weitere Einzelheiten können der o.g. Richtlinie entnommen werden.
Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?
Für das Antragsverfahren gelten die in der o.g. Richtlinie genannten Bestimmungen.
Ansprechpartner:
Formulare, weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Alexander Bach
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-4921
Telefax: 0431/988-615-4921
E-Mail:
alexander.bach@mekun.landsh.de