Die Fachschule vermittelt durch Weiterbildung/Fortbildung (siehe BBiG) erweiterte berufliche Fachkenntnisse in verschiedenen technischen Fachrichtungen und in den Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Datenverarbeitung/Organisation, Handwerkliches Gestalten, Hauswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe, Informatik, Motopädagogik, Nautik, Schiffsbetriebstechnik, Heil-, Sonder- und Sozialpädagogik.
Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und kann zu weiteren schulischen Abschlüssen führen und ist auf dem DQRNiveau 6 (Bachelor Professional) und höher angesiedelt.
Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule ist neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Regel der Mittlerer Schulabschluss. In den Fachrichtungen Heilpädagogik, Motopädagogik, Nautik, Schiffsbetriebstechnik, Sonderpädagogik und Sozialpädagogik gelten besondere berufliche Aufnahmevoraussetzungen. In einigen Fachrichtungen schließt das Abschlusszeugnis der mindestens zweijährigen Fachschule die Fachhochschulreife mit ein, in anderen kann die Fachhochschulreife wahlweise erworben werden.
Für die Fachschulen im Agrarbereich – Landwirtschaft, Hauswirtschaft im ländlichen Raum, Gartenbau – gelten besondere Voraussetzungen, siehe Fachschulverordnung Agrar.
Für die Fachschule für Seefahrt in Flensburg gilt die entsprechende Fachschulverordnung über die Fachschule für Seefahrt.
Fachschülerinnen und Fachschüler haben einen Anspruch auf Aufstiegsförderung nach dem AFBG.