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Thema : Sturmfluthilfen für die Ostküste

Sturmfluthilfen für die Ostküste


Nach der verheerenden Sturmflut an Schleswig-Holsteins Ostküste hat das Land verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt, um beim Wiederaufbau zu unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2024

Hinweis: Diese Seite wird laufend aktualisiert, bitte achten Sie auf das Datum am Seitenanfang. Sobald die Antragsformulare für die Förderprogramme freigeschaltet wurden, finden Sie sie hier.

Gebrochene Deiche, überflutete Innenstädte – die schlimmste Sturmflut seit mehr als 100 Jahren hat an mehreren Orten entlang der Ostseeküste Schäden angerichtet. In Flensburg lag der Pegelstand bei 2,27 Metern über dem Normalpegel – ein ähnlich hoher Wert war dort zuletzt im Jahr 1904 gemessen worden. Nach den ersten Aufräumarbeiten steht nun der Wiederaufbau an – Land und Kommunen haben sich dafür auf ein umfassendes Hilfsprogramm geeinigt.

Angesichts der enormen Schäden durch die Sturmflut war es notwendig und richtig, dass wir so schnell in Verantwortung gegangen sind und wir mit dem Wiederaufbau keine Zeit verlieren und jetzt loslegen.

Ministerpräsident Daniel Günther

Aufbau eines Sondervermögens

Vier Männer stehen in einem großen Container voller Sand. Mit einem Gabelstapler wird eine Palette mit Sandsäcken in den Container gehoben.
Schon kurz nach der Sturmflut begannen in den betroffenen Gebieten die Aufräum- und Reparaturarbeiten.

Der Landesregierung will, dass der Wiederaufbau so schnell wie möglich beginnt. Mit einem neuen Gesetz hat die Landesregierung deshalb ein Sondervermögen "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023" errichtet.

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023" des Landes Schleswig-Holstein

Das Sondervermögen soll dort unterstützen, wo Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind. Zu den geförderten Vorhaben zählen der Wiederaufbau von kommunalen Infrastrukturen und privaten Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Vorhaben des Küstenschutzes und Dünen.

Wiederaufbau kommunaler Infrastrukturen

Die vom Wirtschaftsministerium erlassene "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe" deckt neben Promenaden und Stränden auch Schäden an Dünen sowie die Instandsetzung von Ufersicherungen und Mauern ab. Förderfähig sind zudem der Wiederaufbau der Infrastruktur der kommunalen gewerblichen Häfen, öffentlich zugänglicher Bereiche der kommunalen Sportboothäfen und der Wiederaufbau der sonstigen Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum. Darüber hinaus umfasst die Richtlinie auch die Schadensbeseitigung an anderer kommunaler Infrastruktur, etwa an Gebäuden, Straßen und Gehwegen.

Für Schäden an kommunaler Infrastruktur können Anträge bis zum 30. Oktober gestellt werden, die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. Die Förderquote liegt in der Regel bei 75 Prozent. Mit der Abwicklung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beauftragt. Das Online-Formular zur Antragstellung und weitere Informationen stehen auf der Website der IB.SH zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie Gesellschaften, an denen die genannten Antragsberechtigten mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

Soforthilfe Sturmflut

Wiederaufbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Kommunen

Über die vom Innenministerium erlassene "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Wiederaufbaumaßnahmen" stehen 20 Millionen Euro bereit. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, die sich Land und Kommunen jeweils zur Hälfte teilen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller übernehmen einen Eigenanteil von 50 Prozent.

Förderfähig sind die Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur, der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur sowie Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen und mit denen Einrichtungen künftig besser gegen Sturmfluten gewappnet sind. Die Schäden müssen mehr als 5.000 Euro im Einzelfall betragen. Antragsberechtigt sind ausschließlich nichtkommunale Träger von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege, von kulturellen Einrichtungen wie Theater und Museen, Jugendfreizeitstätten, Ersatzschulen und Schulen der dänischen Minderheit sowie von anerkannten Wasserrettungseinheiten.

Die Antragsfrist endet hier am 11. Juni 2024. Die Gelder müssen bis zum 15. Dezember dieses Jahres abgerufen werden.

Sturmfluthilfen: Zuwendungen für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Flutkatastrophe 2023

Unterstützung von Küstenschutzvorhaben

Land und Menschen an der Ostseeküste werden von rund 70 Kilometern Landesschutzdeichen und 40 Kilometern Regionaldeichen geschützt. Bau und Instandhaltung der Landesschutzdeiche sowie der Regionaldeiche auf den Inseln und Halligen liegen in der Verantwortung des Landes, für die übrigen Regionaldeiche sind die Gemeinden oder regionale Wasser- und Bodenverbände zuständig. Das Land wird die zuständigen Stellen bei der Wiederherstellung der Regionaldeiche an der Ostseeküste unterstützen. Im LKN.SH wurde ein Beratungskompetenzzentrum eingerichtet.

Auch finanziell wird es Unterstützung geben. Dafür hat das Umweltministerium am 12.02.2024 eine Richtlinie zur Förderung der Wiederherstellung von Küstenschutzanlagen in Schleswig-Holstein nach der Flutkatastrophe erlassen. Antragsberechtigt sind Wasser- und Bodenverbände und Gemeinden. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent.

Richtlinie und zugehörige Antragsformulare

Unterstützung für betroffene Unternehmen und Privatpersonen

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet konzentriert an einer Steuererklärung.
Das Land unterstützt Betroffene auf verschiedenen Wegen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein das Darlehensprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut" auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen unmittelbar aus der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien oder Betriebsstätten entstanden ist. Mit dem Förderdarlehen soll der Wiederaufbau der betroffenen Gebäude erleichtert und den Geschädigten eine schnelle Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden.

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro pro geschädigter Immobilie oder Betriebsstätte. Der Darlehensbetrag darf den erlittenen Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibenden und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz von 1,00 Prozent pro Jahr liegt deutlich unter dem aktuellen Marktzins. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf fünf Jahre festgelegt, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein 20 Millionen Euro für die "Überbrückungshilfe Sturmflut" bereit.

Im Januar hat die Landesregierung das Darlehensprogramm um eine Härtefall-Regelung erweitert. Voraussetzung für den Härtefall-Bonus ist ein genehmigter Darlehens-Antrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Weitere Informationen zur Härtefall-Regelung

Die neuesten Informationen zur "Überbrückungshilfe Sturmflut" werden regelmäßig auf den Seiten des Landes und der IB.SH veröffentlicht.

Anträge für das Darlehensprogramm müssen über die Hausbank gestellt werden.

IB.SH: Informationen und Antragsformulare zur Überbrückungshilfe Sturmflut

Steuerliche Erleichterungen

Mithilfe eines sogenannten "Katastrophenerlasses" ermöglicht die Steuerverwaltung bestimmte Erleichterung für Betroffene der Sturmflut, also Privatpersonen und Unternehmen. Möglich sind unter anderem Stundungen von Einkommens-, Körperschafts-, und Umsatzsteuer, die Vereinbarung von Ratenzahlungen sowie das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Im Zweifelsfall stehen die zuständigen Finanzämter den Betroffenen beratend zur Seite.

Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut (PDF, 518KB, Datei ist barrierefrei)

Erleichterung im Vergaberecht für Kommunen

Zur Behebung der durch Naturkatastrophen (Sturmflut) verursachten Schäden erlaubt das Vergaberecht sogenannte Dringlichkeitsvergaben zur unmittelbaren Bekämpfung und akuten Folgenbeseitigung der Schäden.

Dringlichkeitsvergaben und Besonderheiten von Notlagen

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