Wie sollte die Maßnahme im Antrag erläutert bzw. das Projekt beschrieben werden?
Es wird empfohlen, vor Antragstellung eine Beratung bzw. den Kontakt zu suchen, um vorab schon einmal Details zu besprechen. Im Antragstext sollte sich der Grundgedanke des Projektes wiederfinden. Mit welcher Idee will ich, welches Ziel erreichen? Es sollten die Bestandteile des Projektes benannt werden. Es wäre hilfreich, wenn sich Hinweise zu den Projektpartner:innen und Teilnehmer:innen wiederfinden.
Wie sollte ein Finanzierungsplan aussehen?
Der Finanzierungsplan enthält alle Ausgaben, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind. Sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung der Ausgaben, also alle zu erwartenden Einnahmen, beispielsweise Eigenmittel, Teilnehmergebühren, Eintrittsgelder, Spenden, weitere Fördermittel, etc. Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein. Die erwarteten Einnahmen müssen die erwarteten Ausgaben decken. Die im Finanzierungsplan dargestellte Finanzierung der Ausgaben muss realistisch sein. Es muss hinreichend gesichert erscheinen, dass die vorgesehenen Eigenmittel und Mittel Dritter tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei Einnahmen aus dem Projekt, z. B. Teilnehmergebühren, muss die geschätzte Höhe plausibel sein.
Ist ein Eigenanteil zu erbringen?
Ja, grundsätzlich sind Eigenmittel einzubringen und im Finanzierungsplan kenntlich zu machen. Eine Mindestgrenze für Eigenmittel gibt es nicht. Eigenmittel sind alle Geldbeträge, die Sie einbringen, die zur Finanzierung der Maßnahme eingesetzt werden. Der Wert von Sachen, zum Beispiel der Wert der vorhandenen Infrastruktur, vorhandenes Personal, etc. die für ein Projekt eingesetzt werden, sind keine Eigenmittel, denn es findet kein zusätzlicher Zahlungsvorgang statt.
Darf das Projekt gleichzeitig von einem anderen Fördergeber unterstützt werden?
Ja, eine angemessene Beteiligung Dritter ist wünschenswert. Bei einer gemeinsamen Förderung erfolgt eine Abstimmung zwischen den Zuwendungsgebern. Darum bitten wir Sie bei weiteren öffentlichen Förderungen einen Ansprechpartner:in zu nennen, um diese Abstimmung durchführen zu können.
Über welchen Zeitraum wird ein Projekt maximal gefördert?
Die Förderungen des Landespräventionsrates sind an das Kalenderjahr gebunden, es sei denn, Ausnahmen sind ausdrücklich z.B. in einem Förderaufruf beschrieben. Zum Ende des Jahres muss das Projekt abgeschlossen sein. Zuschüsse werden nur bis zum Ende eines Jahres gewährt.
Wer entscheidet über die Förderung des Antrages?
Die Feststellung von Förderfähigkeit von Vorhaben, die Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmebeginn, die Förderentscheidung und die Bewilligung erfolgen ausschließlich durch den Landespräventionsrat Schleswig-Holstein.