Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die aufgrund persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das "Lehreraustauschverfahren" eingerichtet.
Die Grundlagen hierfür sind in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK 'Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘ legt die Umsetzung fest.
Es sieht zwei Verfahren vor:
- Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Lehrkräfte im Schuldienst können jederzeit an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Eine mögliche Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. - Einigungsverfahren:
In diesem Tauschverfahren können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Der Tausch erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn.
Lehrertausch