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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Aminata Touré legt 10 Punkte-Kita-Paket der Landesregierung vor


„Wir haben den Praxischeck gemacht und holen die Kita-Reform jetzt ins echte Leben. Ich will ein Kita-System, das auf mehr Vertrauen und weniger Kontrolle basiert. Mit mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie, stärkeren Fachkräften und einer wirklich fairen Finanzierung, die ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge auskommt. Ich bin überzeugt, dass uns dieses Kita-Paket in Schleswig-Holstein einen großen Schritt voranbringen wird.“

Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat heute im schleswig-holsteinischen Landtag die Eckpunkte für ein verbessertes Kita-System im Land vorgestellt. Ziel ist es, die Kindertagesbetreuung und frühkindliche Bildung künftig verlässlicher für Eltern und Kinder zu gestalten, die Qualität zu verbessern, die Fachkräfte zu stärken und für eine faire Finanzierung zwischen Land und Kommunen zu sorgen, ohne die Eltern mit höheren Beiträgen zu belasten.

„Das neu eingeführte Kita-Gesetz im Jahr 2021 war eine richtige Entscheidung, um für vergleichbare und gute KiTas im Land zu sorgen. Wir haben den Praxischeck gemacht und holen die Kita-Reform jetzt ins echte Leben. Ich will ein Kita-System, das auf mehr Vertrauen und weniger Kontrolle basiert. Mit mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie, stärkeren Fachkräften und einer wirklich fairen Finanzierung, die ohne eine Erhöhung der Elternbeiträge auskommt. Ich bin überzeugt, dass unser Kita-Paket die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein einen großen Schritt voranbringen wird“, sagte Ministerin Touré in einer Regierungserklärung im schleswig-holsteinischen Landtag.

Das vorgelegte Kita-Paket ist Ergebnis intensiver Beratungen in den vergangenen Wochen und Monaten mit allen Beteiligten des Kita-Systems. Die verbindlichen Eckpunkte der Landesregierung dienen als Grundlage für die weiteren Beratungen zur Überarbeitung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) und die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes durch die regierungstragenden Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag. Die erste Lesung wird im September 2024 stattfinden, die zweite Lesung im November 2024. Das neue KiTaG wird dann zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die wichtigsten Maßnahmen des Kita-Pakets im Überblick

MaßnahmeVerlässlichkeitFachkräfte stärkenQualitätFlexibilitätfaire Finanzierung
1. Schließen der
Finanzierungslücke
von 120 Mio. Euro
2. keine höheren
Elternbeiträge
3. Stärkung
Fachkräfte
4. finanzielle
Entlastung
der Kommunen
5. Kindertages-
pflege stärken
6. Stärkung
eingruppige Kitas
7. weniger Kita-
Schließungen
durch flexiblen
Anstellungsschlüssel
8. Bürokratieabbau
bei den Sachkosten
9. Bürokratieaabau
bei Fachkräften und
Kommunen
10. Übergangs-
system gleich
Zielsystem

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  1. Schließen der Finanzierungslücke von 120 Mio. Euro
    Die Gesamtausgaben von Land, Kommunen und Eltern für die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein belaufen sich auf jährlich rund 1,8 Mrd. Euro. Die Evaluation des Kita-Systems hat dabei ergeben, dass es an einigen Stellen unterfinanziert ist und es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um die Kitas zu stabilisieren. Das ergibt zusammen eine Finanzierungssumme von rund 120 Mio. Euro. Land und Kommunen schließen diese Finanzierungslücke gemeinsam, indem im nächsten Jahr jeweils 8 Mio. Euro und ab 2026 jeweils 20 Mio. Euro zusätzlich ins System gegeben werden. Auch die Dynamisierung der Mittel bleibt erhalten, d.h. sie werden jährlich nach oben angepasst. Gleichzeitig wird das gesamte System durch gesetzliche Anpassungen effizienter und es ergeben sich Einspareffekte, so dass die Finanzierungslücke geschlossen werden kann, ohne die Eltern finanziell zusätzlich zu belasten oder die Betreuungsqualität abzusenken.
  2. Keine höheren Elternbeiträge
    Die im aktuellen KitaG bestehende Regelung zur Deckelung der Elternbeiträge hat Bestand. Die Elternbeiträge in Schleswig-Holstein werden nicht erhöht. Sie betragen weiterhin maximal 232 Euro für eine 8-stündige Betreuung pro Tag im U3-Bereich und 226 Euro für eine 8-stündige Betreuung im Ü3-Bereich. Geringere Stundenanteile haben einen geringeren Elternbeitrag zur Folge.

  3. Stärkung der Fachkräfte
    In einem guten und verlässlichen Kita-System benötigen Fachkräfte und Einrichtungsleitungen Freistellungszeiten für Vor- und Nachbereitungen, Elterngespräche, Fortbildungen, Leitungsaufgaben etc. Damit diese wichtigen Aufgaben auch bei krankheitsbedingten Personalengpässen, insbesondere bei Ausfall der Einrichtungsleitung, erfüllt werden können, braucht es zusätzliches Personal. Dies sieht das Gesetz zwar bereits vor, es ist aber nicht ausreichend gegenfinanziert und somit auch noch nicht überall umgesetzt. Dafür bedarf es zusätzlicher Mittel von Land und Kommunen in Höhe von ca. 14 Mio. Euro in 2025 und 36 Mio. Euro dauerhaft ab 2026.

  4. Finanzielle Entlastung der Kommunen
    Im aktuellen Kita-System gibt es Kosten, die alleinig von den Kommunen getragen werden, die zukünftig über eine faire Finanzierungsaufteilung und Anpassungen im Gesetz reduziert werden.
    Dies betrifft zum Beispiel Personalkosten in Höhe von ca. 85 Mio. Euro. Künftig werden diese Ausgaben zwischen Land und Kommunen fair aufgeteilt.

  5. Kindertagespflege stärken
    Die Kindertagespflege im Land hat eine hohe Bedeutung und wird deshalb gestärkt. Sowohl die Vergütung der Kindertagespflege als auch die Sachkostenpauschale werden erhöht, damit das Arbeitsfeld attraktiv bleibt und zusätzliche Kindertagespflegepersonen gewonnen werden können.

  6. Mehr Personal für kleine Kitas
    Die kleinen Kitas im Land mit nur einer Betreuungsgruppe erhalten zusätzliche Unterstützung. Sie machen rund 13 Prozent aller Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus und sind oft zuerst von Schließungen betroffen, wenn Personal ausfällt. Dies betrifft vor allem den ländlichen Raum. Diese Kitas erhalten im Jahr 2025 zusätzlich ca. 6 Mio. Euro, um mehr Fachkräfte beschäftigen zu können. Ab 2026 sind es jährlich ca.14 Mio. Euro.

  7. Weniger Kita-Schließungen durch flexiblen Anstellungsschlüssel
    Alter Betreuungsschlüssel:
    Bislang haben Kitas immer wieder kurzfristig einzelne Gruppen oder sogar die ganze Einrichtung geschlossen, wenn sie den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel von 2,0 Fachkräften pro Elementargruppe (Kinder über drei Jahren) nicht einhalten konnten. Für diesen Fall musste zudem mit hohen Rückzahlungen gerechnet werden. Gleichzeitig waren mitunter in Einrichtungen Fachkräfte auch dann vor Ort, wenn die meisten Kinder schon abgeholt waren. Das Land und die Wohnortgemeinden haben in der Vergangenheit pauschal eine Summe an die Kreise und kreisfreien Städte gezahlt, unabhängig von dem angestellten Personal vor Ort. Reste blieben im System und wurden genutzt um bislang bestehende Lücken an anderer Stelle zu decken.

    Neuer Anstellungsschlüssel:
    Der Gruppenbezug entfällt. Künftig können die Kitas vor Ort ihr Personal selbst flexibler einsetzen. Dabei gilt weiterhin der Standard von 2,0.  Die Fachkräfte können jedoch dann und dort eingesetzt werden, wann und wo sie am dringendsten gebraucht werden. Ein Betreuungsschlüssel von 1,5 darf nicht unterschritten werden. Mit dieser Maßnahme wird einerseits mehr Verlässlichkeit im KiTa-System geschaffen und andererseits werden die Mittel zielgerichteter verwendet, was die Pauschale für Land und Wohnortgemeinden minimiert. Dabei ist sichergestellt, dass die KiTa immer das Personal bezahlt bekommt, das es benötigt.

    Beispiel:
    Wenn z.B. morgens oder nachmittags nicht so viele Kinder in den Gruppen betreut werden, kann hier weniger Personal zum Einsatz kommen und in den Hauptbetreuungszeiten entsprechend mehr. Die Kitas können entscheiden, wann welche Personen wie lange in den jeweiligen Gruppen anwesend sind. Das Land gibt diese Regelung nicht vor, sondern konzentriert sich auf einen gesetzlichen Rahmen.
    Betreuungsschlüssel des Kita-Maßnahmenpaketes grafisch dargestellt.
    Flexibler Einsatz des Personals - das ist künftig möglich: Die Fachkräfte können dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.



  8. Bürokratieabbau bei Sachkosten
    Das KiTa-Gesetz legt den Fokus auf die pädagogische Qualität durch die Fachkräfte und überlässt die Standards im Sachkostenbereich stärker der kommunalen Ebene, die hier auch näher an ihren Einrichtungen ist. Dies wird zu einer Einsparung und Flexibilisierung im System führen. Land und Kommunen einigen sich im Gesetzgebungsverfahren auf die konkreten Details.

  9. Bürokratieabbau bei Fachkräften und Kommunen
    Dokumentation und Abrechnung werden einfacher: Die Kita muss künftig nicht mehr täglich festhalten und nachweisen, wie viele Personen zu welchen Zeiten in den einzelnen Gruppen anwesend sind. Damit entfällt ein großer bürokratischer Aufwand, der die Einrichtungen in der Praxis massiv belastet hat. Fachkräfte sollen sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Die Kita trägt im Weiteren nur noch Änderungen anlassbezogen in der Kita-Datenbank ein, wenn also beispielsweise neue Personen hinzukommen oder die Einrichtung verlassen.

  10. Übergangssystem gleich Zielsystem
    Der bisherige Finanzierungsmechanismus bleibt im Grundsatz erhalten. Das Land und die Wohnortgemeinden zahlen weiterhin ihre pauschalen Finanzierungsanteile an die Kreise und kreisfreien Städte und von dort aus an die Standortgemeinden. Kita-Träger und Standortgemeinden schließen wie bisher auch Finanzierungsvereinbarungen ab. Das sogenannte aktuelle Übergangssystem wird auch das Zielsystem. Damit erhalten Kitas und Kommunen wichtige Handlungssicherheit und Verlässlichkeit. Das Land wird diese Regelungen zeitnah gesetzlich festschreiben, um schon jetzt verbindliche Planungssicherheit für das Jahr 2025 zu schaffen.

Kita-Finanzierungsaufteilung:

Grafik zur Aufteilung der Kita-Finanzierung. Beschriftet wie folgt: Land derzeit 43%, Eltern derzeit 20%, Kommunen derzeit 37%. Insgesamt 1,8 Mrd €.
Der bisherige Kita-Finanzierungsmechanismus bleibt im Grundsatz erhalten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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