Navigation und Service

Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Arbeitstherapie und Arbeitstraining

Arbeitstherapie und Arbeitstraining haben das Ziel, die Fähigkeiten der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu bessern (§ 31 Landesstrafvollzugsgesetz SH, § 37 Jugendstrafvollzugsgesetz).

Letzte Aktualisierung: 15.04.2015

Arbeitstherapeutische Maßnahmen dienen dazu, dass Gefangenen Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und Konzentrationsfähigkeit einüben und damit stufenweise an die Grundlagen des Arbeitsleben herangeführt werden (§ 32 Abs. 1 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig Holstein). Das Arbeitstraining dient dazu, Gefangenen, die nicht in der Lage sind, einer regelmäßigen und erwerbsorientierten Beschäftigung nachzugehen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben fördern. Vermittelt werden sollen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen (§ 32 Abs. 2 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig Holstein).

In der JVA Neumünster werden für jugendliche und erwachsene Gefangene insgesamt 8 Plätze einer zweistufigen arbeitstherapeutischen Maßnahme  und 7 Plätze für ein Arbeitstraining im Rahmen einer Berufsorientierten Grundbildung vorgehalten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon