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Thema : Konsultation
Nationalpark Ostsee

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu einem möglichen Nationalpark Ostsee und der Konsultation.

Letzte Aktualisierung: 11.05.2023

Häufige Fragen zur Konsultation

Wozu wird die Konsultation durchgeführt?

Mit der Konsultation bittet die Landesregierung die an die Ostsee angrenzenden Kommunen des Landes und die relevanten gesellschaftlichen Interessenvertretungen um ihre Einschätzungen zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Ostsee und lädt sie ein, aus ihrer Sicht Chancen und Risiken zu benennen sowie Fragen zu stellen. Die Konsultation dient der Landesregierung für ihre Entscheidung, ob und in welcher Form ein Nationalpark Ostsee auf den Weg gebracht werden soll.

Wer kann an der Konsultation teilnehmen?

Die Konsultation wird die Ostseeanrainerkreise und -kommunen sowie die relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen an der Ostsee einbeziehen. Dafür wird es Workshops geben mit: Kommunen, Naturschutz, Fischerei, Tourismus, Land- und Wasserwirtschaft, Wassersport und der regionalen Wirtschaft. Für alle anderen besteht zudem die Möglichkeit, sich über diese Website über den Prozess zu informieren und auch Ideen und Anregungen schriftlich einzubringen. Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website unter "Kontakt".

Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmenden der Konsultation ausgewählt?

In der Konsultation wird ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Stakeholderinnen und Stakeholder angestrebt. Die Einladungen erfolgten über die Kommunen und die Bundes- bzw. Landesverbände bzw. zentrale Organisationen der Interessensgruppen. Es wurde um Benennung von Personen gebeten, die die Interessen der gesamtem Interessensgruppe vertreten. Die Einladungslisten finden Sie unter „Konsultation“ auf dieser Website.

Können Privatpersonen an der Konsultation teilnehmen?

Eine Teilnahme an den Workshops ist nur durch Benennung durch die jeweiligen Interessenvertretungen möglich. Um einen vertrauensvollen und konstruktiven Austausch zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl zudem begrenzt. Für alle, die nicht an den Workshops teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich auf dieser Webseite zu informieren und sich bei Bedarf schriftlich einzubringen. Jedes Argument wird gehört, dokumentiert und berücksichtigt. Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website unter "Kontakt".

Wann werden die Workshops stattfinden?

Die Fachworkshops werden zwischen Juni und September 2023 stattfinden. Die genauen Daten finden Sie auf dieser Website unter "Termine".

Wer entscheidet über die mögliche Einrichtung eines Nationalparks?

Im Anschluss an die Konsultation entscheidet die Landesregierung, ob sie dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Nationalparks vorlegt. Dem Landtag ist die Entscheidung über ein mögliches Nationalparkgesetz vorbehalten.

Warum hat das MEKUN eine Stelle als Werkstudent/Werkstudentin für die Projektlaufzeit ausgeschrieben?

Ausgeschrieben wurde die Position einer Werkstudentin bzw. eines Werkstudenten, die bzw. der in der verbleibenden Laufzeit das seit Frühjahr 2023 bestehende Projekt unterstützen soll. Mit Projektlaufzeit ist der Zeitraum bis zur Entscheidung des Kabinetts gemeint, ob ein Nationalpark in der schleswig-holsteinischen Ostsee gegründet werden soll oder nicht. Das wird voraussichtlich nächstes Jahr sein, daher die Befristung auf zehn Monate. Was danach passiert, hängt von der Entscheidung des Kabinetts ab.

Die Ergebnisoffenheit des NPO-Prozesses wurde an erster Stelle der Stellenausschreibung nochmals explizit betont.

Für die Landesregierung ist die Bereitstellung transparenter Informationen zum Konsultationsprozess gegenüber der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Da die Anzahl von Anfragen in den vergangenen Monaten stark zugenommen hat, wurde zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes im Ministerium die Stelle einer Werkstudentin bzw. eines Werkstudenten ausgeschrieben.

Wie ergebnisoffen ist der Prozess aktuell noch?

Die Koalitionspartner von CDU und Grünen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen ergebnisoffenen Konsultationsprozess durchzuführen und in diesem Prozess die Perspektiven, Befürchtungen und Chancen betroffener Anrainer, Nutzer- und Interessensgruppen einzuholen. Diesen Prozess werden wir wie vereinbart fortführen und im Anschluss wird die Landesregierung die Ergebnisse der Workshops zusammen mit den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen auswerten. Diese werden in den Vorschlag, welchen die Landesregierung zum Ende des Jahres für einen deutlich besseren Schutz der Ostsee vorlegen wird, einfließen. Der Konsultationsprozess wird wie geplant fortgesetzt, danach trifft die Koalition eine Entscheidung, ob ein Nationalpark Ostsee eingerichtet werden soll und wie es mit dem Ostseeschutz weitergeht. 


Wie werden die Fragen und Antworten, Anmerkungen und Erkenntnisse aus dem Konsultationsprozess publik gemacht?

Es gibt Dokumentationen aller Workshops auf unserer Webseite. Dort wird auch die Auswertung in Form des Abschlussberichtes verfügbar sein.


Häufige Fragen zur Verwaltung und Verwaltungshoheit

Bleibt Schleswig-Holstein die Enscheidungshoheit oder wird das Thema Nationalpark gegen (Förder-)Geld an Brüssel "abgegeben" und die Vorgaben kommen dann von dort?

Die Unterschutzstellung eines Gebietes als Nationalpark erfolgt nach Landesrecht, d.h. ein evtl. Nationalparkgesetz des Landes Schleswig-Holstein würde durch den Landtag verabschiedet. Auch die Ausgestaltung und Verwaltung des Schutzgebietes erfolgt durch das Land Schleswig-Holstein.
Die EU greift in diese Regelungen nicht ein. Regelungen der EU gibt es auf übergeordneter Ebene, um den Zustand der Meeresumwelt zu verbessern. Beispielhaft seien die EU-Biodiversitätsstrategie, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie oder die Natura 2000-Richtlinien genannt. Diese sind von Deutschland und Schleswig-Holstein umzusetzen, unabhängig von der Existenz von Nationalparken.

Welchen Mehrwert hätte eine einheitliche Schutzgebietsverwaltung (eine Nationalparkverwaltung)?

Nationalparks sind großflächig und können durch eine eigene Behörde einheitlich verwaltet werden, die für die Umsetzung aller Naturschutzregelungen im Nationalpark zuständig wäre. Mit einem Nationalparkgesetz wäre klare Regelungen verbunden. Dies bedeutet, dass es für alle Fragen und Probleme eine kompetente Ansprechstelle vor Ort gibt. Die Bürger*innen und Stakeholder hätten EINEN Ansprechpartner für alle Belange des Ostseeschutzes im Gebiet. Die Nationalparkverwaltung würde für das Gebiet des Nationalparks auch die Belange nach sonstigem Naturschutzrecht bündeln: Natura 2000 (z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben im Nationalpark, Monitoring- und Berichtspflichten nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinien), nationales Naturschutzrecht wie Eingriff/Ausgleich und gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutzrecht. Mit allen Fragen und Anliegen könnten sich Interessenvertreter an einen Adressaten - die Nationalparkverwaltung - wenden.


Was leistet eine Nationalparkverwaltung?

Eine Nationalparkverwaltung erfüllt alle Aufgaben einer Schutzgebietsverwaltung und des Schutzgebietsmanagements. Hierzu gehören Umweltbeobachtung (Monitoring), die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten, die Überwachung und der Vollzug der Regelungen des Nationalparkgesetzes sowie die Evaluierung der Regelungen und Maßnahmen. Für das Gebiet des Nationalparks ist sie i.d.R obere und untere Naturschutzbehörde. Hinzu kommen wichtige Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, in der Bildungsarbeit einschließlich des Betriebs von Infozentren sowie die Initiierung und Betreuung von Partnerschaftsprogrammen.


Wie erfolgt die Beteiligung in der Region?

Nationalparke werden i.d.R von Kuratorien, Beiräten o.ä. Gremien begleitet, die die Nationalparkentwicklung fördern, die Einbindung des Nationalparks in die Region unterstützen und die Nationalparkverwaltung bei Grundsatzfragen und langfristigen Planungen beraten. In diesen Gremien wirken Vertreterinnen und Vertreter der Region (z.B. der Kreistage und Kommunen) sowie wichtiger gesellschaftlicher Interessen mit.


(Wie) kann in einem Nationalpark die Fischerei geregelt werden?

Ein Nationalparkgesetz kann, wie z.B. auch eine Naturschutzgebietsverordnung, Regelungen zur Fischerei enthalten. Innerhalb der 3-sm-Zone sind nur deutsche Fischer zugangsberechtigt, so dass die landesrechtlich im Fischerei- oder Naturschutzrecht getroffenen Regelungen alle Fischer gleichermaßen betreffen. Über die 3-sm-Zone hinaus haben auch Fischer anderer Nationen (z.B. dänische Fischer) Zugangsrechte zu den schleswig-holsteinischen Gewässern. Hier müsste ein Verfahren gemäß der Fischerei-Grundverordnung der EU durchgeführt werden, damit erlassene Regelungen nicht nur für deutsche Fischer, sondern für alle gelten.


(Wie) kann das Befahren der Wasserflächen im Küstengewässer (Bundeswasserstraßen) geregelt werden?

Ob, wie und womit die Bundeswasserstraßen befahren werden, richtet sich nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Gemäß § 5 WaStrG kann das Befahren der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparken durch Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums (Befahrensverordnung) geregelt, eingeschränkt oder untersagt werden, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist. Der Erlass einer solchen Befahrensverordnung müsste durch das Land beim Bund beantragt werden, da der Bund üblicherweise ein solches Verfahren nicht von sich aus einleiten würde, schon allein weil er für den Schutzzweck auf die Informationen des Landes angewiesen ist. Alle Maßnahmen und Regelungen, die die internationale Schifffahrt betreffen, können weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene allein umgesetzt werden. Sie sind grundsätzlich über die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) umzusetzen.


Wären auch nach Einrichtung eines Nationalparks noch aktive biotopverbessernde Maßnahmen-wie z.B. die Etablierung von Seegraswiesen oder die Wiederherstellung von Riffen möglich und wer kann diese umsetzen?

In einem Nationalpark wären in den Entwicklungszonen (ggf. befristet bis zur Überführung in die Kernzone) und Pflegezonen (dauerhaft) derartige Maßnahmen grundsätzlich möglich.

Da die Meeresflächen der Ostsee in der Regel nicht inkommunalisiert sind, liegt die Entscheidung über die naturschutzrechtliche Zulassung derartiger Maßnahmen derzeit gemäß Naturschutzzuständigkeitsverordnung beim MEKUN als oberster Naturschutzbehörde. In einem Nationalpark könnte sie bei der Nationalparkverwaltung (NPV) als zuständiger oberer und unterer Naturschutzbehörde für das Gebiet des Nationalparks liegen (für Gebiete außerhalb des Nationalparks ergäben sich keine Änderungen). Selbstverständlich wäre eine NPV - wie heute das MEKUN - für Vorschläge der angrenzenden Kreise für derartige Verbesserungsmaßnahmen offen und würde diese mit den entsprechenden Kreisverwaltungen beraten.


Wie wird sichergestellt, dass bei Einrichtung eines Nationalparks Ostsee nicht erst ein Entwicklungs-Nationalpark mit wenig Einschränkungen entsteht, später dann aber die Kernzone bzw. Nullnutzungszone ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen erweitert wird?

Die Einrichtung des Nationalparks würde durch ein Nationalparkgesetz des Landes Schleswig-Holstein erfolgen. Im Gesetzesentwurf müssen die Ziele und Regelungen klar benannt und begründet sein und es gibt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein umfassendes formales Beteiligungsverfahren. Das Gesetz würde dann durch den Landtag verabschiedet. Gleiches würde für eventuelle spätere Änderungen des Nationalparkgesetzes gelten.


Häufige Fragen zur Potenzialkulisse

Wo könnte der Nationalpark liegen?

Aktuell gibt es einen Suchraum für einen möglichen Nationalpark – eine sog. Potenzialkulisse. Diese ist nicht als Abgrenzung eines möglichen Nationalparks zu verstehen, sondern als erste grobe Orientierung, wo sich ein Nationalpark befinden könnte. Weitere Informationen zur Potenzialkulisse finden Sie hier.

Würde die gesamte Potenzialkulisse zum Nationalpark werden?

Ob die vorgeschlagenen Gebiete in Gänze Teil eines möglichen Nationalparkgebietes würden oder (ein) Teil(e) davon ist Gegenstand des weiteren Prozesses. Ebenso die Frage, ob Flächen hinzukommen, die bislang nicht Teil der Suchkulisse sind.

Nach welchen Kriterien wurde der Suchraum festgelegt?

Der Suchraum orientiert sich an bereits bestehenden Schutzgebieten. Einbezogen sind vor allem marine Bereiche mit wertgebenden Lebensräumen und Arten. Des Weiteren sind einige Küstenbereiche einbezogen, die heute größtenteils schon als Naturschutzgebiet geschützt sind und einen direkten Bezug zur Ostsee haben.

Welche Gebiete sind nicht Teil der Potenzialkulisse?

Landesschutzdeiche/Regionaldeiche mit Deichzubehör sowie die Flächen binnendeichs sind nicht Teil der Potenzialflächen. Ebenso die Bereiche der großen Hafenzufahrten: die Innere Lübecker Bucht, die Innere Kieler Förde und die Flensburger Innenförde. Auch die Innere Schlei wurde ausgenommen.

Was bedeutet Kernzone und wie groß ist diese?

Nationalparke gliedern sich in unterschiedlich streng geschützte Zonen. Der strengste Schutz besteht in der sog. Kernzone. Dort soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln können, ohne dass der Mensch eingreift. In der Folge ist z.B. die Entnahme von Ökosystembestandteilen (z.B. Tiere, Pflanzen, Sediment) grundsätzlich nicht zulässig. Nutzungen wie eine wissenschaftliche Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Naturerleben sind möglich, wenn sie mit dem vorrangigen Schutzzweck in Einklang gebracht werden können, ggf. auch durch das Einhalten gemeinsam vereinbarter Regelungen. Laut Bundesnaturschutzgesetz soll die Kernzone den überwiegenden Teil eines Nationalparks umfassen. Dies ist eine Zielbeschreibung, die im stark von menschlicher Nutzung geprägten Deutschland im Regelfall erst mittel- bis langfristig erreicht werden kann. Als Richtwert geht man hier von ca. 30 Jahren aus.
Zunächst würden „Entwicklungszonen“ eingerichtet, in denen die Vorrausetzungen für die Überführung in die Kernzone sukzessive geschaffen würden.

Was bedeutet Kernzone und wie groß ist diese?

Nationalparke gliedern sich in unterschiedlich streng geschützte Zonen. Der strengste Schutz besteht in der sog. Kernzone. Dort soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln können, ohne dass der Mensch eingreift. In der Folge ist z.B. die Entnahme von Ökosystembestandteilen (z.B. Tiere, Pflanzen, Sediment) grundsätzlich nicht zulässig. Nutzungen wie eine wissenschaftliche Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Naturerleben sind möglich, wenn sie mit dem vorrangigen Schutzzweck in Einklang gebracht werden können, ggf. auch durch das Einhalten gemeinsam vereinbarter Regelungen. Laut Bundesnaturschutzgesetz soll die Kernzone den überwiegenden Teil eines Nationalparks umfassen. Dies ist eine Zielbeschreibung, die im stark von menschlicher Nutzung geprägten Deutschland im Regelfall erst mittel- bis langfristig erreicht werden kann. Als Richtwert geht man hier von ca. 30 Jahren aus.

Zunächst würden „Entwicklungszonen“ eingerichtet, in denen die Voraussetzungen für die Überführung in die Kernzone sukzessive geschaffen würden.


Welche Grundlagen und Potenzialanalysen liegen der Ausweisung von Kernzonen zugrunde?

Die Ermittlung der Kernzonen erfolgt auf Basis der vorliegenden Kenntnisse, z.B. aus Kartierungen, zu den sog. Ökosystemkomponenten (z.B. Meeressäuger, Brut- und Rastvögel, Fische, Lebensräume des Meeresbodens) und der in der Ostsee stattfindenden Nutzungen. Bereiche, die eine sehr hochwertige Ausstattung an Ökosystemkomponenten bzw. ein hohes Entwicklungspotenzial unter Berücksichtigung der Nutzungen besitzen, eignen sich grundsätzlich als Kernzonen. Als Datengrundlage dienen sämtliche verfügbaren Daten des internationalen, nationalen und schleswig-holsteinischen Meeresmonitorings.


Häufige Fragen zum Thema Naturschutz

Warum sind die bestehenden Schutzgebiete nicht ausreichend?

Die bestehenden Schutzgebiete umfassen vor allem FFH und Vogelschutzgebiete. Dort stehen lediglich bestimmte Lebensraumtypen und Arten unter Schutz. Einen umfassenden Schutz natürlicher Abläufe und Entwicklungen  (Prozessschutz; „Natur Natur sein lassen“) gewährleisten sie nicht. In einem Nationalpark Ostsee hingegen würde es klare und einheitliche Regelungen und ein organisiertes Gebietsmanagement geben, so dass der gesamte Naturhaushalt profitieren würde und sich natürliche Prozesse wieder besser entfalten könnten. Fachleute sprechen hier von „Prozessschutz.“ Ein Nationalpark könnte zudem wertvolle Biotope stärker miteinander vernetzen.

Wird durch den Nationalpark die Eutrophierung bekämpft?

Einträge von Nährstoffen in die Ostsee, z.B. über Flüsse, Kläranlagen oder Drainagen, sind nicht über ein Nationalparkgesetz zu regeln, sondern über die entsprechenden Fachgesetze, Pläne und Programme (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Düngeverordnung, Abwasserverordnung, Generalplan Abwasser). In diesen Bereichen ist in den letzten Jahren viel passiert. Siehe auch schleswig-holstein.de - Konsultationsprozess-Ostsee - Maßnahmen zum Schutz der Ostsee

Alle Küstengewässer von Schleswig-Holstein leiden unter den zu hohen Nährstoffkonzentrationen und Eutrophierung ist eine Hauptbelastung für das gesamte Ökosystem. Der Zustand eines Lebensraumes ist aber immer das Gesamtergebnis aller einwirkenden Belastungen. In einem Nationalpark können eine Reihe von Belastungen minimiert werden, was die Chance bietet, dass sich die Lebensbedingungen von Organismen und somit der ökologische Zustand, im Vergleich zu ungeschützten Gebieten, langfristig verbessern werden.

Was passiert mit den Munitionsaltlasten in der Ostsee?

Munitionsaltlasten gehören zu den herausragenden Belastungen und Bedrohungen der Ostsee. Die Räumung der Munition wird angegangen, unabhängig davon, ob ein Nationalpark in der Ostsee eingerichtet wird. Der Bund hat ein Sofortprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro aufgelegt, um die Technik für eine umweltgerechte Bergung und Entsorgung zu pilotieren. Die Räumung von Munition wäre selbstverständlich auch in einem Nationalpark gewollt und möglich. –Ein Nationalpark böte sich für Initialmaßnahmen an.

Was bedeutet Kernzone und wie groß ist diese?

Nationalparke gliedern sich in unterschiedlich streng geschützte Zonen. Der strengste Schutz besteht in der sog. Kernzone. Dort soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln können, ohne dass der Mensch eingreift. In der Folge ist z.B. die Entnahme von Ökosystembestandteilen (z.B. Tiere, Pflanzen, Sediment) grundsätzlich nicht zulässig. Nutzungen wie eine wissenschaftliche Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Naturerleben sind möglich, wenn sie mit dem vorrangigen Schutzzweck in Einklang gebracht werden können, ggf. auch durch das Einhalten gemeinsam vereinbarter Regelungen. Laut Bundesnaturschutzgesetz soll die Kernzone den überwiegenden Teil eines Nationalparks umfassen. Dies ist eine Zielbeschreibung, die im stark von menschlicher Nutzung geprägten Deutschland im Regelfall erst mittel- bis langfristig erreicht werden kann. Als Richtwert geht man hier von ca. 30 Jahren aus.
Zunächst würden „Entwicklungszonen“ eingerichtet, in denen die Vorrausetzungen für die Überführung in die Kernzone sukzessive geschaffen würden.

Welchen Mehrwert würde ein Nationalpark für den Naturschutz bieten?

Die Ostsee wird momentan intensiv genutzt. In einem Nationalpark würden Tiere und Pflanzen Ruhe- und Rückzugsräume finden, die derzeit nicht vorhanden sind. Das Fehlen dieser Rückzugsräume ist eine der zentralen Ursachen für den teilweise schlechten Zustand von Arten und Lebensräumen in der Ostsee. Rückzugsräume tragen zur Erholung von Populationen und zur Regeneration von Lebensräumen maßgeblich bei und können sogar über ihre eigentliche Fläche hinaus Wirkung entfalten. So können sich Meeresorganismen durch Gebietsschutz soweit erholen, dass sie und ihre Nachkommen in das Umfeld „auswandern“. Solche Zonen strengen Schutzes werden daher von der Weltnaturschutzkonferenz und von der EU Biodiversitätsstrategie gefordert, aber auch in der schleswig-holsteinischen Landesbiodiversitätsstrategie. Nationalparks werden durch ein Gesetz geschaffen und definiert und sind damit ein sehr starkes und verbindliches Instrument, diese Anforderungen umzusetzen. Zusätzlich beinhalten unsere Küstengewässer unterschiedliche Lebensräume, welche die Lebensgrundlage für eine Vielzahl von Meeresorganismen sind. Ein großflächiger Schutz und somit Erhalt dieser Lebensräume soll dies auch für die Zukunft sicherstellen.


Welche Verpflichtungen gibt es, den Gebietsschutz zu stärken?

Ein Nationalpark wäre ein Schritt zur Erfüllung unserer nationalen und internationalen Naturschutzverpflichtungen, z.B. nach der EU-Biodiversitätsstrategie, dem von den Ostsee-Anrainerstaaten im Herbst 2021 in Lübeck verabschiedeten HELCOM Ostsee-Aktionsplan (Baltic Sea Action Plan), dem im Juni 2022 an die EU-Kommission gemeldeten deutschen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der im Herbst 2021 verabschiedeten Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein „Kurs Natur 2030“. Die Weltnaturkonferenz in Montreal (kurz: CBD COP 15) hat in ihrem Globalen Biodiversitätsrahmen ebenso wie die "EU Biodiversitätsstrategie für 2030" festgelegt, dass 30 Prozent der Land- und Meeresflächen geschützte Gebiete sein sollen. Ein Drittel hiervon, also zehn Prozent der Land- und Meeresflächen, soll nach der EU-Biodiversitätsstrategie einem strengen Schutz unterliegen. Derzeit gibt es in der schleswig-holsteinischen Ostsee noch keine Bereiche, die einem strengen Schutzstatus entsprechen. Laut einer aktuellen Studie[1] landet die Deutschland EU-weit bei der bei der Ausweisung von streng geschützten Naturgebieten auf dem drittletzten Platz.

[1] Cazzolla Gatti, R., Zannini, P., Piovesan, G. et al. Analysing the distribution of strictly protected areas toward the EU2030 target. Biodivers Conserv 32, 3157–3174 (2023)

 


Was heißt „Prozessschutz“ und auf welcher Fläche würde der stattfinden?

Im § 24 Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, welche Schutzzwecke in Nationalparken zu verfolgen sind. Demnach haben Nationalparke zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets, also auf mehr als 50 % ihrer Fläche, den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten. Diese Bereiche wären die sogenannten Kernzonen eines Nationalparks. Dies bedeutet ganzheitlichen Schutz des Naturhaushaltes. In der schleswig-holsteinischen Ostsee gibt es aufgrund des aktuell beinahe flächendeckend hohen Nutzungsdruckes nur wenige weitgehend natürliche Bereiche, die schon jetzt als Kernzonen geeignet sind. Bei Einrichtung des Nationalparks würden die Kernzonen daher nicht 50 % des Nationalparks umfassen können. Stattdessen müssten in Entwicklungszonen Bereiche abgegrenzt werden, die den Anforderungen einer Kernzone zwar noch nicht entsprechen, die aber mittel- oderlangfristig in einen solchen Zustand entwickelt und in die Kernzone überführt werden sollen. Hier wird ein schrittweises Vorgehen angestrebt.


Was kann ein Nationalpark in den Bereichen Temperaturanstieg und Sauerstoffmangel helfen?

Schutzgebiete, auch Nationalparks, sind einer von vielen Bausteinen im Meeresschutz und können nicht alle Probleme der Meeresumwelt lösen. Eine ehrgeizige Klimaschutzpolitik, intensiver Schutz sensibler mariner Arten und ihrer Lebensräume, die Reduzierung stofflicher Belastungen sowie die Nachhaltigkeit der Nutzung der Meere müssen Hand in Hand gehen, um die Widerstandsfähigkeit der Meere zu stärken und ihre natürlichen Funktionen, auch die der Klimaregulierung, zu erhalten. Schutzgebiete tragen aber dazu bei, dass gesunde Ökosysteme erhalten werden bzw. sich regenerieren können. Intakte Ökosysteme sind widerstandsfähiger gegenüber klimawandelbedingten Veränderungen als geschwächte oder vorgeschädigte Ökosysteme und können so einen entscheidenden Beitrag zur Abmilderung der negativen Auswirkungen des Klimawandels leisten. Beispielsweise fungieren Riffe und Salzwiesen als natürlicher Küstenschutz, Seegraswiesen als Kinderstuben für Jungfische und natürlicher Kohlenstoffspeicher. Ausreichend Rückzugs- und Ruheräume bieten marinen Tier- und Pflanzenarten die Möglichkeit zur Regeneration.


Was kann ein Nationalpark leisten und was nicht?

Nationalparke sind ein Instrument des Naturschutzes, insbesondere des Gebietsschutzes. Die Einrichtung eines Nationalparks in der Ostsee kann maßgeblich zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus den internationalen, nationalen und landesweiten Strategien und Programmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen. Zentral ist hier die Verminderung der Zerstörungen bzw. der Schädigung oder Störung von Lebensräumen und Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt der Ostsee. In weiteren großräumig wirkenden Handlungsfeldern wie dem Eintrag von Nährstoffen, Schadstoffen und Müll oder der Belastung mit Munitionsaltlasten kann die Einrichtung eines Nationalparks durch Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote Aufmerksamkeit für diese Themen schaffen und mit Fördermitteln bestimmte Maßnahmen unterstützen.


Häufige Fragen zum Thema Fischerei

Wäre Fischerei in einem Nationalpark weiterhin möglich?

Fischerei ist auch in einem Nationalpark möglich. Lediglich in der Kernzone wäre diese einzustellen. Dies würde schrittweise mit Übergangsfristen erfolgen. Außerhalb der Kernzone wäre eine nachhaltige Fischerei dauerhaft möglich.

Häufige Fragen zum Thema Tourismus

Wären Campingplätze in einem möglichen Nationalpark weiterhin nutzbar?

Ausgewiesene Campingplätze können selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Sie liegen außerhalb der Potenzialkulisse.

Könnten Strände in einem möglichen Nationalpark weiterhin genutzt werden?

Die Potenzialkulisse beginnt im Regelfall 50 m seeseitig der Küste. Die überwiegenden Teile der Strandbereiche wären also nicht Teil eines Nationalparks.

Lediglich Strandbereiche, die bereits heute in Schutzgebieten liegen, sind in die Potenzialkulisse einbezogen. Dort bestehen bereits heute Regelungen, beispielsweise über die Naturschutzgebietsverordnungen. Die Natur könnte in diesen Bereichen gegebenenfalls durch weitere lokale Regelungen für die Strandnutzung sehr profitieren.

Über Sinn, Zweck und Ausgestaltung konkreter Maßnahmen würde in enger Abstimmung mit der zuständigen Gemeinde beraten. Instrumente könnten beispielsweise eine geänderte Wegführung oder auch eine temporäre Abgrenzung lokaler Schutzzonen zum Schutz von Brutvögeln während der Brutzeit sein.

Ist Baden in einem möglichen Nationalpark erlaubt?

Baden ist in einem Nationalpark erlaubt. Badestrände könnten weiterhin genutzt werden. Möglicherweise könnten Brutvogel-Schutzbereiche an einzelnen Strandabschnitten während der Brutzeit eingerichtet werden. Derartige Ruheräume bestehen auch aktuell schon und sind breit akzeptiert.

Häufige Fragen zum Thema Wassersport

Wäre Wassersport in einem Nationalpark weiterhin möglich?

Wassersport ist in einem Nationalpark grundsätzlich möglich. Regelungen des Wassersports müssten über eine Befahrensverordnung des Bundes erlassen werden. Ein Antrag des Landes würde nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestellt und intensiv mit den Interessensvertretern abgestimmt. Es wären nach derzeitigem Kenntnisstand differenzierte Regelungen für verschiedene Wassersportarten erforderlich, die vom Störpotenzial der einzelnen Wassersportarten abhängig sind. Während etwa das Segeln, das hauptsächlich von Frühjahr bis Herbst stattfindet, kaum negative Auswirkungen auf die Tierwelt hat, sieht es bei lärmintensiven Speedbooten anders aus.

  • Segeln wäre weiterhin möglich, grundsätzlich sogar in der Kernzone. Die Zufahrten zu den Segelhäfen blieben offen.
  • Auch für das Surfen und Kiten soll es in einem Nationalpark Ostsee weiterhin großräumige Möglichkeiten geben, ebenso für Kanu-Fahren und Stand Up Paddling
  • Mögliche Regelungen in einem Nationalpark könnten das Befahren von Rastvogelschwerpunkten im Spätherbst/Winter sowie das Ankern in Seegraswiesen adressieren. Ebenso könnte das Starten und Anlanden in sensiblen Küstenbereichen geregelt werden. Letzteres ist bereits jetzt der Fall. Des Weiteren könnten Bereiche ausgewiesen werden, in denen Speedboote ausgeschlossen sind oder geschwindigkeitsreduziert unterwegs sein müssen.

Häufige Fragen zum Thema Wirtschaft

Bleiben Häfen auch in einen möglichen Nationalpark nutzbar?

Häfen sind nicht Teil der Potenzialkulisse. Zufahrten würden auch mit einem Nationalpark zugänglich bleiben und könnten wie bisher unterhalten werden.

Blieben Industrieanlagen und Gewerbeflächen entlang der Küste in einem möglichen Nationalpark nutzbar?

Siedlungs- und Gewerbe- bzw. Industrieflächen einschließlich der Infrastruktur wie z.B. Kläranlagen liegen außerhalb der Potenzialkulisse und blieben damit wie gewohnt nutzbar.

Sind einmalige oder dauerhafte Nutzungsausfallentschädigungen angedacht?

Das kann man erst sagen, wenn klar ist, ob und wenn ja wo und in welchem Umfang es Einschränkungen von wirtschaftlichen Nutzungen oder Tätigkeiten gibt, die zu Einkommensausfällen führen. Ein Ziel der Konsultation ist es, herauszufinden, in welchen Bereichen mögliche Nutzungseinschränkungen nicht hinnehmbare Verluste verursachen würden, um diese möglichst vermeiden zu können.


Häufige Fragen zum Thema Landwirtschaft/Landnutzung

Würden landwirtschaftlich genutzte Flächen in die Nationalparkkulisse miteinbezogen?

Landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen außerhalb der Potenzialkulisse. Landseitig sind in die Potenzialkulisse nur ausgewählte, bereits geschützte Bereiche einbezogen. Ein landseitiger "Pufferstreifen" mit Einbeziehung umfangreicher landwirtschaftlicher Flächen ist nicht vorgesehen.

Häufige Fragen zum Thema Sicherheit

Hätte ein Nationalpark Auswirkungen auf die Landesverteidigung?

Nein, die Erfordernisse der Landesverteidigung und damit unser aller Sicherheit haben Vorrang. Das Umweltministerium befindet sich dazu im engen Austausch mit der Bundeswehr.

Wäre in einem Nationalpark der Küstenschutz an der Ostseeküste weiterhin gewährleistet?

Ja, Einrichtungen des Küstenschutzes (insb. Landesschutzdeiche und Regionaldeiche einschl. Deichzubehör) sind von einem Nationalpark nicht betroffen, sie liegen nicht in der Potenzialkulisse. Auch notwendige Küstensicherungsmaßnahmen, z.B. Sandvorspülungen, könnten weiterhin durchgeführt werden. Die Einzelvorhaben werden über bestehende Instrumente (z.B. küstenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung, FFH-Verträglichkeitsprüfung etc.) geregelt.

Wäre die Wasserrettung in einem Nationalpark weiterhin gewährleistet?

Ja, die Wasserrettung wird in einem möglichen Nationalpark Ostsee keine Einschränkungen erfahren.

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