Ein Nationalpark wäre ein Schritt zur Erfüllung unserer nationalen und internationalen Naturschutzverpflichtungen, z.B. nach der EU-Biodiversitätsstrategie, dem von den Ostsee-Anrainerstaaten im Herbst 2021 in Lübeck verabschiedeten HELCOM Ostsee-Aktionsplan (Baltic Sea Action Plan), dem im Juni 2022 an die EU-Kommission gemeldeten deutschen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der im Herbst 2021 verabschiedeten Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein „Kurs Natur 2030“. Die Weltnaturkonferenz in Montreal (kurz: CBD COP 15) hat in ihrem Globalen Biodiversitätsrahmen ebenso wie die "EU Biodiversitätsstrategie für 2030" festgelegt, dass 30 Prozent der Land- und Meeresflächen geschützte Gebiete sein sollen. Ein Drittel hiervon, also zehn Prozent der Land- und Meeresflächen, soll nach der EU-Biodiversitätsstrategie einem strengen Schutz unterliegen. Derzeit gibt es in der schleswig-holsteinischen Ostsee noch keine Bereiche, die einem strengen Schutzstatus entsprechen. Laut einer aktuellen Studie[1] landet die Deutschland EU-weit bei der bei der Ausweisung von streng geschützten Naturgebieten auf dem drittletzten Platz.
[1] Cazzolla Gatti, R., Zannini, P., Piovesan, G. et al. Analysing the distribution of strictly protected areas toward the EU2030 target. Biodivers Conserv 32, 3157–3174 (2023)