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Thema : Gesundheitsvorsorge

Arzneimittelüberwachung


Die Arzneimittelsicherheit hat dank ihrer fortwährenden und systematischen Überwachung ein hohes Niveau in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2023

Auf der Grundlage EU-weit geltender Qualitätsstandards überwacht das Land für sein Gebiet

  • klinische Prüfungen zu Arzneimitteln vor deren Marktzulassung (GCP-Überwachung),
  • die Herstellung bei den Wirkstoff- und Arzneimittelherstellern (GMP-Überwachung),
  • den Vertrieb von Arzneimitteln, insbesondere den Handel mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken sowie den Einzelhändlern (GDP-Überwachung), und
  • es kontrolliert Humanarzneimittel mit dem Ziel unerwünschte Nebenwirkungen aufzudecken, zu bewerten und zu verstehen, um Gegenmaßnahmen zur Risikominimierung treffen zu können (GVP-Überwachung).

Vollzugsaufgaben des Landes und der Kommunen

Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) nimmt als nachgeordnete Behörde die Überwachung der Betriebe und Institutionen (insbesondere der Apotheken), die in Schleswig-Holstein am Arzneimittelverkehr teilnehmen, mithilfe von Inspektionen wahr.

Ein wesentlicher Bestandteil der Inspektionen sind Probenahmen von Arzneimitteln, Wirkstoffen und anderen Stoffen, die von dem LAsD an das Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik (InphA GmbH) als amtliche Arzneimitteluntersuchungsstelle (Official Medicines Control Laboratory - OMCL) zur Untersuchung geschickt werden.

Die Überwachung des Einzelhandels mit Humanarzneimitteln außerhalb von Apotheken (z.B. in Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder über den Internetversandhandel) und im Reisegewerbe ist Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Kreise und kreisfreien Städte.

Aufgaben der Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Als Berufsvertretung für die Interessen von mehr als 3.000 Apothekerinnen und Apothekern hat die Apothekerkammer Schleswig-Holstein (AKSH) einen guten Überblick über die Arzneimittelversorgung durch Apotheken, der sie in die Lage versetzt, für das Land einzelne Aufgaben zur Arzneimittelversorgung und -sicherheit wahrzunehmen.

Hierzu zählen:

  • die Organisation von Notdienstapotheken, https://www.aksh-service.de/notdienst_kalender.php?id=12
  • die Planung von zentralen Notfalldepots (Bevorratung von speziellen Arzneimitteln in lebensbedrohlichen Notfällen) sowie
  • die Genehmigung von Rezeptsammelstellen und von Versorgungsverträgen mit Pflege- und Seniorenheimen.

Ministerielle Aufgaben

Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein ist an Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Europäischen Union zur Arzneimittelsicherheit in Deutschland beteiligt. Es beaufsichtigt darüber hinaus die Arzneimittelüberwachung durch das Landesamt für soziale Dienste und die Kreise/kreisfreien Städte. Außerdem ist das Gesundheitsministerium fachlich zuständig für die Überwachung der Blutspende nach dem Transfusionsgesetz, die Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen sowie für das Betäubungsmittelwesen.

Um einheitliche Regelungen, Qualitätsstandards und Lösungen bei Zwischenfällen unterschiedlicher Art (z.B. Lieferengpässen von Arzneimitteln) bundesweit erarbeiten zu können, tauschen sich die Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Bundesländer regelmäßig in der Arbeitsgemeinschaft Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB) untereinander aus.

Weitere Informationen

Landesamt für soziale Dienste

Häufig gestellte Fragen

Was sind Lieferengpässe/Versorgungsmängel?

Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. In den meisten Fällen können Lieferengpässe durch eine angepasste Vorratshaltung oder Alternativprodukte ausgeglichen werden. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um zeitlich begrenzte Lieferengpässe einzelner Handelsformen, für die gleichwertige Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen.

Steht nur ein Produkt oder eine Produktklasse zur Verfügung, das bzw. die nicht lieferbar ist, stellt der Lieferengpass auch einen Versorgungsmangel dar, der Auswirkungen auf die medizinische Therapie einzelner Patientengruppen oder eines größeren Patientenkollektivs haben kann.

Lieferengpässe sind kein alleiniges deutsches Problem. Sie treten in unterschiedlichem Maße in allen europäischen Ländern und auf globaler Ebene auf.

Wie entstehen Lieferengpässe/Versorgungsmängel von Medikamenten?

Die Ursachen für Lieferengpässe sind vielfältig. Hierzu zählen:

  • Qualitätsmängel, die zu Rückrufen führen,
  • Herstellungsprobleme,
  • Produktions- oder Lieferverzögerungen bei Ausgangsmaterialien, die zu einer Verringerung der Produktionsmengen führen,
  • Lieferengpässe bei technischen Anlagen oder Ersatzteilen,
  • Personalmangel, bspw. durch erhöhten Krankenstand, und
  • politische oder umweltbedingte Störungen, die zu einer Verzögerung in der Lieferkette führen.

Soweit die Ursachen in den Herstellerländern (häufig China, Indien) liegen, sind die Einflussmöglichkeiten Deutschlands/Europas sehr begrenzt.

Neben den oben beschriebenen Gründen für Arzneimittelengpässe führen zunehmend auch unternehmerische Entscheidungen der Arzneimittelhersteller, wie Produktionseinstellungen oder Marktrücknahmen, zu einer Verknappung der Versorgung. Solche Entscheidungen stehen in Wechselwirkung mit den sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. Belastungen über Steuern/Abgaben, Zwangsabschläge gegenüber der GKV, Kostensteigerungen bei Energie und Wirkstoffen).

Was kann ich als Patient:in tun, wenn mein Arzneimittel nicht verfügbar ist?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland an:

https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml

Hier kann man sich informieren, welche Packungsgrößen betroffen sind und wie lange der Lieferengpass voraussichtlich dauern wird.

Grundsätzlich kann auch jede Apotheke Auskunft über die Bestellbarkeit und Lieferfristen eines Arzneimittels geben. Sie berät auch über therapeutische Alternativen. Ein Wechsel des Arzneimittels sollte aber nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Die Apotheke kann zusätzlich prüfen, ob eine Direktbestellung beim pharmazeutischen Unternehmer oder ein Import eines Ersatzpräparates aus dem Ausland in Frage kommt.

Was tut die Landesregierung gegen Lieferengpässe/Versorgungsmängel?

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Es finden dazu regelmäßig Gespräche mit Akteuren der Pharmabranche statt.

Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein beobachtet die Versorgungslage kontinuierlich und steht im Austausch mit anderen Länderbehörden und den Behörden des Bundes.

Das Landesamt für soziale Dienste gewährt Ausnahmegenehmigungen, falls vom Gesundheitsministerium des Bundes ein Versorgungsmangel bekannt gegeben wurde.

 

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