Die Finanzämter in Schleswig-Holstein sind in der zweiten Aprilhälfte an einigen Tagen nur eingeschränkt für den Bürgerservice geöffnet. Auch die telefonische Auskunft zu konkreten Anliegen ist nicht möglich.
Hintergrund sind großflächige Software-Updates und damit verbundene Datenmigrationen. Die Arbeiten an den Systemen sind mit den technischen Dienstleistern so abgestimmt, dass die Öffnungszeiten und der Service für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Die Einschränkungen betreffen folgende Finanzämter:
Am Montag, den 15. April: Die Finanzämter Flensburg und Ostholstein.
Am Dienstag, den 23. April: Die Finanzämter Bad Segeberg, Elmshorn, Dithmarschen, Nordfriesland und Itzehoe.
Am Mittwoch, den 24. April: Die Finanzämter Lübeck, Neumünster, Plön, Ratzeburg und Stormarn.
Am Freitag, den 26. April: Die Finanzämter Kiel, Rendsburg, Eckernförde-Schleswig, Pinneberg und das Finanzamt für zentrale Prüfungsdienste..