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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Windkraft in Schleswig-Holstein weiterhin auf Platz 1 beim Zubau

Windkraftanlagen gehören inzwischen zum Landschaftsbild – Zeit für einen Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate.

Letzte Aktualisierung: 27.12.2023

In diesem Jahr sind in Schleswig-Holstein 232 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1,2 GW in Betrieb gegangen: Das sind 33 Prozent aller neuen Windkraftanlagen in Deutschland. Damit werden in Schleswig-Holstein 3.169 WKA mit einer Leistung von 8,37 GW betrieben. „Auf die hervorragenden Ausbauzahlen können wir Schleswig-Holsteiner wirklich stolz sein. Windenergie hat bei uns einen hohen Akzeptanzwert. Wir können mit Fug und Recht behaupten – wir sind Deutschlands Wind-Motor!“, so Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.

Neugenehmigt wurden dieses Jahr 221 Windkraftanlagen (WKA) mit einer Leistung von 1,16 GW. Damit wurde eine Investition von rund 831 Millionen Euro ermöglicht – mehr als doppelt so viel wie 2022.

Der Abschlussbericht ist ein wichtiger Baustein für die Entscheidungsfindung

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt

Vogelschutz

Um einen ausreichenden Standard der Antikollisionssysteme (AKS) zum Schutz von Vögeln zu erreichen und die Aufnahme dementsprechend geeigneter Systeme in Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, erarbeitet Schleswig-Holstein derzeit einen Prüfrahmen zur Validierung von AKS. Dieser greift Prüfanforderungen sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus technischer Sicht auf.

„Ich bin nicht nur Energiewende-, sondern auch Naturschutzminister: Bei allen Ausbauzielen verliere ich nie aus den Augen, dass die Schutzgüter abgewogen werden müssen. Mit dem Kabinettsbeschluss zur Windenergieplanung vom 19. Dezember haben wir unseren Beitrag zur Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Ziele Deutschlands geleistet, ohne unsere schützenswerten Wälder, Tier- und Vogelarten zu sehr zu strapazieren. Deswegen besteht auch weiterhin zu Naturschutz- und FFH-Gebieten ein Schutzstreifen von 100 Metern,“ so Goldschmidt. „Naturschutzgebiete bleiben natürlich weiterhin frei von Windenergieanlagen“.

Anderes Regelwerk

Klimawandel, übersäuerte Meere, Artenschwund, Unabhängigkeit von anderen Ländern – viele Gründe sprechen für einen schnellen Ausbau der treibhausgasneutralen Erneuerbaren Energien. Um diesen zügig umsetzen zu können, wurden 2023 einige Gesetze und Änderungen der Rechtslage auf den Weg gebracht – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Mitte Dezember gab es dazu einen Eckpunktebeschluss in Kiel im Rahmen der Regionalpläne und des Landesentwicklungsplans Windenergie an Land: „Mit den neuen Kriterien haben wir eine verlässliche Planungs- und Rechtsgrundlage geschaffen für einen kontinuierlichen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein“, betont Goldschmidt.

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