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Start des Bürgschaftsprogramms Wärmenetze am 15. April 2024 - Land übernimmt Bürgschaften und Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro für Investitionen in Wärmenetze


Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze wird die klimaneutrale Wärmeversorgung einen großen Schritt weiterbringen.“

Letzte Aktualisierung: 04.04.2024

KIEL. Für Investitionen in Wärmenetze übernimmt das Land Bürgschaften und Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro. Dies ergibt sich aus der Richtlinie des „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“, die Energiewendeminister Tobias Goldschmidt heute anlässlich des Spitzengesprächs Wärmenetze angekündigt hat. Am 15. April wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. „Um in Schleswig-Holstein 2040 vollständig klimaneutral heizen zu können, ist eine große Kraftanstrengung vieler Akteure erforderlich. Mit dem Bürgschaftsprogramm versorgen wir die Investitionen in den Ausbau der Wärmenetze mit den nötigen Garantien. Es soll die Kreditwürdigkeit von Investoren verbessern, die damit mehr in Wärmenetze investieren können“, sagt Goldschmidt.

Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze wird in den kommenden Jahren ein erheblicher Investitionsbedarf in den Kommunen Schleswig-Holsteins erwartet. Für die dafür nötigen Kredite und Beteiligungen fehlten bislang Bürgschaften – mit den zwei Milliarden aus dem neuen Bürgschaftsprogramm schließt das Land damit eine Lücke. „Nah- und Fernwärme, die aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt wird, hat viele Vorteile und kann einer der Grundpfeiler der klimaneutralen Wärmeversorgung werden“, sagt Goldschmidt.

Gefördert wird sowohl der Neubau von Wärmenetzen als auch die Erweiterung und der Umbau bestehender Wärmenetze, sofern diese aus Erneuerbaren Energien oder durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Die angesprochenen Investoren sind neben Kommunen, Kommunalunternehmen, Zweckverbänden und etwa Genossenschaften auch private Unternehmen, darunter Stadtwerke.

Zum Bürgschaftsprogramm sagt Carsten Müller, Geschäftsführer der mit der Abwicklung beauftragten Bürgschaftsbank: „Die Bürgschaftsbank freut sich, auf diese Weise einen Beitrag zur Klima- und Wärmewende leisten zu dürfen. Auf der Grundlage eines validen Businessplans und eines positiven Votums der Hausbank werden wir einen schlanken Antrags- und Bewilligungsprozess darstellen.“ Auf der Homepage der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sind ab dem 15.04.2024 alle notwendigen Informationen sowie das Antragsformular zu finden. Ab diesem Tag ist bei der Bürgschaftsbank eine Antragstellung durch die jeweils finanzierenden Kreditinstitute möglich.

Ein weiteres Thema auf dem Spitzengespräch Wärmenetze, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter von Stadtwerken, Verbänden, Verbraucherschutz und dem Finanzsektor teilnahmen, waren die Übernahme der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes in das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holsteins. Dieses wird derzeit überarbeitet. Goldschmidt: „Schleswig-Holstein ist früher als andere Länder mit der kommunalen Wärmeplanung gestartet. Wir wollen diese Vorreiterrolle im Klimaschutz behalten und gleichzeitig dafür sorgen, dass Bundes- und Landesrecht pragmatisch miteinander verzahnt werden. Das ist unser Anspruch bei der Novelle des Landesklimaschutzgesetzes.“

Mit dem EWKG, dessen Entwurf in den kommenden Wochen im Kabinett beraten wird, setzt Schleswig-Holstein als eines der ersten Länder nicht nur das Wärmeplanungsgesetz, sondern auch das Gebäudeenergiegesetz, das Klimaanpassungsgesetz und das Energieeffizienzgesetz in Landesrecht um und treibt so die Wärmewende voran. „Es ist klar, dass 2040 in Schleswig-Holstein das Zeitalter von Öl und Gas endet. Für die Wärmeversorgung bedeutet das eine große Herausforderung, an der wir gemeinsam mit den entscheidenden Akteuren in den Kommunen intensiv arbeiten wollen. Um bei der komplexen Umsetzung der neuen Bundesgesetze besonders im Wärmebereich zu helfen, stellen wir zur Unterstützung der Kommunen derzeit ein Wärmekompetenzzentrum auf die Beine“, sagt Goldschmidt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

 

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