Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein: Thema: Ministerien & Behörden
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Großraum- und Schwertransporte
Letzte Aktualisierung: 05.12.2023
Manche Transporte weichen nicht (nur) wegen des Fahrzeugs, sondern (auch) wegen der Ladung von dem ab, was das Verkehrsrecht allgemein zulässt. Solche Großraum- und Schwertransporte benötigen spezielle Erlaubnisse und eine Prüfung der jeweiligen Strecke. Damit der übrige Verkehr sicher rollen kann und gewährleistet ist, dass die Straßen und Brücken im Land keine Schäden nehmen, ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hierfür anzuhören. Er prüft Grundsatzfragen im Bereich Großraum- und Schwertransporte.
Privatpersonen, die etwas (z. B. ein Boot) auf der Straße transportieren müssen, das höher, länger, breiter oder schwerer ist, als es der Gesetzgeber vorsieht, bedürfen ebenfalls hierfür einer Erlaubnis nach § 29 StVO. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehördefür Schleswig-Holstein.
Montag bis Freitag, 9:00 bis 11:00 Uhr Montag bis Donnerstag, 14:00 bis 15:00 Uhr
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist auch Anhörungsbehörde für Schleswig-Holstein. Er prüft die klassifizierten Straßen im Rahmen des erforderlichen Anhörverfahrens.
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