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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen in nur saisonal genutzten Gebäuden, zum Beispiel in Unterkünften für Erntehelfer oder Bauarbeiter  

Letzte Aktualisierung: 11.04.2024

KIEL. Wird ein Gebäude längere Zeit nicht genutzt, hat dies zur Folge, dass das Wasser in der darin befindlichen Trinkwasserinstallation nicht regelmäßig ausgetauscht wird. Eine derartige Stagnation des Wassers kann zu einer Verkeimung, also zu einem Aufwachsen von Bakterien, in den Trinkwasserleitungen führen. Wird dann ein Gebäude mit zum Beispiel Unterkünften für Personen, die bei der Ernte oder auf Baustellen tätig sind, nach längerer Pause wieder in Betrieb genommen, ist die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung häufig nicht mehr gewährleistet. Dieser Umstand kann mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise durch Legionellen, einhergehen.

Um diesem gesundheitlichen Risiko vorzubeugen, sind als Gegenmaßnahme mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen einzuhalten. So sind Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, die längere Zeit nicht betrieben werden sollen, am Ende der Saison ordnungsgemäß außer Betrieb zu nehmen. Auch die Wiederinbetriebnahme von Gebäuden hat regelkonform zu erfolgen. Dies gilt zum Beispiel für saisonal betriebene Gebäude für Erntehelferinnen und Erntehelfer sowie für Ferienunterkünfte, die während der Wintermonaten nicht genutzt werden.

Wird eine Trinkwasserinstallation oder Teile davon, zum Beispiel bei Leerstand einzelner Wohneinheiten, nur für wenige Wochen nicht genutzt, ist eine Simulation des Normalbetriebs der Trinkwasserinstallation in den nicht betriebenen Leitungsabschnitten anzustreben, um das Risiko mikrobiellen Wachstums möglichst gering zu halten.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Wasser während der Nichtnutzung eines Gebäudes mindestens alle 72 Stunden, besser häufiger, abfließen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass möglichst alle Bauteile der Trinkwasserinstallation, also mindestens alle Steigleitungen, vollständig durchspült werden. Zu besseren Planbarkeit wird die Erstellung eines Spülplans empfohlen. Bevor das Gebäude wieder regelmäßig genutzt wird, sollte die Trinkwasserinstallation gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes zur systemischen Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen untersucht werden.

Wird dann das Gebäude wieder im vollen Umfang genutzt, sollte das Warmwasser am Ausgang des zentralen Warmwasserspeichers regelkonform 60 °C (mindestens 55 °C) und im Rücklauf 55 °C (mindestens über 50 °C) aufweisen, damit das Vorkommen von

Legionellen in der Trinkwasserinstallation möglichst vermieden wird. Vor einem Unterschreiten dieser Werte aus Energiespargründen wird ausdrücklich gewarnt. Für den eigenen Schutz sollte jede nutzende Person darauf achten, insbesondere zum Trinken, für die Essenszubereitung und beim Duschen kein Stagnationswasser zu verwenden. Wie das Umweltbundesamt empfiehlt, sollte man das Wasser stets nach über vier Stunden Stillstand zunächst ablaufen lassen. Sobald sich das Trinkwasser deutlich kühler oder im Falle von Warmwasser heiß anfühlt, kann es verwendet werden.

In einem Erklärfilm des Umweltbundesamtes werden Tipps und Informationen zum richtigen Umgang mit Trinkwasser auf den letzten Metern gegeben, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=isjuUsLh2V4. Aktuelle Regelungen und Empfehlungen in Schleswig-Holstein rund um Trinkwasser können im Landesportal unter www.schleswig-holstein.de/Trinkwasser abgerufen werden.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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