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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Weitere Personalverstärkung im Justizvollzug 

Letzte Aktualisierung: 26.03.2021

BOOSTEDT. In der Justizvollzugsschule Boostedt haben weitere 23 Anwärterinnen und Anwärter ihre zweijährige Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beendet. Justizstaatssekretär Wilfried Hoops überreichte heute (26. März) die Ernennungsurkunden. Die Zeremonie fand unter Beachtung der geltenden Pandemie-Maßnahmen nur in kleinem Kreis und unter freiem Himmel statt. In seinem Grußwort ging der Staatssekretär auf die pandemiebedingten Herausforderungen dieses Lehrgangs ein: „Im Dezember wurde Ihr Abschlusslehrgang vorübergehend aus Boostedt verabschiedet und im Heim-Unterricht per E-Mail fit gemacht. Aufgrund technischer Probleme mussten Sie dann aber Mitte Januar wieder in den Präsenzunterricht wechseln, um sich auf die Laufbahnprüfung vorzubereiten. Corona-bedingt mussten auch die Lehrinhalte auf das Nötige reduziert werden, was für das Bestehen der Prüfung wie für den Dienst in den Anstalten elementar ist. Trotz erschwerter Umstände haben Sie Ihre Motivation und Leistungsbereitschaft durch gute Prüfungsergebnisse unterstrichen. Das spricht für Sie“, so Hoops. „Der Strafvollzug leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Er schützt uns als Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern und bereitet die Gefangenen auf ein gesetzeskonformes Leben nach dem Vollzug vor. Nach ihrer Ausbildung sind Sie hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Aufgaben. Ich gratuliere Ihnen herzlich zur bestandenen Prüfung und wünsche Ihnen für die berufliche Zukunft alles erdenklich Gute.“

Voraussetzung für eine Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst sind ein Realschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschluss einer für die Laufbahn förderlichen Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ferner müssen neben der persönlichen Eignung die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU nachgewiesen werden. Schließlich müssen die Auszubildenden gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg 

 

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