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Justizvollzugsanstalt Lübeck : Thema: Ministerien & Behörden

Sozialtherapie


Sozialtherapie im Justizvollzug ist eine wissenschaftlich fundierte, wirksame therapeutische Maßnahme.

Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

Nachhaltige Behandlung ist der beste Opferschutz

Bei vielen Verurteilten ist die Straffälligkeit nicht nur auf mangelnde Bildung oder Qualifizierung zurückzuführen. Ihnen fehlen aus verschiedenen Gründen die sozialen Kompetenzen, sich regelkonform zu verhalten und zum Beispiel alltägliche Konflikte und Belastungen ohne Gewalt auszuhalten und zu lösen.

Ziel der Sozialtherapie ist es, bei den Verurteilten eine Symptombeseitigung, Nachreifung und Verhaltensänderung zu bewirken, so dass sie in Zukunft ohne weitere Straftaten ihr Leben bewältigen können. Dies wird durch eine Kombination aus psychotherapeutischen und pädagogischen Maßnahmen, lebens- und alltagspraktischen Hilfen sowie eine schrittweise Heranführung an die Freiheit erreicht. Bei diesem integrativen Ansatz stehen die gesamte Person und ihr Umfeld im Mittelpunkt der Arbeit.

Für wen ist die Sozialtherapie das geeignete Behandlungsangebot?

Die Abteilung nimmt männliche, erwachsene Gefangene aus allen schleswig-holsteinischen Anstalten auf, sofern bei diesen eine sozialtherapeutische Behandlung angezeigt und erfolgversprechend ist, um die noch vorhandene erhebliche Gefährlichkeit des Gefangenen zu verringern (§ 18 Abs. 1 LStVollzG SH) oder eine Teilnahme sonst zur Erreichung des Vollzugsziels sinnvoll ist (§ 18 Abs. 2 LStVollzG SH). Straftäter, bei denen eine psychische Erkrankung oder eine Suchterkrankung im Vordergrund steht, können nicht in der Sozialtherapie behandelt werden.

Damit die Sozialtherapie erfolgreich sein kann, müssen die Gefangenen bereit und fähig sein, an ihr teilzunehmen. Therapiemotivation und Therapiefähigkeit sind deshalb vor der Verlegung zu wecken und zu fördern (§ 18 Abs. 3 LStVollzG SH).

Der Gefangene muss zu einer aktiven und intensiven Auseinandersetzung mit sich und den begangenen Straftaten bereit sein und ein Mindestmaß an Verabredungsfähigkeit mitbringen. Verzicht auf Alkohol und Drogen sowie Verzicht auf körperliche Gewalt im Vollzugsalltag bereits mindestens sechs Monate vor der Verlegung gehören ebenfalls zu den Aufnahmevoraussetzungen.

Die Aufnahme in der Sozialtherapie soll zu einem Zeitpunkt erfolgen, der erwarten lässt, dass die Behandlung bis zum angenommenen Entlassungszeitpunkt abgeschlossen ist oder bei Bedarf auch nach einer Entlassung sinnvoll fortgesetzt werden kann. Im Falle von angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung soll die Unterbringung in einer Sozialtherapie zu einem Zeitpunkt erfolgen, der den Abschluss der Therapie noch während des Vollzuges der Freiheitsstrafe erwarten lässt (§ 18 Abs. 4 LStVollzG SH). Sollte die Behandlung vor Antritt der Sicherungsverwahrung noch nicht abgeschlossen sein, kann der Untergebrachte in der Abteilung bleiben, wenn die Fortsetzung der Therapie aussichtsreich ist und der Betroffene damit einverstanden ist.

Die Räume der Abteilung

Die Abteilung liegt innerhalb des geschlossenen Bereiches der JVA und verfügt über ein eigenes, modernes Gebäude mit insgesamt 39 Einzelhaftplätzen, verteilt auf drei Wohngruppen. Es sind Gemeinschafts- und Therapieräume, Besuchsräume, ein eigener Freistundengarten sowie ein Sportraum vorhanden.

Team und Organisation der Abteilung

Zum Behandlungsteam gehören Psychologische Psychotherapeuten, Psychologen, Pädagogen, Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie eine Schreibkraft. Die Arbeit des Teams wird bei Bedarf von Angeboten externer Fachkräfte und Helfer ergänzt. Es arbeiten in der Abteilung nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dieses auch wünschen.


Die Bewohner (Gefangenen) leben in drei Wohngruppen. Diese werden von Psychologischen Psychotherapeuten oder Psychologen geleitet. Jeder Wohngruppe ist ein festes Team von Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes zugeordnet. Sie nehmen auch als Co-Trainer an den Gruppentherapien teil, bieten regelmäßige Pflichtfreizeitgruppen für die Bewohner an und sorgen dafür, dass die in den Gruppen- und Einzeltherapien erworbenen Einsichten und Kompetenzen im Alltagsleben der Wohngruppe gestützt, ausgebaut und fortgeführt werden. Hier übernehmen neben den Fachdiensten die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes in besonderer Weise Verantwortung im therapeutischen Umgang mit den Bewohnern. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialtherapie regelmäßig Supervision, Intervision und interne sowie externe Fortbildungen.

Behandlungsgrundsätze

Um die therapeutischen Ziele zu erreichen, ist es notwendig, den Gefangenen in eine Umgebung zu bringen, in welcher er die Möglichkeit hat, deliktförderliche Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern. Dazu bedarf es einerseits einer offenen, vertrauensvollen, subkulturfernen Atmosphäre, andererseits klarer Anforderungen an die Verantwortungsübernahme und Eigeninitiative des Bewohners sowie wissenschaftlich fundierter therapeutischer Interventionen.

Die Wohngruppe ist das Fundament der integrativen, stationären Sozialtherapie. Sie ist das Zentrum der zwischenmenschlichen Beziehungen und bietet die notwendigen Lern-, Erprobungs- und Erfahrungsfelder, durch die Einstellungs- und Verhaltensänderungen ihren Anfang nehmen und stabilisiert werden können.
Die tägliche Dynamik dient zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Beobachtungsfeld. Die Teams können feststellen, ob und inwieweit die in den Therapie- und Trainingsgruppen vermittelten Kompetenzen greifen.

Insgesamt gilt es ein therapeutisches Klima herzustellen und schon im täglichen Miteinander die neuen Verhaltens- und Denkweisen umzusetzen. So wird in der Sozialtherapie Wert auf eine freundliche, respektvolle Sprache und Umgang gelegt. Sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch die Bewohner tragen Privatkleidung. Dies alles wirkt sich günstig auf das therapeutische Klima aus und hilft kontraproduktive Barrieren zu vermeiden.

Behandlungsphasen

Nach der Aufnahme in die Sozialtherapie durchlaufen die neuen Bewohner zunächst eine Probezeit von drei Monaten. In dieser Phase besuchen sie die Einführungsgruppe, unterziehen sich einem diagnostischen Verfahren, haben regelmäßige Einzelgespräche, wählen sich eine Pflichtfreizeitgruppe, nehmen an den wöchentlichen Wohngruppenbesprechungen teil und erarbeiten sich ihre persönlichen Therapieziele. Nach Ablauf der Probezeit wird im Team über die feste Aufnahme zur Behandlung entschieden.

In der anschließenden Kernphase durchlaufen die Bewohner verschiedene Therapiegruppen. Neben den therapeutischen Pflichtgruppen, die alle Bewohner durchlaufen müssen, richtet sich die Zuordnung nach den individuellen Problemlagen.

Neben den delikt- und problemorientierten Gruppen- und Einzelmaßnahmen sind auch paar- und familientherapeutische Gespräche möglich, wenn diese erforderlich sind und gewünscht werden.

Während der Zeit in der Sozialtherapie besteht auch für die Bewohner der Sozialtherapie Arbeitspflicht. Der individuelle Einsatz in den Betrieben und Qualifizierungsangeboten der Anstalt richtet sich nach den vorhandenen Plätzen, der individuellen Eignung sowie den therapeutischen Notwendigkeiten.

Entlassungsplanung und Nachsorge

Bei gutem Behandlungsverlauf werden die Bewohner Schritt für Schritt auf die Entlassung vorbereitet. Dazu gehören auch Ausführungen, Ausgänge, Langzeitausgänge und Freigang.


Nach der Entlassung findet eine langfristige therapeutische Nachbetreuung in enger Kooperation mit dem Träger pro familia e.V. und anderen geeigneten Einrichtungen statt (§ 29 LStVollzG SH). Darüber hinaus können aus der Sozialtherapie Entlassene sich jederzeit auf freiwilliger Basis zur Krisenintervention wieder aufnehmen lassen (§ 30 LStVollzG SH). Durch diese Maßnahmen soll die Nachhaltigkeit des Behandlungserfolgs auch nach der Entlassung unterstützt werden.

Leiterin der Sozialtherapeutischen Abteilung:

Silke K. Nagel

Kontaktdaten JVA Lübeck

Justizvollzugsanstalt Lübeck

Marliring 67, 23566 Lübeck
  • Justizvollzugsanstalt Lübeck
  • E-Mail : poststelle@jvahl.landsh.de i
  • DE-Mail : DE.Justiz.2aab8b0a-3816-4bb9-80fa-078c3f954037.c79d@egvp.de-mail.de i
  • Telefon : + 49 451 6201-0
  • Fax : + 49 451 6201-202

Literatur zu Sozialtherapie im Justizvollzug:

Arbeitskreis Sozialtherapeutischer Anstalten im Justizvollzug e.V. (2016): Sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen im Justizvollzug. In: Forum Strafvollzug, Heft 1, S. 37-40

Rehn, Gerhard (2012): Sozialtherapie im Justizvollzug - eine kritische Bilanz. In: Wischka, B. et al. (Hrsg.), Behandlung von Straftätern, Sozialtherapie, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung. Freiburg: Centaurus, S. 32-80

van den Boogaart, Hilde (2016): Luft zum Atmen - Anforderungen an die Sozialtherapie. In: Rettenberger, M. & Dessecker, A. (Hrsg.), Behandlung im Justizvollzug. Wiesbaden: KrimZ, S. 131-149

Wischka, Bernd et al. (Hrsg.) (2001): Die Faktoren Milieu, Beziehung und Konsequenz in der stationären Therapie von Gewalttätern, In: Rehn, G. et al. (Hrsg.), Behandlung "gefährlicher Straftäter. Grundlagen, Konzepte, Ergebnisse. Herbolzheim: Centaurus, S. 126.149

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