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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Bearbeitungsgebiet Oberlauf Stör (13)

Letzte Aktualisierung: 11.03.2021

1. Bearbeitungsgebietsverband

Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör
Flussgebietseinheit Elbe

Vorsteher:
Hans-Heinrich Gloy
Silzener Straße 1
25581 Poyenberg

Tel: 0 48 77 / 3 79

2. Geschäftsstelle

Günther Maaß
Strohwiese 16
25590 Osterstedt

Tel: 04874/903343
Fax: 04873/973331

E-Mail: g-maass@t-online.de
Homepage: https://www.bgv-oberlauf-stoer.de/

3. Karte des Bearbeitungsgebietes

Bearbeitungsgebiet Nr. 13 (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

4. Kurzbeschreibung

Der Bearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör (BGV Nr. 13) liegt etwa zur Hälfte im Kreis Rendsburg-Eckernförde; in den Kreisen Plön und Segeberg sowie auf dem Gebiet der Stadt Neumünster befinden sich ebenfalls Flächenanteile.

Der BGV 13 rund umfasst das nordöstliche Einzugsgebiet der Stör von dem Quellbereich östlich von Neumünster bis zur Einmündung der Bünzau in die Stör, welche etwas westlich der Ortslage Arpsdorf gelegen ist.
Die Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes beträgt rund 47.500 ha und setzt sich aus folgenden Einzelverbänden zusammen:

Wasser- und BodenverbandBünzau3.931 ha
Wasser- und BodenverbandSchwale-Dosenbek9.234 ha
Wasser- und BodenverbandObere Aalbek896 ha
Oberbürgermeister der Stadt NeumünsterFachbereich IV Fachdienst Natur und Umwelt7.159 ha
Wasser- und BodenverbandObere Buckener Au3.244 ha
Wasser- und BodenverbandUntere Buckener Au2.839 ha
Wasser- und BodenverbandFuhlenau3.715 ha
Wasser- und BodenverbandObere Höllenau1.924 ha
Wasser- und BodenverbandUntere Höllenau3.177 ha
Wasser- und BodenverbandWasbek3.749 ha
Wasser- und BodenverbandPadenstedt1.961 ha
Wasser- und BodenverbandObere Stör5.794 ha

Die Fließgewässerstrecke aller Mitgliedsverbände beträgt zusammen ca. 197 km. Neben der Stör zählen unter anderem die Bünzau, die Schwale, die Buckener Au und die Höllenau zu den Hauptgewässern. Das Bearbeitungsgebiet ist überwiegend durch sand- und kiesgeprägte Fließgewässer (Gewässertypen 14 und 16) gekennzeichnet, jedoch sind auch Niederungsgewässer (Gewässertyp 19) zu finden. Außerdem gibt es einen berichtspflichtigen See, den Einfelder See, im Verbandsgebiet.

Neben den o.g. Hauptgewässern zählen unter anderem Bredenbek, Mitbek, Eckbek und Fuhlenau im Bünzaueinzugsgebiet zu dem reduzierten Gewässernetz des BGV. Padenstedter Au und Hartwigswalder Au, Sünderbek, Geilenbek und Bullenbek münden direkt in die Stör. Dosenbek, Brammerau, Grenzau, Predigerau gehören über das Schwaleeinzugsgebiet ebenfalls zu den Gewässern des BGV 13.

Als natürliche Wasserkörper sind Bereiche der Stör, sowie der Bünzau und des Bünzaueinzugsgebiet (Bredenbek, Mitbek, Eckbek, Höllenau) angesiedelt. Alle weiteren Fließgewässerabschnitte des reduzierten Gewässernetzes sind als erheblich verändert eingeordnet worden. Um in den natürlichen, aber auch in den erheblich veränderten Wasserkörpern einen guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen zu können, sind eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen im WRRL-Maßnahmenprogramm erarbeitet und festgelegt worden.

Das FFH-Gebiet „Mittlere Stör, Bramau und Bünzau“ liegt bereichsweise im Verbandsgebiet. Große Bereiche der Störniederung als auch der Bünzau sind zum großen Teil im Besitz der Stiftung Naturschutz bzw. der Schrobach-Stiftung. Insofern wird hier alleine aufgrund der extensiven Nutzungen im Talraum „für das Gewässer“ gearbeitet. In der Vergangenheit konnten an Stör und Bünzau in gemeinsamer Zusammenarbeit schon einige Maßnahmen für die Gewässerentwicklung umgesetzt werden. Derzeit wird auch verstärkt der verbesserte Anschluss der Talräume von Stör und Bünzau als natürliche Gewässeraue mit den Beteiligten diskutiert, geplant und dort, wo es die Gegebenheiten erlauben, auch umgesetzt.

5. Arbeitsgruppe des Bearbeitungsgebietes

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin verschiedener Verbände und Behörden zusammen. Hinzu kommen ein Betreuer aus dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein (LKN.SH) und ein Geschäftsführer der Arbeitsgruppe, die beide beratend tätig und nicht stimmberechtigt sind.

Die Arbeitsgruppe tagt je nach Bedarf ein- bis mehrmals im Jahr und wird über die laufenden Umsetzungsschritte des MELUNDs/LKN.SH und der Wasser- und Bodenverbände informiert. Sie berät vorrangig Vorschläge der Wasser- und Bodenverbände zur Renaturierung der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab.

Weitere Themen sind u.a.:

  • Umsetzung der im 2. Bewirtschaftungszeitraum (2016 – 2021) und 3. Bewirtschaftungszeitraum (2022 – 2027) festgelegten WRRL-Maßnahmen
  • Fortlaufende Bearbeitung der Maßnahmendatenbank
  • Ermittlung der Zielerreichung (Gutes ökologisches Potential bzw. Guter ökologischer Zustand)
  • Gewässerunterhaltung für den LKN.SH

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Hans-Heinrich GloyBearbeitungsgebietsverband Oberlauf Stör
Maike Kruse-FölsterLandesbetrieb für Küstenschutz,Nationalpark und Meeresschutz SH, Itzehoe
Claus VoßBauernverband
Hartwig HahnLandesfischereiverband
Martin LeggeBauernverband
N.N.Landesnaturschutzverband
Günter MaaßGemeindetag
Niklas ZanderÖrtlicher Naturschutz

6. Projekte zur Renaturierung der Fließgewässer und der Reduzierung der Nährstoffeinträge im Bearbeitungsgebiet

Verbandsgebiet des WBV Bünzau:

Stat. 0+000 bis 1+800 Entrohrung und naturnahe Gestaltung der Glasbek, Wasserkörper ost_10_d. Fertiggestellt in 2013, Kosten 455.000 €.

Bau eines naturnahen Sandfanges in der Bünzau bei Gewässerstation 2+000. Fertiggestellt in 2014, Kosten 424.000 €.

Verbandsgebiet des WBV Untere Buckener Au:

Bau eines Sandfanges bei Station 1+183 in der Buckener Au, Wasserkörper ost_09. Fertiggestellt in 2014, Kosten 218.000 €.

Verbandsgebiet des WBV Obere Höllenau:

Flächenbereitstellung, Naturnahe Entwicklung und Laufverlegung im Bereich der oberen Höllenau, Gewässerstation 2+600 – 3+600, Wasserkörper ost_06. Fertigstellung in 2019, Kosten 310.000 €.

BGV Oberlauf Stör:

Gewässerentwicklungsmaßnahmen an der Stör zwischen der Mündung der Bünzau und der Stadt Neumünster in den Jahren 2009/2010, Wasserkörper ost_05_f. Kosten ca. 1,525 Mio. €.  

0+500 – 3+250 Ergänzungsentwicklung der Stör unter Berücksichtigung der Aue und einmündender Gewässer zwischen der Ortslage Arpsdorf und der Mündung der Bünzau. Fertigstellung geplant für 2021. Kosten ca. 1.200.000 €.

 Hierzu wird auch die Homepage des Verbandes www.bgv-oberlauf-stoer.de verwiesen.

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