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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Kurzdarstellung Maßnahmenprogramme



Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Die Seiten dieser Rubrik geben eine kurze Einführung in die wesentlichen Inhalte der Maßnahmenprogramme nach Art. 11 WRRL.

Die folgenden Seiten informieren über

  • die wesentlichen Maßnahmenschwerpunkte
  • überregionale Ziele bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme
  • die Prioritätensetzung bei der Maßnahmenauswahl
  • beispielhafte Maßnahmen
  • die Förderung laufender Maßnahmen
  • Maßnahmen zum Grundwasserschutz.

In den Maßnahmenprogrammen der schleswig-holsteinischen Flussgebietseinheiten sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden, wenn es erforderlich war, länderübergreifend abgestimmt. Sie sind für das Erreichen der Umweltziele erforderlich und sollen bis 2015 umgesetzt werden.

Die Grundlage für die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms bilden die in der WRRL genannten europäischen Richtlinien und die Wassergesetze des Bundes und der Länder. Diese so genannten "grundlegenden Maßnahmen" beinhalten die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung, reichen wegen der neuen ökologischen Zielsetzungen aber nicht aus, um die Umweltziele der WRRL zu erreichen. Daher werden auch "ergänzende Maßnahmen" ergriffen.

Die Maßnahmenprogramme basieren auf einem von der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten standardisierten Katalog der Maßnahmentypen. In diesem Katalog sind 99 konkret umsetzungsorientierte Maßnahmentypen enthalten und 8 weitere konzeptionelle Maßnahmen. Jeder signifikanten Belastung aus dem Anhang II der WRRL sind spezielle Maßnahmen zugeordnet, die Verbesserungen des Zustands bewirken. Die Maßnahmenplanung erfolgt auf Ebene der Wasserkörper, wird aber für die Darstellung in den Maßnahmenprogrammen zu Planungseinheiten aggregiert.

Maßnahmenschwerpunkte

In Bezug auf Oberflächengewässer liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Belastungen. Hierzu zählen Maßnahmen wie z.B. das Herstellen der Durchgängigkeit an Querbauwerken und wasserbaulichen Anlagen sowie die Verbesserung der Strukturen der Gewässer und ihrer Uferbereiche. Weitere Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffbelastungen aus diffusen Quellen. Zusätzlich sind auch konzeptionelle Maßnahmen wie Beratungen und Schulungen zur Optimierung des Betriebs von Kläranlagen oder zur Unterhaltung der Gewässer vorgesehen.

Oberste Priorität bei den Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Veränderungen der Oberflächengewässer erhalten die schleswig-holsteinischen Vorranggewässer, die noch gute Entwicklungspotenziale aufweisen und daher besonders kosteneffizient entwickelt werden können. Daneben wurden Gewässer identifiziert, die besonders für Langdistanzwanderfische geeignet sind. Diese sollen durchgängig gestaltet werden und Bereiche aufweisen, in denen Wanderfische wie Meerforellen oder Lachse laichen und die Jungfische aufwachsen können.

Für das Grundwasser beinhaltet das Maßnahmenprogramm vor allem Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen aus diffusen Quellen. Auch hier sollen Beratungsmaßnahmen dazu beitragen, die Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelverluste zu reduzieren. Ebenso dienen Förderprogramme (Agrarumweltmaßnahmen) dazu, Nährstoffeinträge in Gewässer zu verringern.

Maßnahmen für den Grundwasserschutz werden auf solche Grundwasserkörper konzentriert, in denen der gute chemische Zustand verfehlt wird. Einzelne Agrar-Umweltmaßnahmen und eine auf den Gewässerschutz ausgerichtete Beratung der Landwirte werden auf diese Kulisse beschränkt.

Für die Festlegung von Maßnahmen war die Abschätzung der erwarteten Wirkung und der Kosten von entscheidender Bedeutung. Dabei war auch abzuschätzen, ob die notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums realisiert werden können oder ob aufgrund unverzichtbarer alternativloser Nutzungen, technischer Probleme oder natürlicher Gegebenheiten die Durchführung der Maßnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein wird.

Überregionale Ziele

Zur Reduzierung der Eutrophierung der Küstenwasserkörper der Nordsee, der Schadstoffbelastungen in den Sedimenten der Tideelbe und die Durchgängigkeit des Elbestroms für Wanderfische sind in der Flussgebietseinheit Elbe länder- und staatenübergreifende Handlungsstrategien und Maßnahmen im gesamten Elbe-Einzugsgebiet erforderlich. Die überregionalen, auf ganze Flussgebietseinheiten bezogenen Bewirtschaftungsplanungen bilden das Kernstück der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

In den Küstengewässern führen überhöhte Nährstoffkonzentrationen von Stickstoff und Phosphor zu einer Reihe von Eutrophierungserscheinungen. Um den guten ökologischen Zustand in den Nordseeküstengewässern Schleswig-Holsteins zu erreichen, müssen die bestehenden Stickstoff- und Phosphorbelastungen, die überwiegend aus dem Einzugsgebiet der Elbe eingetragen werden, um ca. 24 % verringert werden. Aus den Erfahrungen der Programme zur Nährstoffreduzierung im Rahmen des Meeresschutzes sowie nach fachlicher Abschätzung ist diese Reduzierungsanforderung im Einzugsgebiet der Elbe bis 2015 nicht erreichbar. Es wurde sich international darauf verständigt, die Reduzierung auf alle drei Bewirtschaftungszeiträume bis 2027 aufzuteilen. Folgende Maßnahmenschwerpunkte wurden zur Zielerreichung im Maßnahmenprogramm vorgesehen:

  • die Reduzierung von Nährstoffverlusten bei der Düngung und Bodenbearbeitung bis hin zur Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzungen,
  • die Wiedervernässung von Feuchtgebieten,
  • die Erhöhung der Retentionswirkung von Fließgewässern durch Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Gestalt der Gewässer,
  • die Anlage von Uferrandstreifen,
  • die weitergehende Nährstoffelimination bei der Abwasserbehandlung sowie
  • die Verbesserung der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum.

Als Handlungsziel zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen der Elbe wurden international Maßnahmen vereinbart, die zu einer deutlichen Reduzierung führen sollen. Während im tschechischen Teil Reduzierungspotenziale im Wesentlichen bei den Abwassereinleitungen von Industrie und Gewerbe liegen, konzentrieren sich die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebietes auf folgende Schwerpunkte:

  • Maßnahmen zur Verringerung der Verluste aus Altlastenstandorten in den früheren Industrieschwerpunkten wie z.B. im ehemaligen Chemiedreieck Bitterfeld. Maßnahmen sind hier vor allem die Abstromsicherung, Quellensanierung und -sicherung oder die Abdeckung bzw. Abdichtung gegenüber dem Grundwasser,
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffausträgen aus Altbergbaustandorten vor allem der ostdeutschen Länder und
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffausträgen aus bedeutenden Altsedimentablagerungen im Gewässer, den Auen und Vorländern.

Bei den Schadstoffen können keine konkreten Bewirtschaftungsziele an Messstationen im Unterlauf der Elbe angegeben werden, weil sich die Schadstoffe überwiegend im Sediment anlagern und je nach hydrologischen Verhältnissen im Strom verlagert werden. Bei Hochwasser wird die Verlagerung der kontaminierten Sedimente beschleunigt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Quellen der Neuverschmutzung zu schließen. Wegen der gewaltigen Dimensionen der belasteten Areale ist die Verhinderung weiterer Austräge eine nationale, wenn nicht sogar europäische Aufgabe. Unterliegerländer wie Schleswig-Holstein werden davon profitieren, dass sich mittel- bis langfristig die Schadstoffbelastungen der Elbesedimente und die Sedimente der Nordsee verringern werden und die Unterbringung des Baggergutes aus der Gewässerunterhaltung der Tideelbe erleichtert wird.

Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Wanderfische wie den Lachs, die Meerforelle, den Stör oder den Aal ist eine weitere überregionale Aufgabe bei der Umsetzung der WRRL. Gemeinsam mit den Bundesländern und Tschechien wurde abgestimmt, welche Nebengewässer der Elbe für Wanderfische geeignet sind und entsprechend ökologisch entwickelt und durchgängig gestaltet werden sollen. Dabei wurde auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in die Entscheidungen eingebunden, soweit schiffbare Gewässer betroffen sind. Das Wehr Geesthacht wird mit einer, nach neuesten Erkenntnissen gestalteten zweiten Fischaufstiegsanlage am schleswig-holsteinischen Ufer ausgestattet, um einer hinreichenden Zahl von Fischen den Zugang zum 130.000 km2 großen Einzugsgebiet oberhalb von Geesthacht zu ermöglichen.

Die überregionalen Maßnahmen wurden in Anbetracht ihres Umfangs, technischer Probleme, natürlicher Bedingungen und der vielfältigen Nutzungsansprüche in der Flussgebietseinheit auf mehrere Planungsphasen verteilt. Der Bewirtschaftungsplanentwurf ermöglicht gemeinsam mit dem Maßnahmenprogramm ein kohärentes und verbindliches Flussgebietsmanagement. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird in den schleswig-holsteinischen Flussgebietseinheiten eine deutliche Verbesserung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer und des chemischen Zustands des Grundwassers erreicht, die in den folgenden Bewirtschaftungszeiträumen weiterentwickelt werden muss.

Vorgezogene Maßnahmen

Schleswig-Holstein hat bereits vor der endgültigen Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne "vorgezogene Maßnahmen" in Angriff genommen.

Vieles von dem, was im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der ökologischen Situation der Gewässer getan werden muss, war schon eindeutig erkennbar, so dass eine detaillierte Bewirtschaftungsplanung nicht erst abgewartet werden musste, um handeln zu können. Dies betraf vor allem drei Bereiche:

  • Die Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische, Amphibien, und Kleinlebewesen, etwa durch die Anlage von Sohlgleiten oder die Aufhebung von Verrohrungen
  • Die Bereitstellung von Flächen an den Gewässern, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Grunderwerb, um unseren Bächen und Flüssen wieder mehr Freiheit zu geben
  • Initialmaßnahmen, die eine naturnahe Entwicklung der Fließgewässer begünstigen.

Mit dem Beginn des ersten Bewirtschaftungszeitraums 2010 bis 2015 ist die Phase der vorgezogenen Maßnahmen abgeschlossen.

Maßnahmendatenbank Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wurde eine zentrale Maßnahmendatenbank durch die Wasserwirtschaft aufgebaut, um die in den Arbeitsgruppen des Landes im Zuge der Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie geplanten Maßnahmen zu erfassen und für die Berichterstattung zum 1. Maßnahmenprogramm aufzubereiten. Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert, so dass sich noch weiterhin Änderungen ergeben können, die auf den fortschreitenden Planungen beruhen.

Die Maßnahmendatenbank gibt einen Einblick in den Planungsstand. Im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie handelt es sich bei den Inhalten der Maßnahmendatenbank um Hintergrundinformationen. Sie dienen der Erläuterung und sind formal nicht Teil des Maßnahmenprogramms.

Die Maßnahmendatenbank liefert zu jedem Wasserkörper der Gewässerkategorien Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und Grundwasser Informationen über

  • den Zustand, bezogen auf die biologischen und chemischen Teilkomponenten
  • die Einstufung als Vorranggewässer
  • überregionalen Fragestellungen
  • Ausnahmen und Einstufung als erheblich verändert oder künstlich
  • geplante Maßnahmen nach Maßnahmenart und Maßnahmengruppe.

Maßnahmen zum Grundwasserschutz

Nach den Ergebnissen der Bestandsanalyse und der Validierung des Grundwasserzustandes in Schleswig-Holstein sind ca. die Hälfte der Grundwasserkörper (etwa 450.000 ha) als gefährdet einzustufen, die von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Ziele zu erfüllen.
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Kosten und Finanzierung der Maßnahmen

Für Gewässerschutzmaßnahmen sind bereits vor Einführung der WRRL erhebliche Investitionen getätigt worden. Ergänzende Maßnahmen für Erreichen der Umweltziele nach WRRL durch die Umsetzung von wird weiterhin mit hohen Kosten verbunden sein, wobei die Schwerpunkte für das Erreichen der Umweltziele nach WRRL neu auszurichten sind.

Für die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen werden allgemeine und zweckgebundene Landesmittel aus den Wassernutzungsabgaben zur Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie der Fördermittel der Europäischen Gemeinschaft (ELER) verwendet.

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