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Thema : Trinkwasser

Trinkwasser aktuell


Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen sowie Empfehlungen und Veröffentlichungen zum Thema Trinkwasser.

Letzte Aktualisierung: 07.08.2023

1. Veröffentlichung PFAS-Studie in Schleswig-Holstein

Untersuchung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in ausgewählten Trinkwasserbrunnen in Schleswig-Holstein

In die Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zum 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wurde die Substanzgruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) neu aufgenommen. Der in der EU-Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 festgelegte Grenzwert für die Substanzgruppe der PFAS, der in die neue TrinkwV übernommen wurde, ist spätestens bis zum 12.01.2026 einzuhalten. Die neugefasste TrinkwV sieht einen Summengrenzwert für zwanzig PFAS-Verbindungen (Summe PFAS-20) von 0,1 µg/l und einen weiteren Grenzwert von 0,02 µg/l für vier dieser zwanzig Verbindungen (Summe PFAS-4) mit einer besonders hohen gesundheitlichen Relevanz vor.

Bei den PFAS handelt es sich um Industriechemikalien, welche aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften vielseitig eingesetzt werden (zum Beispiel Outdoor-Kleidung, beschichtete Pfannen, Verpackungen, Galvaniken, Feuerlöschschäume). PFAS werden aufgrund ihrer hohen Stabilität in der Umwelt kaum abgebaut. Als Folge reichern sie sich in der Umwelt und in Organismen an.

Zielsetzung dieser orientierenden Untersuchung war, Erkenntnisse über das Ausmaß von möglichen PFAS-Belastungen im Trinkwasser in Schleswig-Holstein zu erhalten. Hierfür wurden im vierten Quartal 2022 Trinkwasserbrunnen, die benachbart zu möglicherweise belasteten Flächen liegen (zum Beispiel in der Nähe zu Feuerwehrübungsplätzen, Flughäfen und sonstigen Standorten mit regelmäßiger Ausbringung von Löschschäumen, Produktionsstätten, Ausbringungsflächen von belasteten Klärschlämmen), untersucht, um Hinweise über das Ausmaß der PFAS-Belastungen in gefährdeten Brunnen zu erhalten.

Die Studie steht ihnen hier zum Download bereit.

2. Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

Sie wurde vollkommen neu strukturiert und setzt ein Maßnahmenbündel aus der Trinkwasserrichtlinie um.

So wurde u.a. zur Gewährleistung der Wasserqualität die Liste der Qualitätsparameter aktualisiert. Ein weiterer zentraler Baustein ist die Einführung der Risikobewertung und des Risikomanagements. Diese zeigt die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher auf. Ein weiterer Teil der Neufassung ist die grundlegende Veränderungen hinsichtlich der Informationspflichten für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gefülltes Wasserglas mit Paragraphen
Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

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