Diese Initiative umfasst folgende Handlungsfelder:
- Handlungsfeld 1: 'Berufsorientierung'
- Handlungsfeld 2: 'Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes'
- Handlungsfeld 3: 'Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen'
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Mitteln des Ausgleichsfonds in Höhe von bis zu insgesamt 100 Millionen €. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem für die Ausgleichsabgabe des Jahres 2009 herbeigeführten Ausgleich (§ 77 Absatz 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch). Dieser beträgt für Schleswig-Holstein 3,10%.
Der Ausgleichsfonds, der für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben eingesetzt wird, ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe der Länder und wird vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) verwaltet.
Kooperation mit dem Bund
Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation mit dem BMAS umgesetzt. Die Länder sollen unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen und Einbeziehung der auf Landesebene administrativ verantwortlichen Kooperationspartner ihr vorhandenes Förderinstrumentarium verstärken und/oder neue Maßnahmen entwickeln, ohne dabei Parallelstrukturen aufzubauen.
[LINK]Weitere Infos beim Bundesarbeitsministerium: BMAS--Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Richtlinie zur 'Initiative Inklusion'
Die Handlungsfelder der Initiative
Handlungsfeld 1: Berufsorientierung
Gefördert werden der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel innerhalb der beiden letzten Schuljahre.
Förderfähig sind Berufsorientierungsmaßnahmen, die folgende Kernelemente enthalte
- eine Kompetenz- oder Potenzialanalyse zu Maßnahmebeginn, soweit nicht bereits erfolgt;
- Praktika in Betrieben und Dienststellen
- die Einbindung aller Beteiligten im Prozess der Berufsorientierung;
- die Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Modellprojekt "Übergang Schule-Beruf"
Im Rahmen des seit dem 01.01.2011 bestehenden landesweit durchgeführten Modellprojektes "Übergang Schule-Beruf" werden bereits Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung in Schleswig-Holstein durch die regional zuständigen Integrationsfachdienste unterstützt.
Dieses Projekt wurde gemeinsam mit dem Bildungsministerium und der Regionaldirektion Nord initiiert.
Die Richtlinie Inklusion sieht vor, dass bestehende Projekte der Länder inhaltlich fortgeführt werden können, dabei soll sich jedoch die Zahl der Teilnehmenden deutlich erhöhen.
Um auf die bereits bestehenden Strukturen zurückgreifen zu können, hat sich das MSGWG mit dem Bildungsministerium und der Regionaldirektion darauf geeinigt, eine Ausdehnung des bestehenden ÜSB-Projektes auf folgende Personengruppen vorzunehmen:
- Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt autistisches Verhalten
- Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören (Hörgeschädigte, Sehgeschädigte)
- Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, die nicht durch das ÜSB-Projekt unterstützt werden
Handlungsfeld 2: Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen
Im Rahmen des Handlungsfeldes 2 sollen für schwerbehinderte junge Menschen bundesweit neue Ausbildungsplätze in Betrieben und Dienststellen geschaffen werden.
Die Förderung soll zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung beitragen und das bisher bekannte gesetzliche Instrumentarium zur Förderung schwerbehinderter junger Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergänzen.
Handlungsfeld 3: Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen
Im Rahmen des Handlungsfeldes 3 sollen für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen (ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), die das 50. Lebensjahr vollendet haben, neue Arbeitsplätze (§ 73 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) in Betrieben und Dienststellen geschaffen werden.
Mit der Förderung soll erreicht werden, dass
- die Zahl der beschäftigten älteren schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Dienststellen steigt und
- ein geförderter Arbeitsplatz nach Ablauf der Förderung dauerhaft bestehen bleibt
Ansprechpartnerin im Sozialministerium
Für Grundsatzfragen zum Thema „Initiative Inklusion“ wenden Sie sich gerne an:
Katharina Engeland
Tel.: 988-4317
E-Mail: Katharina.Engeland@sozmi.landsh.de
Publikationen
Die Broschüre "Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Leistungen und Hilfen - Ein Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein" finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord im Bereich "Broschüren".
In gedruckter Form können Sie die Broschüre per Mail unter der Adresse
broschuerenversand@sozmi.landsh.de bestellen.
Externe Links
BMAS: Richtlinie zur "Initiative Inklusion"
esa-Projektbüro
Projekt ifb - Integrationsfachberatung
Fachberatung Aktionsbündnis SH
www.ifd-sh.de