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Thema : Lehrplan

Fachanforderungen für die Sekundarstufen I und II

In der Sekundarstufe I und II wird nach den Fachanforderungen unterrichtet.

Letzte Aktualisierung: 25.10.2022

Fachanforderungen für die Sekundarstufe I und II sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes. In der Sekundarstufe I und II wird an den allgemein bildenden Schulen nach den Fachanforderungen unterrichtet. In einigen Fächern gilt auslaufend noch der Lehrplan für die Sekundarstufen.

Die Fachanforderungen formulieren als Ziel des Unterrichts, den systematischen, alters- und entwicklungsgemäßen Erwerb von Kompetenzen. Es wird ein Kompetenzbegriff verwendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus soll der Unterricht aller Fächer auch den Erwerb überfachlicher Kompetenzen wie Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz fördern. Der Erwerb von Medienkompetenz erfolgt über die Auseinandersetzung mit digitalen Medien im Fachunterricht thematisiert als Unterrichtsgegenstand oder bei der Nutzung digitaler Medien zur Unterstützung der Lernprozesse. Die Ergänzung zu den Fachanforderungen „Medienkompetenz – Lernen mit digitalen Medien“ gilt fachübergreifend für die Sekundarstufe I und II.

Die Fachanforderungen, die in den allgemein bildenden Schulen in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II zum Einsatz kommen, beschreiben die didaktischen Grundlagen der jeweiligen Fächer und deren spezifischen Beitrag zur allgemeinen und fachlichen Bildung. Darauf aufbauend legen sie fest, was Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende der Sekundarstufe I beziehungsweise am Ende der Sekundarstufe II wissen und können sollen. Aus diesem Grund sind die Fachanforderungen abschlussbezogen formuliert. In den Fachanforderungen für die Sekundarstufe I werden die angestrebten Kompetenzen und die zentralen Inhalte auf drei Anforderungsebenen ausgewiesen: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA), Mittlerer Schulabschluss (MSA), Übergang in die Oberstufe. Hierdurch wird eine Vergleichbarkeit angestrebt und der Durchlässigkeit und Mobilität Rechnung getragen.

Fachanforderungen werden regelmäßig weiterentwickelt, zum Beispiel, wenn die Kultusministerkonferenz (KMK) Bildungsstandards für den Ersten Schulabschluss, Mittleren Schulabschluss oder für die Allgemeine Hochschulreife für einzelne Fächer (weiter-)entwickelt. Die Bildungsstandards der KMK greifen allgemeine Bildungsziele auf und legen fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an wesentlichen Inhalten erworben haben sollen. Die Bildungsstandards beziehen sich auf das im Durchschnitt erwartete Niveau der Leistungen von Schülerinnen und Schülern beim Ersten Schulabschluss, beim Mittleren Schulabschluss oder bei der Allgemeinen Hochschulreife.

Die Fachanforderungen für die weiterführenden Schulen vereinen die Vorgaben für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II in einem Band, weil sowohl das Gymnasium wie auch die Gemeinschaftsschule bis zum Abitur führen können. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil, der fächer- und stufenübergreifend die Grundlagen beschreibt und in je einen fachspezifischen Teil für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Diese Der fachspezifischen Teile enthalten Ausführungen zu den Grundprinzipien des Faches auf der Grundlage der in den Bildungsstandards enthaltenen Kompetenzstufenmodelle, den Kompetenzbereichen, Themen und Inhalten (zum Teil den Jahrgangsstufen zuordnet) des Faches. Weiterhin gibt es Vorgaben für das schulinterne Fachcurriculum, zur Leistungsmessung und zu den zentralen Abschlussprüfungen.

Im Fachportal.SH stehen alle Fachanforderungen und Leitfäden zu den Fachanforderungen der allgemein bildenden Schulen Schleswig-Holsteins zum Download zur Verfügung.

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