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Thema : Lebensmittel

Allgemeine Informationen


Allgemeine Informationen zur Lebensmittelsicherheit

Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

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Grundsätze

Die wesentliche Rechtsgrundlage der Lebensmittelüberwachung in Deutschland ist das "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch" kurz "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch" oder LFGB genannt. Das LFGB regelt den Verkehr mit

  • Lebensmitteln und Futtermitteln
  • kosmetischen Mitteln und
  • Bedarfsgegenständen

Ziel des LFGB und einer Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden sowie Täuschung und Irreführung zu schützen, die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen sicherzustellen und den Schutz der redlichen Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten.

Allgemeine Definitionen von Begriffen
  • Lebensmittel
    Lebensmittel sind alle Stoffe und Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu "Lebensmitteln" zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Zu den Lebensmitteln gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsergänzungsmittel sind Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Sie werden unter anderem in Form von Pillen, Tabletten, Kapseln, Pulvern oder Tropfen in den Verkehr gebracht. Die Abgrenzung zu den Arzneimitteln ist oft problematisch.
  • Kosmetische Mittel
    Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.
    Es handelt sich bei kosmetischen Mitteln um Produkte wie Seife, Rasierschaum, Babypuder, Parfüm, Körperlotion oder Sonnenschutzcreme, um dekorative Kosmetik wie Lidschatten, Lippenstift und Nagellack, aber auch um Dauerwellmittel, Haarfarben oder Enthaarungsmittel.
  • Bedarfsgegenstände
    Zu den Bedarfsgegenständen gehören eine Vielzahl von Dingen des täglichen Gebrauchs, von Geschirr, Kleidung und Spielzeug über Lebensmittelverpackungen, Reinigungs- und Pflegemittel für den Haushalt bis hin zu ätherischen Ölen zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.






AnsprechpartnerInnen

Für den Bereich der Lebensmittelsicherheit sind verschiedene Berhörden zuständig.

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)

Zu den Aufgaben des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein gehören die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lebensmittelrechts sowie eine ständige Abstimmung mit den anderen Bundesländern, um eine einheitliche Umsetzung der Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein nimmt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Landeslabor Schleswig-Holstein wahr.

Fachaufsicht bedeutet die Aufsicht über die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Zuständigkeiten, die den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landeslabor für den Bereich der Lebensmittelüberwachung übertragen wurden. Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten des Landeslabors.

Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)

Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein Gutachten geschrieben, das bei einer Beanstandung den Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als Grundlage für ihr weiteres Vorgehen dient.

Kreise und kreisfreie Städte

Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Überwachung der Herstellung und des Handels mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Diese Aufgabe wird von Veterinärinnen und Veterinären sowie speziell hierfür ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wahrgenommen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen AnsprechpartnerInnen.

AnsprechpartnerInnen

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Abteilungsleitung (Vertretung): Raju Sharma
Telefon: 0431/988-5142
E-Mail: raju.sharma@mllev.landsh.de

Referat 50: Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, Datenmanagement, Nachhaltigkeit, Dialog Zukunft, Landwirtschaft
Leitung: Raju Sharma
Telefon: 0431 988-5142
E-Mail: raju.sharma@mllev.landsh.de

Referat 51: Zertifizierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vermarktungsnormen, alkoholische Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food und Lebensmittel für spezielle Gruppen
Leitung: Dr. Beate Petersen
Telefon: 0431 988-4299
E-Mail: beate.petersen@mllev.landsh.de

Referat 52: Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel u. Tabakerzeugnisse
Leitung: Dr. Peter Seulen
Telefon: 0431 988-7366
E-Mail: peter.seulen@mllev.landsh.de

Referat 53: Lebensmittel tierischer Herkunft
Leitung: Dr. Corinna Jüptner
Telefon: 0431 988 7333
E-Mail: karen.lorenz@mllev.landsh.de

Referat 54: Produktsicherheit, Interdisziplinäres Kontrollteam, Koordinierungsstelle Export
Leitung: Dr. Karen Lorenz
Telefon: 041 988-7321
E-Mail: karen.lorenz@mllev.landsh.de

Landeslabor Schleswig-Holstein

Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein …

AnsprechpartnerInnen

Amtliche Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein - Jahresberichte

In den Jahresberichten 2005 bis 2020 des Landeslabors Schleswig-Holstein werden nicht nur die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung sondern aller Bereiche des Landeslabors einschließlich der Tierarzneimittelüberwachung, der Umweltuntersuchungen und der Veterinärmedizin wiedergegeben. Damit unterscheiden sie sich deutlich vom Jahresbericht 2005, der ausschließlich die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung zum Gegenstand hatte. Die Jahresberichte stellen die Ergebnisse der im Landeslabor untersuchten Proben dar und enthalten außerdem Daten zu einigen speziellen Untersuchungsprogrammen, wie zum Beispiel Untersuchungen auf Nitrat, Pestizidrückstände oder Mykotoxine in pflanzlichen Lebensmitteln oder Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Organismen.

Hier finden Sie die Jahresberichte des Landeslabors Schleswig-Holstein:

Jahresberichte

Rechtsgrundlagen

  • EU-Recht
  • Bundesrecht
  • Landesrecht 

Beim Lebensmittel-, Kosmetik- und Bedarfsgegenständerecht handelt es sich um sogenanntes "harmonisiertes Recht". Das bedeutet, die Gesetze und Verordnungen der Mitgliedstaaten werden auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Europäischen Union erlassen. Wobei Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen sind. Verordnungen gelten dagegen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Da in allen Mitgliedstaaten die gleichen Rechtsgrundlagen gelten, ist ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht wird, grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Dies erleichtert den Handel innerhalb der Europäischen Union, lässt aber den Mitgliedstaaten sehr wenig Spielraum, um in Einzelfällen strengere Regelungen zum Schutz der eigenen Bevölkerung zu treffen.

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Täuschungen und Irreführung. Durch die Überwachung sollen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen sichergestellt und der Schutz der redlichen Wirtschaftsteilnehmer gewährleistet werden. Um dies sicherzustellen, sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen erlassen worden. 

Wichtige rechtliche Bestimmungen
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel-Rahmenverordnung)
    Die Lebensmittel-Rahmenverordnung enthält Definitionen, legt allgemeine Grundsätze der Lebensmittelsicherheit fest und regelt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Lebensmittelunternehmen.  
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
    In der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union ist, werden die grundsätzlichen hygienischen Anforderungen festgelegt, die beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln einzuhalten sind. Es sind dies Anforderungen an die Beschaffenheit von Betriebsräumen, von Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie Bestimmungen für die Personalhygiene und den Umgang mit Lebensmitteln.
  • Verordnung(EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
    Diese Verordnung legt zusätzlich zur Lebensmittelhygiene-Verordnung Anforderung an Lebensmittel tierischer Herkunft fest. Es werden unter anderem die baulichen und ausstattungsmäßigen Anforderungen an Lebensmittelherstellungsbetriebe, wie zum Beispiel Schlachtereien und Wurstfabriken festgelegt. 
  • Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
    In dieser Verordnung werden unter anderem die Vorschriften für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung festgelegt.   
  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
    Die Lebensmittel- und Futtermittelkontrollverordnung legt allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen fest. Danach sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, regelmäßig und mit angemessener Häufigkeit durch hierfür speziell ausgebildetes Kontrollpersonal Risiko orientierte amtliche Kontrollen durchzuführen.
  • Verordnung EWG Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
    Die Verordnung definiert den ökologischen Landbau, legt die Erzeugungsvorschriften, die Einzelheiten des Kontrollverfahrens sowie die Bedingungen für die Einfuhr aus Drittländern fest und regelt die Etikettierung sowie die Werbung für diese Erzeugnisse.
  • Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür
    Die Richtlinie dient der Harmonierung der Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. So soll gewährleistet werden, dass in allen Mitgliedstaaten die gleichen Standards zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. Die Richtlinie gilt nicht unmittelbar, sie bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland gilt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
  • Richtlinie 96/23/EG des Rates über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
    Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch werden die wichtigsten Begriffe des Lebensmittelrechts definiert. Es enthält Verbote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschungen sowie eine Vielzahl von Ermächtigungen zum Erlass von Vorschriften, um diese …

Rechtsgrundlagen

Links / Verweise

  • Rechtsvorschriften der Europäischen Union
    eur-lex.europa.eu/de/index.htm
  • Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
    efsa.europa.eu
  • Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union
    ec.europa.eu/food/food/index_de.htm
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
    bmelv.bund.de
  • Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL)
    bvl.bund.de
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    bfr.bund.de
  • Ergebnisse der im Rahmen der Norddeutschen Kooperation untersuchten schleswig-holsteinische Weinproben im Jahresbericht des Hygiene Instituts Hamburg (PDF)
    fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell
  • Ökolandbau.de - Das Informationsportal
    Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    oekolandbau.de
  • Das Verzeichnis kontrollierter Unternehmen des Ökologischen Landbaus
    bioc.info
  • Stiftung Ökologie & Landbau
    soel.de


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