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Thema : Grundwasser

Leitfaden zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten



Letzte Aktualisierung: 15.03.2023

Das Land Schleswig-Holstein ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Trinkwassergewinnungsgebiete als Wasserschutzgebiete (WSG) zu sichern. Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2020 erfolgt die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes durch die oberste Wasserbehörde auf Antrag des Begünstigten oder von Amts wegen (§ 43 Abs. 1 LWG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).

Das bedeutet, dass nunmehr auch Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für genutzte Grundwasserressourcen beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes stellen können.

Umschlag des Leitfadens mit Straßenbeschilderung eines Wasserschutzgebietes in Schleswig-Holstein
Umschlag des Leitfadens mit Straßenbeschilderung eines Wasserschutzgebietes in Schleswig-Holstein

Zur Unterstützung der Wasserversorger und deren Fachgutachter hat das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein einen Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden beschreibt die Vorgehensweise bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein im Rahmen des novellierten Landeswassergesetzes. Er gilt auch für ggf. erforderliche Überarbeitungen und Neuausweisungen bereits festgesetzter Wasserschutzgebiete.

Bei der Erstellung des Leitfadens wurden die Interessenvertretungen der Wasserversorger in Schleswig-Holstein beteiligt. Dem BDEW Norddeutschland, dem VSHEW, der KOWA SH, dem LWBV und dem VKU Norddeutschland wurde der Entwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorgestellt. Aus den Rückmeldungen konnten zahlreiche Verbesserungen in das Papier einfließen.

Der Leitfaden wurde in 2 Teile untergliedert. Teil 1 richtet sich vorwiegend an die WVU und stellt die Kriterien zur Priorisierung der Schutzgebietsausweisung und den Verfahrensablauf zur Vorbereitung dar. Er beschreibt die Anforderungen an den Antrag, der durch die WVU beizubringen ist. Auf der Grundlage dieses Antrags wird über das weitere Vorgehen durch das MEKUN entschieden. Der Teil 2 erläutert eingehend die weiteren fachlichen Vorarbeiten und richtet sich mit konkreten Hinweisen zu den fachlichen Anforderungen neben den WVU vor allem an ihre Fachgutachter.

Sie können den Leitfaden hier herunterladen:

Leitfaden zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

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