Ländlicher Tourismus: kleine touristische Infrastruktur, Fremdenverkehrsinformation
Letzte Aktualisierung: 12.01.2023
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Zur Stärkung des ländlichen Tourismus können insbesondere Infrastrukturvorhaben zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, zur Natur- und Umweltbildung gefördert werden.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.4.
Öffentliche Begünstigte: Die maximale Höhe der Förderung beträgt 53 Prozent der förderfähigen Kosten (gem. Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein)
Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 100.000 Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von 5 Millionen Euro.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung (ILE-Richtlinie)
Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils geltenden Fassung
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Für die Stichtage ab 01.04.2019 ist eine Anpassung der Auswahlkriterien erfolgt.
Nächster Stichtag: keine Durchführung eines Auswahlverfahrens bei der TM ländlicher Tourismus zum Stichtag 01.04.2023
Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung: LLnL, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung
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