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Thema : Flurbereinigung

Wildes Moor, Kreis Rendsburg-Eckernförde



Letzte Aktualisierung: 14.08.2023

Das Wilde Moor erstreckt sich über Teile der Gemeinden Osterrönfeld und Jevenstedt und bildet zusammen mit dem Stadtmoor (Stadt Rendsburg) einen prägenden Teil im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Ausgangslage

Etwa 1.148 ha beträgt die aktuelle Fläche des Verfahrensgebiets der Flurbereinigung, welches sich aus verfahrenstechnischer Sicht in zwei Bereich gliedern lässt. So befindet sich im Zentrum des Moores ein sehr kleinteiliger Kernbereich, da nahezu alle Haushalte der Rendsburger Altstadt und der Gemeinde Jevenstedt ein „Moorstück“ hatten. Dieser Kernbereich wird durch einen Außenbereich mit größeren Flächen umschlossen, welche teilweise landwirtschaftlich genutzt werden können. Das Wilde Moor ist ein degeneriertes Hochmoor, in dem intensiv Torf abgebaut wurde. Durch die Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist die Wasserhaltung im Moor stark eingeschränkt.
Insgesamt sind allein im ca. 600 ha großen „Wilden Moor“ rund 400 Privateigentümer vertreten.

Schmaler Wassergraben in grasgewachsener Landschaft. Kleine Laubbäume stehen am Rand des Grabens.
Wassergraben im Wilden Moor.

Ziele der Flurbereinigung

Ziel des gesamten Verfahrens ist es, zusammenhängende Flächenkomplexe zu schaffen, in denen die vorhandenen Moorbereiche des Wilden Moores und des Stadtmoores weiterentwickelt und besser geschützt werden können.

Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen ist immer ein ausreichender Bestand an Tauschflächen. In diesem Verfahren konnten kurz nach Einleitung ca. 55 ha von einem Betrieb erworben werden, der im Bereich zwischen dem Wilden Moor und dem Stadtmoor liegt. Dieser Flächenpool sorgt maßgeblich für den Erfolg dieses Verfahrens. Ohne Tauschflächen wären nur direkten Ankäufe möglich.

Bereits 1988 wurde das Verfahren mit einer kleinen Fläche von ca. 125 ha im zentralen Bereich des Wilden Moores mit dem Ziel eingeleitet, die dort noch vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aus der intensiven Nutzung zu nehmen, um dann größere Renaturierungsmaßnahmen durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen einleiten zu können. 1991 wurde das Verfahrensgebiet auf die aktuelle Fläche von ca. 1.184 ha vergrößert. Dabei wurden folgende Verfahrensziele festgelegt:

  • Umsetzung eines differenzierten Stufenkonzepts zum Schutz und zur Entwicklung vorhandenen Moorlebensräume
  • Schaffung einer großflächigen, strukturierten Extensivlandschaft
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
  • Maßnahmen der Dorferneuerung
  • Wegebaumaßnahmen

Schwerpunkt ist der Erhalt und die Verbesserung des Hochmoores „Wildes Moor“. Dazu sollen nach einem fachlichen Entwicklungskonzept Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig eine Verbesserung der Agrarstruktur für und mit den ansässigen Landwirten angestrebt. Ziel ist es, dass im Moor liegende, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen extensiviert werden können und die Landwirte Tauschflächen im umliegenden Bereich erhalten. Weiterhin soll eine Flächenbereitstellung für den Uferrandstreifen an der Wehrau erfolgen.

Dabei muss für jede/n TeilnehmerIn, egal ob LandwirtIn oder VerpächterIn, eine individuelle Lösung erarbeitet und gefunden werden. Häufig ergeben sich in Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern noch andere Aspekte, die ebenfalls in Rahmen der Flurbereinigung weiterverfolgt werden können.

Vernässte Fläche eines Moores von Gräsern umschlossen.
Vernässte Flächen im Wilden Moor bei Rendsburg.

Maßnahmen der Flurbereinigung

Sicherung der bereits nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen im Kernbereich der Moore

Als Aufgaben für das Flurbereinigungsverfahren stellten sich im Laufe der Zeit Schwerpunktbereiche heraus. Dafür bietet das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Möglichkeit des Grunderwerbs ohne Notar über das Verfahren. Auf diesem Wege wurden im Teilbereich des Wilden Moores ca. 110 ha von rd. 90 Privateigentümern für die Moorrenaturierung gesichert.

Eine weitere Möglichkeit ist die Schließung von Nutzungsverträgen, in denen das Eigentum bei den PrivateigentümerInnen bleibt, sie für die Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen jedoch eine Entschädigung erhalten. Einige EigentümerInnen haben auf Nachfrage auch ihre schriftliche Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen ohne Entschädigung gegeben.

Schaffung der Pufferzone mit extensiver Bewirtschaftung zwischen dem Stadtmoor und dem Wilden Moor

Am Anfang des Verfahrens konnte ein Betrieb mit ca. 55 ha Fläche von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung gekauft werden. Es handelte sich hauptsächlich um Flächen im sensiblen Grünlandbereich, sowie um einige Ackerflächen. Mit Hilfe dieser Flächen konnten viele Tauschvereinbarungen mit aktiven LandwirtInnen umgesetzt werden, um die noch gut zu nutzenden landwirtschaftliche Flächen gegen extensiv zu bewirtschaftende Flächen zu tauschen.

Unterstützung der Umsetzung der WRRL im Bereich der Wehrau

Im Zuge der vielen Gespräche entwickelten sich weitere Handlungsfelder wie die Unterstützung für den Wasser- und Bodenverband zur Schaffung von Uferrandsteifen an dem Vorranggewässer Wehrau. Dort ist eine Kombination der naturschutzrelevanten Ziele mit denen der Wasserwirtschaft gelungen, die sich im Managementplan finden.

 

(Er-)Lebensraum Moor

Um das Moor dort erlebbar zu machen, wo es verträglich und möglich ist, wird eine Besucherlenkung mit Wegebeschilderung, Infotafeln und einer Ertüchtigung der Aussichtsplattform vorgesehen. Wege sollen dieser Idee folgend gezielt aus- und zurückgebaut werden. So ist gewährleistet, dass die sensiblen Bereiche vor Besuchern geschützt liegen, der Lebensraum Moor aber dennoch zugänglich, sichtbar und vor allem erlebbar ist.


Zusammenarbeit Naturschutz und Flurbereinigung

Für das Projekt Moorrenaturierung wurde bereits 1989 im Auftrag des damaligen Amtes für Land- und Wasserwirtschaft ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Stadtmoor und das Wilde Moor in Auftrag gegeben. Darin wurden in einem differenzierten Stufenkonzept Maßnahmen festgelegt, die zur Verbesserung und zum Schutz der vorhandenen Moorlebensräume führen sollen. Da auf Privatflächen die Umsetzung des Maßnahmenkataloges erst nach Erreichen von Einvernehmen mit den EigentümerInnen oder nach Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen erfolgen kann, wurde zu diesem Zeitpunkt auf das bewährte Instrument der Flurbereinigung zurückgegriffen. Im Zuge des Verfahrens erfolgt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Flurbereinigung, Eigentümern, Wasser- und Bodenverband, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie der Abteilung Naturschutz des LLUR/LfU und dem unabhängigen Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein (UKLSH).

Flurbereinigung als neutraler Partner und Bindeglied

Die Flurbereinigungsbehörde agiert auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und fungiert behördlich geleitet als neutraler und objektiver Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Da allein im ca. 600 ha großen Wilden Moor rd. 400 verschiedene Privateigentümer vertreten sind, treffen verschiedene Interessensvertreter und -bereiche aufeinander. Diese müssen alle im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen in Einklang gebracht werden.

So ist die Voraussetzung für die Renaturierung der Moorreste im Stadtmoor wie auch im Wilden Moor die Minimierung des Einflusses des zwischenliegenden Hochmoorgrünlandbereiches. Dort sind Pufferzonen zum eigentlichen Moor durch extensiv bewirtschaftete Bereiche zu schaffen. Von diesen Maßnahmen sind in erster Linie die wirtschaftenden LandwirtInnen und JägerInnen, die keine LandwirtInnen sind, betroffen.

Die LandwirtInnen werden schrittweise in die konventionell nutzbaren Flächen rund um die Moorbereiche oder in die extensiv nutzbaren Pufferflächen zwischen Außen- und Moorbereich (soweit wirtschaftlich möglich und sinnvoll) getauscht.

Der Schwerpunkt der JägerInnen wurde in den Pufferbereich zwischen den Mooren im Gemeindegebiet Osterrönfeld verlegt. Der Vorteil für die Jäger ist hier, dass ihre Flächen nicht von Vernässung betroffen sind und im abgeschiedenen Bereich bzw. am Wegeende liegen. Der Naturschutz profitiert dadurch, dass die abgegebenen Flächen vernässt werden können und die eingetauschten Flächen von den Jägern gepflegt werden. Ebenfalls findet auf diesen Flächen keine weitere landwirtschaftliche Nutzung statt.

Die neutrale Position der Flurbereinigung und die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Akteuren in diesem Gebiet ist der Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung des Verfahrensziels: Moorvernässung.

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