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Thema : Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz



Letzte Aktualisierung: 25.07.2023

Vertragsnaturschutz - ein Instrument des freiwilligen Naturschutzes mit der Land- und Forstwirtschaft

Der in den letzten Jahrzehnten stark zunehmende Rückgang der Biodiversität in Agrarlandschaften, bedingt ein rasches Gegensteuern, um unsere Artenvielfalt als regionales und europäisches Naturerbe und damit verbundene essentielle Ökosystemleistungen (wie z.B. Bestäubung) für zukünftige Generationen zu erhalten. Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist ein bedeutsamer Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten - ca. 70% der Landesfläche unterliegt der landwirtschaftlichen Nutzung (davon etwa zwei Drittel Ackerland und ein Drittel Grünland) und ca. 10% der Landesfläche sind mit Wald bedeckt. Viele Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen als bedroht und in ihrem Bestand gefährdet eingestuft wurden, sind auf Agrar-Lebensräume angewiesen. Dies gilt insbesondere auch für viele Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie, welche zusammen das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" bilden. Viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft sind an eine ehemals kleinteilige und extensive Landbewirtschaftung angepasst. Derartige Nutzungsformen sind heute jedoch kaum noch vorzufinden, da diese in der Regel zu ökonomischen Nachteilen und finanziellen Mehrbelastungen der Landbewirtschafter führen. Zur Lösung des oben beschriebenen Interessenkonfliktes zwischen der Land-/Forstwirtschaft und dem Naturschutz, kann der auf freiwilliger Basis fußende Vertragsnaturschutz dienen. 

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bietet die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits seit 1986 den Landwirten unterschiedliche Vertragsmuster an, um Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft geeignete Lebensraumbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen. Der Vertragsnaturschutz ist eine landesspezifische, auf den Naturschutz ausgerichtete Agrarumwelt- und Klimamaßnahme.

Ziele des Vertragsnaturschutzes sind insbesondere:

  • die Umsetzung des Netzes Natura 2000 durch angepasste Bewirtschaftung zur Förderung von Arten und Lebensraumtypen innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten
  • die Erfüllung EU-rechtlicher und nationaler Artenschutz-Verpflichtungen (vgl. auch § 44 Bundesnaturschutzgesetz)
  • die Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein (Biodiversität: Kurs Natur 2030)

Durch die Ausgleichszahlungen sollen Landbewirtschafter auf freiwilliger Basis zu ökologisch-wertvollen Landnutzungsformen motiviert werden, welche über bestehende rechtliche Verpflichtungen (EU-, Bundes- bzw. Landes-Recht) hinausgehen. Die Zuwendungen dienen dem Ausgleich von Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten infolge der naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsvorgaben.

Die Unterstützung wird im Rahmen eines zuvor abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages als flächenbezogene Zahlung je Hektar Vertragsfläche gewährt und gelangt als jährlicher Zuschuss zur Auszahlung. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann bis zum Ende der Förderperiode um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Fördermittel des Vertragsnaturschutzes stammen einerseits aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) als auch aus dem nationalen Förderinstrument „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) oder aus Landesmitteln.

Erhalt und Steigerung der Biodiversität in Agrarlandschaften durch Vertragsnaturschutzmaßnahmen

Die in den unterschiedlichen Vertragsmustern vorgesehene Änderung der Flächenbewirtschaftung von Acker-, Grünland- und Waldstandorten, sowie ergänzende biotopgestaltende Maßnahmen, dienen der Schaffung wertvoller Habitatstrukturen für zahlreiche Tiergruppen (u.a. Vögel, Amphibien, Insekten, Säugetiere) und Pflanzenarten. Auch die Bodenbiodiversität kann von Vertragsnaturschutzmaßnahmen profitieren, indem sich beispielsweise die Anlage von Blühflächen auf Ackerland positiv auf die vorzufindende Anzahl von Regenwürmern auswirken kann. Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Begleituntersuchungen haben darüber hinaus gezeigt, dass eine reduzierte Beweidungsintensität im Frühjahr/Sommer, aber auch eine ganzjährige extensive Beweidung, spätere Mahdtermine sowie der Verzicht/ bzw. die Reduktion von Dünge- und Pflanzenschutzmittel geeignete Maßnahmen darstellen, um beispielsweise die Lebensbedingungen von Amphibien zu verbessern oder den Bruterfolg von Wiesenvögeln zu erhöhen. Zudem kann der Vertragsnaturschutz auch dem Klimaschutz dienen: Durch spezifische extensive Bewirtschaftungsverfahren und Nutzungseinschränkungen werden extensive Grünlandstandorte insbesondere in Moorgebieten erhalten bzw. geschaffen und damit deren CO2-Speicherfunktion gesichert bzw. ausgebaut. Der Verzicht oder die Reduktion des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, geringere Viehbesatzstärken und der Verzicht auf zusätzliche Flächendrainage (Beibehaltung des Wasserstandes) führen, direkt oder indirekt, zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase.

Bewirtschaftungsveränderungen allein sind jedoch nicht für alle Zielarten und Lebensgemeinschaften ausreichend. Wichtig sind z.B. auch zusätzlich hohe Wasserstände in den Flächen, um es den Wiesenvögeln zu ermöglichen, den Boden nach Nahrung zu durchstochern, oder neue Knicks und Gehölze zu schaffen, um durch Bereicherung der landschaftlichen Strukturvielfalt die Habitatansprüche zahlreicher Tierarten zu erfüllen. Die Biotop gestaltenden Maßnahmen sind daher für einige („Wiesenvogel relevante“) Vertragsmuster obligatorischer Bestandteil der Verträge. Für andere Vertragsmuster können die Landwirte auf freiwilliger Basis die Ausführung Biotop gestaltender Maßnahmen vereinbaren.

Wo können Vertragsnaturschutzmaßnahmen umgesetzt werden?

Seit 2006 ist der Vertragsnaturschutz gestärkt und als freiwillige Form des Naturschutzes weiterentwickelt worden und dient u.a. der Umsetzung des Netzes Natura 2000 und der EU-rechtlichen Artenschutz- Verpflichtungen. Die Vertragsmuster werden daher u.a.  in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten sowie in Naturschutzgebieten angeboten. Weiterhin ist ein Vertragsabschluss auch für Flächen mit Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen bzw. Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (z.B. Amphibienarten) sowie Vogelarten, die auf landwirtschaftlichen Flächen brüten (z. B. Kiebitz), möglich. Zudem wurden weitere Kulissen definiert (z.B. anhand naturräumlicher Gegebenheiten), in denen bestimmte spezifische Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert werden können (Details zu den Fördergebieten können den Einzelbeschreibungen der Vertragsmuster entnommen werden, siehe unten). Darüber hinaus gibt es auch Vertragsmuster die landesweit angeboten werden.

Die Kulissen können über das Umweltportal Schleswig-Holstein und den Feldblockfinder des Digitalen Atlas Nord eingesehen werden.

Informationen zu den verschiedenen Vertragsmustern des Vertragsnaturschutzes

Ein Schwerpunkt der Vertragsnaturschutzmaßnahmen liegt auf Grünlandstandorten und deren Beweidung, da die "Maulschere" des Viehs den Aufwuchs strukturiert und Arten- und Lebensgemeinschaften des Dauergrünlands gerade hiervon am stärksten profitieren. Zusätzliche Vertragsmuster zielen jedoch auch darauf ab Acker- und Waldlebensräume ökologisch aufzuwerten, da bestimmte Tier und Pflanzenarten hier ihren Lebensschwerpunkt haben und eine vielfältigere und kleinteiligere Gestaltung der Kulturlandschaft insgesamt zum Erhalt der Biodiversität beiträgt. Seit dem Jahr 2015 wird zudem das Halligprogramm als Vertragsmuster im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angeboten. Im Rahmen dieses Programms fördert das Land seit 1987 eine extensive landwirtschaftliche Nutzung der Halligen Langeneß, Oland, Gröde, Hooge und Nordstrandischmoor und seit 2007 eingeschränkt auch die Halligen Südfall und Süderoog.

Kurzinformationen zu den angebotenen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes finden Sie unter den Links der jeweiligen Vertragsmuster in nachfolgender Übersicht.

 Für die laufende ELER-Förderperiode 2022-2027 wurden im Rahmen des GAP-Strategieplans folgende Vertragsmuster entwickelt, die in Höhe von 80% (100%) durch die EU kofinanziert/(finanziert) werden:

Umsetzungs-
instrument
Bewirtschaf-
tungsauflagen
Ausgleichszahlung
pro Hektar und Jahr
Bemerkungen
Vertragsnaturschutz
(VNS)

(i. d. R.) Verzicht auf
Düngung u. Pflanzenschutz;
verringerte Besatzdichte;
spätere Mahd;

freiwillige oder obligatorische Biotopgestaltungs-maßnahmen
(BGM)

130 bis 1.160 (konv. Betriebe);

Ökobetriebe: bei VNS-Verbot der mineral. Düngung Kürzung VNS-Zahlung um 240/180 (bei freiwilligen BGM: zusätzl. 40 je 1% Vertragsfläche)

Verträge mit 5-jähriger Laufzeit;

Beantragung und
Vertragsabschluss über Landgesellschaft (LGSH)

Antragsfristen: 01.07.;
Hinweis: obligatorische SAT-Abgabe beim LLnL (Frist: 15.05.) beachten.

Weidegang FP 6600 (PDF, 90KB, Datei ist barrierefrei)Mit Bodenbearbei-
tungssperrfrist
Ohne Bodenbearbei-
tungssperrfrist

190

170

freiwillige BGM
Weidewirtschaft FP 6601 (PDF, 92KB, Datei ist barrierefrei)

Standweide (max. 3 Tiere/ha);

Mahd ab 21.06.

490

470

+ Zuschlag in Gänserastkulisse 120

freiwillige BGM
Weidewirtschaft Moor FP 6602 (PDF, 92KB, Datei ist barrierefrei)Standweide (max. 4 Tiere/ha);
Mahd ab 21.06.; [wahlweise
organ. Düngung zulässig]

520 / [400 ];
490 / [370 ]

+ Zuschlag in Gänserastkulisse 120

freiwillige BGM
Weidewirtschaft Marsch FP 6603 (PDF, 91KB, Datei ist barrierefrei)Standweide (max. 4 Tiere/ha);
Mahd ab 21.06.; [wahlweise
organ. Düngung zulässig]

600 / [480 ];
570 / [450 ]

+ Zuschlag in Gänserastkulisse 120

obligat. BGM (Vernässungsmaßnahmen)
Weidelandschaft Marsch FP 6604 (PDF, 103KB, Datei ist barrierefrei)

Grüne Flächen: ohne Vorgabe
von Tierzahl o. Mahdtermin,
[wahlweise kein Schleppen etc. 01.04.-20.06.];

Gelbe Flächen: max. 4 Tiere/ha; Mahd
ab 21.06., organ. Düngung
zulässig;

Rote Flächen: Standweide
(max. 4 Tiere/ha)

130 / [160 ]

550

990

+ Zuschlag in Gänserastkulisse 120

Einbeziehung des gesamten einzelbetriebl. Grünlandes;
mindest. 10 % Rote Flächen;
obligat. BGM (Grabenanstau; auf Roten Flächen Vernässungsmaßnahmen auf der Fläche)
Grünlandwirtschaft Moor FP 6605 (PDF, 96KB, Datei ist barrierefrei)Grüne Flächen: ohne Vorgabe von Tierzahl o. Mahd;
Verzicht auf Schnittnutzung
Gelbe Flächen:
Mahd ab 21.06.
Standweide (max. 4 Tiere/ha)
Rote Flächen

Standweide/Mähweide

270/110

510/480

930/900

Temporärer Wassereinstau;
mit oder ohne Tierzahlbegrenzung,
Mahd ab 21.06.

+ Zuschlag in Gänserastkulisse 120

Kleinteiligkeit im Ackerbau FP 6608 (PDF, 213KB, Datei ist barrierefrei)3 verschiedene Hauptfruchtarten, davon mindestens eine Leguminose als Hauptfrucht; Verkleinerung der Schläge (mindestens 1 Hektar – höchstens 5 Hektar);
Brach-/Blühflächen (mindestens 5 % der Gesamtfläche)
270 Nur für Ökobetriebe, mindestens 8 Hektar als Bewirtschaftungseinheit
Ackerlebensräume FP 6609 (PDF, 212KB, Datei ist barrierefrei)

Nur für mineralisches Ackerland, Begrünung nach Bodenbearbeitung und ggf. Aussaat in der Regel im Frühjahr, keine Düngung etc.
- Selbstbegrünung
- gezielte Begrünung

- Regiosaatgut

970

1010
1160

Nachfolgende Vertragsmuster werden über die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) angeboten:

Umsetzungs-
instrument
Bewirtschaf-
tungsauflagen

Ausgleichszahlung
pro Hektar und Jahr

Bemerkungen
Wertgrünland FP 6137 (PDF, 89KB, Datei ist barrierefrei)Erhaltung von arten- und strukturreichem Dauergrünland:
mit Festmistdüngung
ohne Festmistdüngung


275
295

Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland:
Keine Düngung, kein Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung
Ansaat mit Regiosaatgut für Wertgrünland;
Jährliche Vorgaben Beweidung/ Mahd
450 Es entsteht ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Grünlandlebensräume FP 6147 (PDF, 82KB, Datei ist barrierefrei)Entwicklung von blütenreichem Grünland:
Keine Düngung, kein Pflanzenschutzmitteleinsatz;
Inanspruchnahme Beratung;
Ansaat mit Regiosaatgut für Grünlandlebensräume;
Jährliche Vorgaben Beweidung/ Mahd
405

Erhaltung von blütenreichem Grünland:

mit Festmistdüngung
ohne Festmistdüngung

z. Zt. nicht im Angebot!

275
295

Umwandlung von Ackerland in Grünlandlebensräume FP 6157 (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei)

vor 1. Vertragsjahr im Herbst Neuansaat mit angepasster
Regio-Saatgut-Mischung oder Mahdgutübertragung
mit Festmistdüngung
ohne Festmistdüngung



2.010
2.030

Zusatzvereinbarung erforderlich
Halligprogramm FP 6167 (PDF, 125KB, Datei ist barrierefrei)

Bewirtschaftungsentgelt
Mähzuschuss
Ringelgansentschädigung
Salzwiesenprämie

250
170
130
450

Rastplätze für wandernde Vogelarten FP 6177 (PDF, 93KB, Datei ist barrierefrei)

Ackerrastplätze
-Variante Sommerungen
-Variante Winterrungen

Grünlandrastplätze'
- maximal 4 Tiere/Hektar
- Mahd ab 21.06.


450
310


320
350

Duldung von rastenden und nahrungssuchenden Gänsen, Enten und Schwänen

Nachfolgendes Vertragsmuster wird als Landesförderung angeboten:

Umsetzungs-
instrument
Bewirtschaf-
tungsauflagen

Ausgleichszahlung
pro Hektar und Jahr

Bemerkungen
Vertragsnaturschutz im Privatwald

Naturnaher Wald

Lebensraumtypische Baumarten

Entwicklung eines Waldlebensraumtyps

58

40

200

Ansprechpartner

Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Fabrikstraße 6, 24103 Kiel, führt das Programm Vertragsnaturschutz im Auftrage des Landes Schleswig-Holstein durch. Die Landgesellschaft ist über die Telefonnummer 0431 54443 - 0 (= Vermittlung) bzw. über den Nebenstellenanschluss - 411 (zuständiger Ansprechpartner: Herr Jochen Thun) oder - 299 (= Fax) erreichbar. Dort können auch weitere Einzelheiten der Förderung in Erfahrung gebracht werden.

Antragstellung

Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Fabrikstraße 6, 24103 Kiel, führt das Programm Vertragsnaturschutz im Auftrage des Landes Schleswig-Holstein durch. Die Landgesellschaft ist über die Telefonnummer 0431 54443 - 0 (= Vermittlung) bzw. über den Nebenstellenanschluss - 411 (zuständiger Ansprechpartner: Herr Jochen Thun), - 299 (= Fax) oder per E-Mail (info-vertragsnaturschutz@lgsh.de) erreichbar. Dort können auch weitere Einzelheiten der Förderung in Erfahrung gebracht werden.

Die Antragstellung zur Teilnahme am Vertragsnaturschutz ist ab 2022 digitalisiert wurden. Die hierfür erforderlichen Antragsformulare werden Ihnen als Online-Verfahren mit dem Inet WebClient zur Verfügung gestellt.

Der Aufruf des Antrages kann bis zum 1. Juli für Verträge mit Laufzeitbeginn des jeweiligen Folgejahres über die im Internet-Browser einzutragende Internetadresse https://elsa.schleswig-holstein.de erfolgen. Die Vorgaben zum Anmeldevorgang (mit Hinweisen zur Neuzuteilung oder Ersatz einer PIN, Hinweisen zur Mandanteneinrichtung für Berater, ZID Bevollmächtigte und ZID Vollmachtgeber und Antragsteller mit Betriebssitz in einem Bundesland außerhalb Schleswig-Holsteins) sind identisch mit den Vorgaben des Sammelantragsverfahrens für den Agrarantrag.

Nach dem erfolgreichen Login ist im Programm Profil Inet auf der Übersichtsseite die Kachel „Vertragsnaturschutz (VNS)“ auszuwählen, um auf die Startseite des VNS-Antrages zu gelangen. Mit dem Öffnen des Ordners VNS-Antrag mit Jahresangabe des Antragsjahres im Dokumentenbaum werden die Bestandteile des VNS-Antrages angezeigt. Diese sind im Einzelnen:

  • Stammdaten
  • Formular Anlage Besitzverhältnisse
  • Formular Vertragsflächen
  • Formulare der VNS-Anträge
  • GIS-Editor

In einem zusätzlichen Ordner „Informationen zum Vertragsnaturschutz“ befinden sich die Kurzinformationen zu den angebotenen Vertragsmustern und das Anwenderhandbuch zum VNS-Antrag in Profil Inet.

An dieser Stelle können Sie die Richtlinien zu den Vertragsmustern einsehen:

Antragsschluss für alle Vertragsmuster ist der 01. Juli des Vorjahres.

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Pressemitteilungen

Bauernblatt

Artikel vom 27.01.2024 "Erhöhung Ausgleichzahlungen" (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 01.07.2023 „Gänse meiden Winterhafer“ – Vertragsmuster Rastplätze für wandernde Vogelarten (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 15.04.2023 „Rastplätze für wandernde Vogelarten wieder verfügbar“ (PDF, 77KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 26.03.2022 "Mehr Biodiversitätswirkung bringt mehr Geld" (PDF, 160KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 25.07.2015 "Freiwilliger Naturschutz auf dem Acker"  (PDF, 371KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 01.08.2015 "Gänseland Schleswig-Holstein"  (PDF, 359KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 04.06.2016 "Angebote des Vertragsnaturschutzes auf dem Acker"  (PDF, 179KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 20.07.2019 "Neue Vertragsnaturschutzmuster in Schleswig-Holstein: Wertgrünland und Grünlandlebensräume"  (PDF, 338KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 07.05.2022 "Vertragsnaturschutz - Elektronische Antragstellung ab 20. Mai 2022" (PDF, 120KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artikel vom 14.05.2022 "VNS in der neuen Förderperiode ab 2023 - Ökoregelungen genießen Vorrang" (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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