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Thema : Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe


Für eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung bedarf es gut ausgebildeter Menschen.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2022

Gesundheitsberufe haben daher sowohl eine hohe gesellschaftliche als auch eine große gesundheits- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Innerhalb der Gesundheitsberufe kann zwischen den akademischen Heilberufen, den Gesundheitsfachberufen, den Gesundheitsdienstberufen im System der dualen Berufsausbildung und den sonstigen Gesundheitsberufen unterschieden werden.

Gemeinsam mit den Partnern in den Kammern und Verbänden wird in Schleswig-Holstein die Gesundheitsversorgung effektiv und nachhaltig gestaltet.

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Teaserboxen Gesundheit "Berufe"

Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe (GuP-Pakt)

Der Fachkräftemangel stellt alle Akteurinnen und Akteure sowie alle Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Pflege vor immer größere Herausforderungen. Mit dem GuP-Pakt soll eine neue Arbeitsstruktur etabliert werden, um den Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe möglichst effizient abzubauen sowie den weiter steigenden Personalbedarf decken zu können.

Akademische Heilberufe

Zu den Berufen im Gesundheitswesen gehören auch die akademischen Heilberufe, zu ihnen zählen:

Gesundheitsfachberufe

Als Gesundheitsfachberufe werden Berufe im Gesundheitswesen bezeichnet, die in der Regel als Ausbildungsvoraussetzung den Mittleren Schulabschluss oder den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss mit anschließender Berufsausbildung (zumeist im Gesundheitswesen) voraussetzen. Die Ausbildung zur Hebamme ist seit dem Jahr 2020 vollakademisiert und wird an der Universität zu Lübeck gelehrt. Hierfür ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.

Gesundheitsdienstberufe

Als Gesundheitsdienstberufe bezeichnet werden die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA/ZMFA, früher: Arzt- und Zahnarzthelfer/innen) und die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), ein kaufmännischer Beruf im Gesundheitswesen.

Pflegeberufereform

Das Pflegeberufegesetz, mit dem die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen angepasst wurde, ist im Januar 2020 in Kraft getreten.

Zuständig für diese Thema

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

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