Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und eine EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet.
Seit dem 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.
Das Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer: Die natürliche Vielfalt und Fülle der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche und die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen. Im Hinblick auf die hohe Besiedlungsdichte, die intensive Landbewirtschaftung und die vielfältige Nutzung der Gewässer in Deutschland ist von vorn herein klar: Die Verwirklichung dieser neuen Ziele wird den Bundesländern erhebliche Anstrengungen abverlangen. Voraussichtlich wird nur ein Teil der Gewässer innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen naturnahen ökologischen Zustand überführt werden können.