Anhänger der sogenannten Reichsbürgerbewegung sind gemäß Waffengesetz als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. Ihre Bestrebungen sind regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und zielen darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Grund für den Erlass sind unter anderem Vorfälle in der Vergangenheit, in denen sogenannte Reichsbürger von einer Schusswaffe gebraucht gemacht hatten. Der schleswig-holsteinische Erlass geht in seinem Umfang über bislang bestehende vergleichbare Erlasse in anderen Bundesländern hinaus. Denn erstmals werden dabei auch die Erkenntnisse der zuständigen Meldebehörden in den Kommunen über sogenannte Reichsbürger mitaufgenommen und berücksichtigt.
Der Erlass soll diesen Informationsaustausch erstmals regeln und definieren. Hierbei ist insbesondere eine unmittelbare Meldung an die örtliche Polizei erforderlich, da diese das häufigste Ziel gewalttätiger Übergriffe durch sogenannte Reichsbürger ist und sie diese Information so schnell wie möglich erhalten muss. Gerade bei den kommunalen Meldebehörden treten erfahrungsgemäß am häufigsten Erkenntnisse über sogenannte Reichsbürger auf. Minister Grote betonte: „Wir werden kein zentrales Register, keine umfassende Datensammlung anlegen. Wichtiger Hintergrund ist, dass die Polizeidienststellen vor Ort wissen, ob es in ihrem Bereich Reichsbürger gibt.“
Das sei vor allem deshalb wichtig, weil sogenannte Reichsbürger Waffengewalt als legitimes Mittel zur Abwehr gegen die zum Feindbild erklärten staatlichen Bediensteten betrachten würden, so der Minister weiter:
„Natürlich wissen wir, dass sogenannte Reichsbürger zum Teil auch illegal erworbene Waffen besitzen. Im Rahmen von Razzien wurden ja bereits große Mengen derartiger illegaler Waffen und Munition sichergestellt. Aber durch den Erlass können wir zumindest die legalen Waffenbesitzer besser identifizieren und außerdem unsere Einsatzkräfte vor Ort besser über mögliche Gefahren im Einsatz informieren“
, erklärte Grote. Er rief außerdem die kommunalen Verwaltungen auf, Hinweise, dass es sich um Reichsbürger handeln könnte, mit den entsprechenden Belegen an den Verfassungsschutz zu übermitteln.
Durch die neuen gebündelten Informationen sei es außerdem möglich an diejenigen ranzukommen, die Waffen haben, bei denen es aber noch nicht bekannt war, dass sie möglicherweise Reichsbürger seien, so der Minister weiter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte ihnen dann der Waffenbesitz entzogen werden. „Wir wollen durch den Erlass aber vor allem präventiv tätig werden. Wenn wir wissen, wer ein sogenannter Reichsbürger ist, können wir von vornherein verhindern, dass er überhaupt eine Waffe legal erwerben darf“
, erklärte Grote.
Der so genannten Reichsbürgerbewegung, die seit 2015 vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein beobachtet wird, werden derzeit landesweit insgesamt rund 270 Personen zugeordnet. Davon sind rund 180 Personen bereits eindeutig als so genannte Reichsbürger identifiziert. Bei den anderen Personen handelt es sich um registrierte Verdachtsfälle, bei denen gegenwärtig geprüft wird, ob es sich um so genannte Reichsbürger handelt. 13 als Reichsbürger identifizierte Personen haben eine waffenrechtliche Erlaubnis. Fünf „Reichsbürgern“ wurde in der Vergangenheit die waffenrechtliche Erlaubnis bereits entzogen.
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