3.5. Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen (Kto. 685)
Grundsätzliches
Dieses Konto ist ein "Auffangkonto" für Einzahlungen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen und keinem anderen Konto (z. B. Einzahlungen aus Zuwendungen, Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen) zugeordnet werden können.
Denkbar wären Rückzahlungen aufgrund von Überzahlungen aus Vorjahren, die wegen § 35 a Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht von einer Auszahlung abgesetzt werden können.
Rechtliches - Informationen
VV-Kontenrahmen (juris)
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