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Sozialministerium und Wohlfahrtsverbände unterzeichnen neuen Sozialvertrag: Land fördert soziale Projekte mit jährlich 2,5 Mio. Euro


Staatssekretärin Silke Schiller Tobies: „Wir leisten einen wichtigen Beitrag zu schneller, unbürokratischer und verlässlicher Hilfe“

Annette Langner, Vorsitzende der LAG der freien Wohlfahrtsverbände: „Der neue Sozialvertrag ist ein Versprechen für Mitmenschlichkeit und Solidarität“

Letzte Aktualisierung: 21.11.2023

KIEL. Das Sozialministerium und die freien Wohlfahrtsverbände haben gestern Abend einen neuen Sozialvertrag für Schleswig-Holstein unterzeichnet. Mit dem neuen Vertrag, dessen Vorläufer erstmals 2006 geschlossen wurde, stellt das Land den freien Wohlfahrtsverbänden für die Zeit von 2024 bis 2028 jährlich 2,5 Millionen Euro für eine Vielzahl kleiner sozialer Projekte vor Ort bereit. Mit dem vereinbarten Festbetrag bleiben die Initiativen vor Ort handlungsfähig und sind für die nächsten fünf Jahre von Einsparungen ausgenommen.

„Menschen, die an ihre Grenzen stoßen, brauchen ein soziales Netz. Ob alte Menschen mit Hilfebedarf, Menschen mit Behinderungen, von Armut bedrohte Familien oder chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten – viele sind auf konkrete Hilfen im täglichen Leben angewiesen. Mit dem neuen Sozialvertrag leisten wir einen wichtigen Beitrag zu schneller, unbürokratischer und verlässlicher Hilfe. Mit der Zusicherung, dass die jährliche Förderung mindestens auf gleichem Niveau bleibt, bleibt die soziale Arbeit und die Hilfe zur Selbsthilfe in Schleswig-Holstein auf einem tragfähigen Fundament. Darauf können sich die Partner im Interesse hilfebedürftiger Menschen verlassen“, so Staatssekretärin Schiller-Tobies anlässlich der Vertragsunterzeichnung. Falls sich die Haushaltslage in den nächsten Jahren entspannt, kann der jährliche Betrag sogar erhöht werden, dazu gibt es eine Öffnungsklausel.

Anette Langner, Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. betonte: „Der neue Sozialvertrag ist ein Versprechen für Mitmenschlichkeit und Solidarität. Er gewährt bedürftigen Menschen den dringend benötigten Halt in schwierigen Lebenslagen. Unsere Verpflichtung, schnell und zuverlässig Hilfe anzubieten, wird durch die Sicherstellung der Förderung für die Projekte der Wohlfahrtsverbände untermauert. Dieser Vertrag ist ein Versprechen an alle, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Gerade in Zeiten von Krisen und knappen Finanzen ist die Verlässlichkeit der Angebote für hilfsbedürftige Menschen für die Wohlfahrtsverbände ein zentrales Anliegen. Als Wohlfahrtsverbände stellen wir aber gleichzeitig fest, dass die bloße Fortschreibung der Mittel für den Sozialvertrag vor dem Hintergrund wachsender Bedürftigkeit in der Gesellschaft und steigender Kosten für die Angebote keine dauerhaft ausreichende Finanzierungsgrundlage darstellt. Wir haben daher die Öffnungsklausel für Nachverhandlungen während der immerhin fünfjährigen Laufzeit des Vertrages ausgehandelt, um im Interesse der Bedürftigsten dieser Gesellschaft auch langfristig stabile Hilfeleistungen anbieten zu können.“

Im vergangenen Jahr haben viele bedürftige Menschen in Schleswig-Holstein in gut 250 kleinen Projekten wertvolle Unterstützung vor Ort über den Sozialvertrag erfahren. Beispielsweise über Selbsthilfegruppen, durch Fortbildungen für Ehrenamtliche, Mittagstische für Wohnungslose, Alltagshilfen für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderungen oder Hausaufgabenhilfe für Migrantenkinder.

Der Sozialvertrag ermöglicht die Durchführung von Projekten für Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ziel ist es unter anderem, effektive Hilfen zur Selbsthilfe anzubieten. AWO, Caritas, der Paritätische, DRK, Diakonie, Jüdische Gemeinschaft und Jüdische Gemeinde können mit diesem Landeszuschuss vor Ort schnell, unbürokratisch und innovativ agieren sowie auf aktuelle Situationen reagieren.

Die Regelungen dieses Vertrages dienen dem gemeinsamen Ziel der Vertragsparteien, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und insbesondere Ausgrenzung und Armut zu vermeiden. Mit ihrer Hilfe soll die Kultur des Helfens, der Selbsthilfe und des freiwilligen Engagements weiter gestärkt werden. Der Vertrag trägt dazu bei, die soziale Infrastruktur für Ratsuchende und hilfebedürftige Menschen zu sichern und soziale Innovationen im Land unterstützen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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