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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtagsrede von Finanzministerin Monika Heinold zur Umstellung der Fahrzeugflotte



Letzte Aktualisierung: 11.10.2023

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,

Die Neufassung des EWKG vom 17. Dezember 2021 setzt auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent gemindert Um das zu erreichen, sieht das EWKG eine Reihe konkreter Ziele So sollen a. bis 2030 alle Fahrzeuge - mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge - im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei sein.

Diese sind insbesondere:

    • Sonderfahrzeuge, beispielsweise Baustellenfahrzeuge,
    • landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
    • Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutz,
    • des Rettungswesens oder Fahrzeuge, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen

 Ab 01.2035 sollen – so im Gesetz verankert – nur noch emissionsfreie Fahrzeuge inkl. Sonderfahrzeugen genutzt werden – soweit nach Stand der Technik verfügbar.

Insgesamt befinden sich heute 661 Straßenfahrzeuge, die für eine Umstellung in Frage kommen, im Bestand der Landesverwaltung. Während es vor 2015 in der Landesverwaltung noch kein einziges Elektrofahrzeug gab, sind es inzwischen 82 „emissionsfreie“ Elektrofahrzeuge (96 „emissionsarme“ Fahrzeuge inkl. Hybridfahrzeuge).

Das entspricht einer Quote von 12,4 Prozent an Elektrofahrzeugen (14,5 Prozent wenn Hybrid mitgerechnet wird).

Zum Vergleich: Bundesweit liegt der Anteil von Elektrofahrzeugen erst bei 2,08. Und obwohl wir besser als der Bundesdurchschnitt sind, geben wir uns damit natürlich nicht. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 die Hälfte aller relevanten Fahrzeuge auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen (dies umfasst Elektrofahrzeuge und Hybride mit einem Ausstoß von max. 50 CO2g/km). Bis Ende 2030 soll der komplette Fuhrpark auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt sein – mit Ausnahme der Sonderfahrzeuge. Diese Zielvorgaben wurden 2021 beschlossen, verständigt in der Jamaika Koalition. ( 4 Abs. 12 EWKG).

Neben der Umstellung der Fahrzeugflotte braucht es eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur an unseren Landesliegenschaften. Auch hier kommen wir Stück für Stück voran. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede Landesliegenschaft mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet wird – auch unabhängig von einer Fahrzeugbestellung. Darüber hinaus prüft die GMSH bei jeder E-Kfz Beschaffung, ob am jeweiligen Standort generell ausreichend Ladepunkte vorhanden sind.

Mit der schrittweisen Umsetzung des (so beschriebenen) CO2-neutralen Fuhrparks und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur kommen wir dem Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung ein großes Stück näher. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass neben dem Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge auch die verstärkte Nutzung des ÖPNVs immer wieder geprüft werden muss. Und dass es auch hierfür gute Rahmenbedingungen braucht. Ein gutes Beispiel dafür, wie wir die Attraktivität der Nutzung des ÖPNV für unsere Beschäftigten steigern können, ist die Kombination des NAH-SH-Jobticket mit dem Deutschlandticket. Damit können unsere Beschäftigten auf dem Arbeitsweg – dort wo die Anbindung es zulässt –und in ihrer Freizeit zu extrem guten Konditionen umweltfreundlich unterwegs.Und auch das Fahrradleasing-Angebot, dass für einen Teil der Beschäftigten gilt, vereint nachhaltige Mobilität und Klimaschutz.

Die Landesregierung zeigt, dass Mobilität gleichzeitig komfortabel, leistungsfähig und klimafreundlich sein kann. Deshalb werden wir unser Ziel – die Umstellung der Fahrzeugflotte – auch weiterhin engagiert verfolgen und, wie in Ihrem Antrag gefordert, dem Finanzausschuss jährlich im Quartal über den aktuellen Stand berichten.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Claudia Prehn| Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein| Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/| Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH 

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