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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Antrag der Imland gGmbH zur Umsetzung eines Bürgerentscheides kann nicht zugestimmt werden – Ablehnung durch Landeskrankenhausausschuss



Letzte Aktualisierung: 23.12.2022

RENDSBURG/KIEL. Der Landeskrankenhausausschuss hat gestern (22.12.) den von der imland gGmbH gestellten Antrag zur Umsetzung des sogenannten Szenario 1 abgelehnt. Die Klinik hatte den Antrag gestellt, nachdem der Kreis Rendsburg/Eckernförde als Träger der Klinik durch Bürgerentscheid verpflichtet wurde, sich für die Antragstellung einzusetzen. Das durch den Bürgerentscheid geforderte Szenario 1 sieht den Erhalt der beiden Standorte in Rendsburg und Eckernförde in ihrer ursprünglichen Form vor. Die personelle Situation der Klinik hatte sich - wie von der Klinik selbst auch mitgeteilt - weiter verschärft und es war der antragstellenden imland gGmbH nicht möglich, darzulegen, wie der Bürgerentscheid tragfähig umgesetzt werden kann. Zudem hatten sich gegenüber der Entscheidung des Landeskrankenhausausschusses im März dieses Jahres zum sogenannten Szenario 5 keine Änderungen an den krankenhausplanerischen Kriterien hinsichtlich u.a. der Qualitätsanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit ergeben, die eine Möglichkeit zur Umsetzung des Szenarios 1 eröffnet hätten. Auch die Versorgungsbedarfe hatten sich seither nicht geändert. 

Der Landeskrankenhausausschuss entscheidet über entsprechende Anträge zur Krankenhausplanung. Unmittelbar Beteiligte sind Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, der kommunalen Landesverbände, der Krankenkassen, der Hochschulmedizin sowie des Gesundheitsministeriums. 

Die imland gGmbH hat am 9. Dezember beim Amtsgericht Neumünster die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens arbeitet die Klinikleitung derzeit gemeinsam mit einem eingesetzten Sachwalter an einem Sanierungskonzept. Wenn ein solches Sanierungskonzept und daraus resultierende Anträge vorliegen, wird der Landeskrankenhausausschuss dazu erneut beraten. Das Gesundheitsministerium setzt den Austausch mit der Klinik und dem Kreis als Träger fort. Die klinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region ist weiterhin sicherstellt.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Koh / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
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