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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im ambulanten Bereich sicherstellen


Rede anlässlich der Landtagssitzung am 22. November 2023 zu TOP 16

Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Die ambulante medizinische Versorgung ist essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Sie ist in Deutschland äußerst leistungsfähig. Wesentlich geprägt ist sie bei uns von der niedergelassenen Ärzteschaft. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von MVZ’s. 

Für medizinische Einrichtungen ist es von zentraler Bedeutung, ausreichend Fachpersonal zu gewinnen. Fachkräfte sind die wichtigste und zugleich knappste Ressource im Gesundheitswesen. Dazu gehören insbesondere medizinische Fachangestellte (MFA). 

Die Gehälter der MFA werden im Wesentlichen durch Tarifverträge bestimmt, die die Tarifparteien für den ambulanten Bereich vereinbaren. Hier gilt die Tarifautonomie, die zurecht frei von politischer Einmischung ist und auch bleiben muss. 

Entscheidend für die Umsetzung der Tarifabschlüsse ist jedoch, dass die Praxen als Arbeitgeber Honorare erlösen, aus denen die Gehälter der MFA bezahlt werden können. Diese Honorare werden nicht durch die Praxen oder den freien Markt bestimmt. Sie sind reglementiert. Das Honorar für eine medizinische Leistung ergibt sich im Wesentlichen aus der Multiplikation von Bewertungszahl und Orientierungspunktwert.

Die Bewertungszahlen für medizinische Leistungen werden in den Gebührenordnungen festgelegt. Der Orientierungspunktwert wird jedes Jahr bundeseinheitlich vom Bewertungsausschuss festgelegt.  Die Höhe der Vergütung ärztlicher Leistungen wird allerdings durch die Budgetierung begrenzt. 

Dieses System wirft in zweifacher Hinsicht Probleme auf: Zum einen haben die in den vergangenen Jahren festgelegten Orientierungspunktwerte nicht einmal die inflationsbedingten Mehrausgaben aufgefangen. Zum anderen führt die Budgetierung dazu, dass nicht alle Leistungen einheitlich vergütet werden. In der Praxis stellen daher die festgelegten Honorare nur eine theoretische Größe dar.

Das, meine Damen und Herren, muss sich ändern. Deshalb werden wir uns für eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen einsetzen. Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister für Hausärztinnen und Hausärzte die Entbudgetierung angekündigt hat. Passiert ist bislang jedoch nichts. Änderungen hat es lediglich bei den Kinderärztinnen und -ärzten gegeben, die aber viel zu bürokratisch ausgestaltet sind.

Meine Damen und Herren:

Eine wichtige Ergänzung im ambulanten Bereich sind Physician Assistants. Es handelt sich um einen neuen akademisierten medizinischen Assistenzberuf.

Physician Assistants können ärztliche Leistungen übernehmen, die nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt erbracht werden müssen und können diese daher effektiv entlasten. Sie können etwa komplexe Dokumentations- und Managementprozesse sowie organisatorische Verfahren begleiten. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben ihr Studium im Sommer 2023 abgeschlossen.
Da die Vergütung für Physician Assistants im ambulanten Bereich schlechter ist, wird ein Großteil der Absolventinnen und Absolventen im stationären Bereich tätig.

Auch vor diesem Hintergrund werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Praxen durch eine Entbudgetierung finanziell besser ausgestattet werden, sodass sie die Tätigkeiten der Physician Assistants zukünftig besser bezahlen können.

Meine Damen und Herren:

Eine bessere Bezahlung alleine löst allerdings nicht den Fachkräftemangel. Es bedarf immer auch zusätzlicher Anstrengungen. Auch aus diesem Grund haben wir den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe ins Leben gerufen.

Er ist ein Rahmen, in dem wir - zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens - konkrete Maßnahmen identifizieren und vereinbaren.
Hauptziele sind die Verbesserung der Bedingungen in Ausbildung und Studium, die Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten und die Gewinnung sowie Integration ausländischer Fachkräfte. 

Der Aspekt Wertschätzung des nicht-ärztlichen Personals wird im Kontext der Fachkräftesicherung im Pakt behandelt werden.

Vielen Dank.

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